Urkunden
Michael Ade (auch: Adin), Bürger zu Oberdettingen, bekundet: Hans Martin von Wernau zu Dießen, Pfauhausen und Bieringen am Neckar, Junker des Ausstellers, hat auf Abrechnung der vom Aussteller an ihn verkauften Wiesen zu den von seinem Vogt Johann Dörr erlegten 30 Gulden noch 200 Gulden bezahlt. Der Aussteller bestätigt den Empfang von zusammen 230 Gulden
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 163 T 1 Nr. 175
- Former reference number
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Repertorium VIII 5 Nummer 37 (Kasten B, Fach 23)
- Further information
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Ausstellungsort: Oberdettingen
Siegler: Georg Ludwig von und zu Wernau, zu Ober- und Unterdettingen, Unterboihingen und Donzdorf, Junker und Obrigkeit des Ausstellers
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
- Context
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Murische Herrschaft Glatt: Urkunden >> 1. Urkunden
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 163 T 1 Murische Herrschaft Glatt: Urkunden
Adin, Michael
Dörr, Johann
Wernau, Georg Ludwig von
Wernau, Hans Martin von
Dießen, Horb am Neckar FDS
Donzdorf GP
Oberdettingen, aufgeg. in Dettingen, Horb am Neckar FDS
Pfauhausen, aufgeg. in Wernau (Neckar) ES
Unterboihingen, Wendlingen am Neckar ES
Unterdettingen, aufgeg. in Dettingen, Horb am Neckar FDS
Wernau, Erbach UL
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
17.01.2023, 3:08 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1632 Februar 23
Other Objects (12)
![Ludwig Irrer ist wegen Widersetzlichkeit gegen seinen Junker und seine Obrigkeit Hans Martin von Wernau zu Dießen - der Aussteller wollte auch einen Stein gegen den Junker werfen - ins Gefängnis gekommen. Auf Fürbitten wird er zu einer 6tägigen Turmstrafe und 5 Gulden Geldstrafe begnadigt; er schwört Urfehde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Ludwig Irrer ist wegen Widersetzlichkeit gegen seinen Junker und seine Obrigkeit Hans Martin von Wernau zu Dießen - der Aussteller wollte auch einen Stein gegen den Junker werfen - ins Gefängnis gekommen. Auf Fürbitten wird er zu einer 6tägigen Turmstrafe und 5 Gulden Geldstrafe begnadigt; er schwört Urfehde
![Georg Dauser von Villingendorf, der wegen mehrmaligen Stehlens von Fischen bei Nacht und Nebel aus dem dießenschen und dem Hans Martin von Wernau zu Dießen gehörenden Bach ins Gefängnis zu Dießen gekommen ist, wird auf seine Bitten und mit Rücksicht auf seine Jugend zu einer Turmstrafe von 14 Tagen begnadigt und schwört Urfehde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Georg Dauser von Villingendorf, der wegen mehrmaligen Stehlens von Fischen bei Nacht und Nebel aus dem dießenschen und dem Hans Martin von Wernau zu Dießen gehörenden Bach ins Gefängnis zu Dießen gekommen ist, wird auf seine Bitten und mit Rücksicht auf seine Jugend zu einer Turmstrafe von 14 Tagen begnadigt und schwört Urfehde
![Jakob Adem zu Dettingen bekundet: Gall Weyhing, Vogt zu Dießen, sein Schwäher, hat ihm über die ihm zuvor bezahlten 400 Gulden Heiratsgut noch 100 Gulden in Münz gemeiner Landeswährung geliehen. Der Aussteller hat versprochen, ihm die zum ersten Vermögen zurückzuzahlen und jährlich mit 5 Gulden zu verzinsen. Der Aussteller setzt sein Vermögen zum Pfand](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jakob Adem zu Dettingen bekundet: Gall Weyhing, Vogt zu Dießen, sein Schwäher, hat ihm über die ihm zuvor bezahlten 400 Gulden Heiratsgut noch 100 Gulden in Münz gemeiner Landeswährung geliehen. Der Aussteller hat versprochen, ihm die zum ersten Vermögen zurückzuzahlen und jährlich mit 5 Gulden zu verzinsen. Der Aussteller setzt sein Vermögen zum Pfand
![Georg Renhardt, zu Dießen wohnhaft, der 2 Jahre in der Mahlmühle des Junkers Hans Martin zu Wernau zu Dießen als Mühlen- und Fuhrknecht gedient hat, hat sich Brot, Salz, Mühlstaub und dergleichen angeeignet. Auf Fürbitten und mit Rücksicht auf Weib und kleine Kinder wird er der Strafverfolgung enthoben und aus der Turmstrafe entlassen. Er schwört Urfehde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Georg Renhardt, zu Dießen wohnhaft, der 2 Jahre in der Mahlmühle des Junkers Hans Martin zu Wernau zu Dießen als Mühlen- und Fuhrknecht gedient hat, hat sich Brot, Salz, Mühlstaub und dergleichen angeeignet. Auf Fürbitten und mit Rücksicht auf Weib und kleine Kinder wird er der Strafverfolgung enthoben und aus der Turmstrafe entlassen. Er schwört Urfehde
![Jakob Wolfstürn, Bürger und Einwohner zu Dettingen oberhalb Horb am Neckar, bekundet: Wilhelm von und zu Wernau zu Ober- und Unterdettingen, zu Dunzdorf etc., Junker und Obrigkeit des Ausstellers, hat ihm auf seine Bitten 40 Gulden in Münz Landeswährung (je 60 Kreuzer für 1 Gulden gerechnet) vorgestreckt, deren Empfang der Aussteller bestätigt. Die Summe ist jährlich an Martini, ungefähr 8 oder 14 Tage vorher oder nachher, ab 1609 mit 2 Gulden zu verzinsen. Zur Sicherheit verpfändet der Aussteller seine Fahrnis und alles, was dazu gerechnet werden mag, wenn es nicht ausreicht, all sein Vermögen an Hab und Gut. Das Darlehen ist auf 2 Jahre begrenzt](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jakob Wolfstürn, Bürger und Einwohner zu Dettingen oberhalb Horb am Neckar, bekundet: Wilhelm von und zu Wernau zu Ober- und Unterdettingen, zu Dunzdorf etc., Junker und Obrigkeit des Ausstellers, hat ihm auf seine Bitten 40 Gulden in Münz Landeswährung (je 60 Kreuzer für 1 Gulden gerechnet) vorgestreckt, deren Empfang der Aussteller bestätigt. Die Summe ist jährlich an Martini, ungefähr 8 oder 14 Tage vorher oder nachher, ab 1609 mit 2 Gulden zu verzinsen. Zur Sicherheit verpfändet der Aussteller seine Fahrnis und alles, was dazu gerechnet werden mag, wenn es nicht ausreicht, all sein Vermögen an Hab und Gut. Das Darlehen ist auf 2 Jahre begrenzt
![Bartl Stahel d. Aussteller auf dem Priorberg hat von Junker Wilhelm von und zu Wernau, zu Ober- und Unterdettingen und Donzdorf, seiner Obrigkeit, 125 Gulden Landeswährung geliehen, deren baren Empfang er bestätigt. Der Aussteller hatte seinen Hof und seine Hofgerechtigkeit mit allem Zubehör auf dem Priorberg seinem jetzt jung verstorbenen Sohn Hans Stahel laut einem darüber 1609 ausgestellten Kaufbrief für 2.000 Gulden verkauft. Der Sohn sollte nach dem Tod des Ausstellers dessen Hausfrau und Erben 600 Gulden in bar und dann jährlich 25 Gulden abzahlen laut einer vom Sohn ausgestellten Schuldverschreibung. Der Aussteller verspricht dem Junker die Rückzahlung der geliehenen Summe, die jährlich auf den Maientag ab 1617 mit 6 Gulden 15 Kreuzer gen Unterdettingen zu verzinsen ist. Beim Tod des Ausstellers soll der Junker den ersten Antritt zu den Hofzilen haben und die 125 Gulden in Jahresraten von 25 Gulden samt Zins zurück erhalten. Zur Sicherheit und als Unterpfand hat der Aussteller dem Junker seinen Schuldbrief über die 2.000 Gulden seines verkauften Hofs verschrieben und ausgehändigt](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Bartl Stahel d. Aussteller auf dem Priorberg hat von Junker Wilhelm von und zu Wernau, zu Ober- und Unterdettingen und Donzdorf, seiner Obrigkeit, 125 Gulden Landeswährung geliehen, deren baren Empfang er bestätigt. Der Aussteller hatte seinen Hof und seine Hofgerechtigkeit mit allem Zubehör auf dem Priorberg seinem jetzt jung verstorbenen Sohn Hans Stahel laut einem darüber 1609 ausgestellten Kaufbrief für 2.000 Gulden verkauft. Der Sohn sollte nach dem Tod des Ausstellers dessen Hausfrau und Erben 600 Gulden in bar und dann jährlich 25 Gulden abzahlen laut einer vom Sohn ausgestellten Schuldverschreibung. Der Aussteller verspricht dem Junker die Rückzahlung der geliehenen Summe, die jährlich auf den Maientag ab 1617 mit 6 Gulden 15 Kreuzer gen Unterdettingen zu verzinsen ist. Beim Tod des Ausstellers soll der Junker den ersten Antritt zu den Hofzilen haben und die 125 Gulden in Jahresraten von 25 Gulden samt Zins zurück erhalten. Zur Sicherheit und als Unterpfand hat der Aussteller dem Junker seinen Schuldbrief über die 2.000 Gulden seines verkauften Hofs verschrieben und ausgehändigt
![Hans Zimmerman zu Nordstetten (Norstetten), gewesener Meier von dem Priorberg, bekundet: Wilhelm von und zu Wernau zu Ober- und Unterdettingen, auch Donzdorf, sein Junker, hat ihn in Haft nehmen lassen, weil er zum drittenmal eidesstattlich versprochen hat, hier aus dieser Obrigkeit nichts zu verrücken oder wegzutun, außer wenn der Junker und die Untertanen zu Dettingen um ihre ausständige Schuldsumme bezahlt seien. Er hat seinen Treueid vergessen und darüber Rosse, Kühe, Kälber, Schweine, Früchte u. a. mehr nachts an ungewöhlichen Straßen hinweggeführt. Auf Fürbitten etlicher Leute wird er gegen Erstattung von 10 Gulden Frevel aus dem Gefängnis entlassen und schwört Urfehde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Zimmerman zu Nordstetten (Norstetten), gewesener Meier von dem Priorberg, bekundet: Wilhelm von und zu Wernau zu Ober- und Unterdettingen, auch Donzdorf, sein Junker, hat ihn in Haft nehmen lassen, weil er zum drittenmal eidesstattlich versprochen hat, hier aus dieser Obrigkeit nichts zu verrücken oder wegzutun, außer wenn der Junker und die Untertanen zu Dettingen um ihre ausständige Schuldsumme bezahlt seien. Er hat seinen Treueid vergessen und darüber Rosse, Kühe, Kälber, Schweine, Früchte u. a. mehr nachts an ungewöhlichen Straßen hinweggeführt. Auf Fürbitten etlicher Leute wird er gegen Erstattung von 10 Gulden Frevel aus dem Gefängnis entlassen und schwört Urfehde
![Michel Kugler von Kattwälden, Göppinger Amts, hat sich am 10. Dezember heimlich in das Dorf Dettlingen verfügt. Er ist erst in den Keller des Jerg Schuoh eingebrochen, wo er nichts fand, dann in den Keller des Bastian Weyhung, um Brot und Käse zu entwenden. Er hatte schon einiges davon herausgetragen, aber nichts zum Tragen dabei. Deshalb ging es in Bolay Jungs Scheuer und holte einen Sack, wurde aber von Bolay Jung und einer ganzen Gemeinde zu Dettlingen gefangen genommen und nach Dießen in das "Turm" genannte Gefängnis des Hans Veit (Veut) von und zu Wernau, zu Pfauhausen, Unterboihingen, (Vogts zu) (1) Dießen und Bieringen, ihrer Obrigkeit, gelegt, Der Aussteller wird auf Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen und muß auf Lebenszeit über den Rhein gehen. Er schwört dem Gall Weyhung als Vertreter des Junkers Urfehde. (1) "Vogt zu" erst später im Text](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Michel Kugler von Kattwälden, Göppinger Amts, hat sich am 10. Dezember heimlich in das Dorf Dettlingen verfügt. Er ist erst in den Keller des Jerg Schuoh eingebrochen, wo er nichts fand, dann in den Keller des Bastian Weyhung, um Brot und Käse zu entwenden. Er hatte schon einiges davon herausgetragen, aber nichts zum Tragen dabei. Deshalb ging es in Bolay Jungs Scheuer und holte einen Sack, wurde aber von Bolay Jung und einer ganzen Gemeinde zu Dettlingen gefangen genommen und nach Dießen in das "Turm" genannte Gefängnis des Hans Veit (Veut) von und zu Wernau, zu Pfauhausen, Unterboihingen, (Vogts zu) (1) Dießen und Bieringen, ihrer Obrigkeit, gelegt, Der Aussteller wird auf Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen und muß auf Lebenszeit über den Rhein gehen. Er schwört dem Gall Weyhung als Vertreter des Junkers Urfehde. (1) "Vogt zu" erst später im Text
![Hans Kaupp, von Bittelbronn gebürtig, hat die Obrigkeit fälschlicherweise bezichtigt, sie würde ihm das Seinige vorenthalten, hat auch mehrmals ihren Amtmann bedroht, er werde ihn verbrennen und einen armen Mann aus ihm machen. Mit Rücksicht auf seine schwere "Leibeskrankheit" und auf Fürbitten wird der Aussteller der Strafverfolgung enthoben. Nach füntägiger Gefängnisstrafe muß er auf Lebenszeit Flecken und Gebiet des Junkers verlassen; er schwört Urfehde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Kaupp, von Bittelbronn gebürtig, hat die Obrigkeit fälschlicherweise bezichtigt, sie würde ihm das Seinige vorenthalten, hat auch mehrmals ihren Amtmann bedroht, er werde ihn verbrennen und einen armen Mann aus ihm machen. Mit Rücksicht auf seine schwere "Leibeskrankheit" und auf Fürbitten wird der Aussteller der Strafverfolgung enthoben. Nach füntägiger Gefängnisstrafe muß er auf Lebenszeit Flecken und Gebiet des Junkers verlassen; er schwört Urfehde
![Vor dem kaiserlichen Notar Mathias Mayer von Haiterbach im Bistum Konstanz und Fürstentum Württemberg, Schüzischem Vormundschaftsvogt zu Baisingen und Salzstetten, und den Zeugen Hans Dußlings zu Baisingen und Georg Schanz zu Oberdettingen standen Peter von Dettingen, Dompropst des Hochstifts Basel und wohnhaft zu Freiburg i. Br., und Reinhard von Dettingen, Brüder, für sich selbst, und Hans Christoph Widman von und zu Mühringen als bevollmächtigter Gewalthaber des wegen Leibesschwachheit am Erscheinen verhinderten Georg von Dettingen und lassen durch den Notar gegenüber Wilhelm und Konrad von und zu Wernau, zu Pfauhausen, Unterboihingen, Dießen und Bieringen, welche nebst ihrem Vogt Gall Weyhing zugegen waren, allen anwesenden unterdettingischen Untertanen anzeigen, daß die 3 Brüder von Dettingen denen von Wernau und ihren noch bevormundeten Brüdern Hans Martin, Georg und Jakob von Wernau den adligen Sitz, Schloß und Gut Unterdettingen samt der zugehörigen Mannschaft Oberdettingen und auf dem Hof Priorberg und sonst allen Zubehör verkauft haben. Die Untertanen sollen ihre Eide und Pflichten entbunden und an die Käufer gewiesen werden. Danach hat Konrad von Wernau die Untertanen zur Erbhuldigung gebeten, zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit ermahnt und Schutz, Schirm und Hilfe versprochen. Nach einer Beratung lassen die Untertanen durch Jakob Wolfstürn, den Schultheißen, ihre Bereitwilligkeit zur Leistung der Erbhuldigung erklären, wenn man sie bei ihren alten Gebräuchen und Herkommen bleiben lasse. Konrad von Wernau sagt dies zu. Der wernauische Vogt zu Dießen Gall Weyhing liest den (inserierten) Wortlaut des Eides vor, der gegenüber Wilhelm und Konrad von und zu Wernau für diese selbst und im Namen von Hans Erhard von Ow zu Felldorf, fürstlich augsburgischem Rat und Pfleger zu Killental, und Georg Speth von und zu Sulzburg als Vormündern ihrer Brüder und Vettern Hans Martin, Georg und Jakob von Wernau geleistet wird. Dabei ist auch jedem Untertan sein bisheriger schuldiger Zins an Geld, Frucht, Hühner, Eiern, Fron und Dienstbarkeiten vorgelesen und er darüber befragt worden. - Konrad von Wernau fordert für sich und seine Brüder den Notar auf, den ganzen Verlauf ad notam zu nehmen und darüber ein Notariatsinstrument auszufertigen, was der Notar zusagt](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Vor dem kaiserlichen Notar Mathias Mayer von Haiterbach im Bistum Konstanz und Fürstentum Württemberg, Schüzischem Vormundschaftsvogt zu Baisingen und Salzstetten, und den Zeugen Hans Dußlings zu Baisingen und Georg Schanz zu Oberdettingen standen Peter von Dettingen, Dompropst des Hochstifts Basel und wohnhaft zu Freiburg i. Br., und Reinhard von Dettingen, Brüder, für sich selbst, und Hans Christoph Widman von und zu Mühringen als bevollmächtigter Gewalthaber des wegen Leibesschwachheit am Erscheinen verhinderten Georg von Dettingen und lassen durch den Notar gegenüber Wilhelm und Konrad von und zu Wernau, zu Pfauhausen, Unterboihingen, Dießen und Bieringen, welche nebst ihrem Vogt Gall Weyhing zugegen waren, allen anwesenden unterdettingischen Untertanen anzeigen, daß die 3 Brüder von Dettingen denen von Wernau und ihren noch bevormundeten Brüdern Hans Martin, Georg und Jakob von Wernau den adligen Sitz, Schloß und Gut Unterdettingen samt der zugehörigen Mannschaft Oberdettingen und auf dem Hof Priorberg und sonst allen Zubehör verkauft haben. Die Untertanen sollen ihre Eide und Pflichten entbunden und an die Käufer gewiesen werden. Danach hat Konrad von Wernau die Untertanen zur Erbhuldigung gebeten, zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit ermahnt und Schutz, Schirm und Hilfe versprochen. Nach einer Beratung lassen die Untertanen durch Jakob Wolfstürn, den Schultheißen, ihre Bereitwilligkeit zur Leistung der Erbhuldigung erklären, wenn man sie bei ihren alten Gebräuchen und Herkommen bleiben lasse. Konrad von Wernau sagt dies zu. Der wernauische Vogt zu Dießen Gall Weyhing liest den (inserierten) Wortlaut des Eides vor, der gegenüber Wilhelm und Konrad von und zu Wernau für diese selbst und im Namen von Hans Erhard von Ow zu Felldorf, fürstlich augsburgischem Rat und Pfleger zu Killental, und Georg Speth von und zu Sulzburg als Vormündern ihrer Brüder und Vettern Hans Martin, Georg und Jakob von Wernau geleistet wird. Dabei ist auch jedem Untertan sein bisheriger schuldiger Zins an Geld, Frucht, Hühner, Eiern, Fron und Dienstbarkeiten vorgelesen und er darüber befragt worden. - Konrad von Wernau fordert für sich und seine Brüder den Notar auf, den ganzen Verlauf ad notam zu nehmen und darüber ein Notariatsinstrument auszufertigen, was der Notar zusagt
![Georg Bürckhlin, wernauischer Untertan zu Dießen, hat dem Johann Martin von Wernau zu Dießen, Pfauhausen und Bieringen und seinen Mitbürgern aus ihren Wäldern Holz gestohlen, sich seinem Junker ungehorsam und tätlich widersetzt und mit den Fäusten gedroht, geflucht und geschworen, als er ins Gefängnis kam. Wegen seiner vielen kleinen Kinder und auf verschiedene Fürbitten wird ihm der Prozeß erlassen. Er wird begnadigt und schwört Urfehde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)