Urkunden
Konrad Thumb von Neuburg für sich und seine Hintersassen zu Stetten einerteils, die Gemeinde Rommelshausen anderenteils und die fürstl. Rentkammer dritten Teils schließen einen gültlichen Vertrag, wonach auf allen Gütern, die in den Hardhof zinsbar sind und in Zwing und Bann der Gemeinde Stetten sind, alle hohe sowie Malefiz und geleitliche Obrigkeit der Herrschaft gehören, während die niedergerichtliche Obrigkeit mit ihren Anhängen Konrad Thumb zustehen sollen, ferner welchergestalt Württemberg die Losung, zu den zum Hardhof gehörigen Gütern der Gemeinde Stetten haben soll.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 335 U 49
- Further information
-
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 anhängender Siegelrest
- Context
-
Cannstatt W >> 1. Urkunden >> 1.1 Allgemeine Pergamenturkunden
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 335 Cannstatt W
- Indexentry place
-
Rommelshausen : Kernen im Remstal WN
Stetten : Kernen im Remstal WN
- Date of creation
-
1568 November 9
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:49 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1568 November 9