Bestand
B Rep. 031-02-03 Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Spruchkammer III (Bestand)
Vorwort: B Rep. 031-02-02 - Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Spruchkammer II
Vorwort
Der Begriff "Entnazifizierung" steht für die Gesamtheit der politischen Maßnahmen der Alliierten, mit denen in Deutschland der nationalsozialistische Einfluss zurückgedrängt werden sollte. Im engeren Sinn meint er die von alliierten und später deutschen Gremien durchgeführten Verfahren, mit denen NS-Belastete aus Stellungen entlassen oder mit Beschäftigungsverbot belegt und später auch zu Geldstrafen bzw. Vermögensbeschlagnahmungen verurteilt wurden.
Mit dem Erlass des Entnazifizierungsschlussgesetzes vom 14.06.1951 begann eine neue Phase der Entnazifizierung. Das Gesetz legte fest, dass künftig keine Entnazifizierungsverfahren mehr eingeleitet werden sollten. Für Berlin (West) wurden eine Spruchkammer und eine Berufungsspruchkammer eingerichtet, die sämtliche Verfahren der Spruchausschüsse Tiergarten, Wedding, Kreuzberg, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Zehlendorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof, Neukölln und Reinickendorf sowie der Revisionskommission weiterzuführen hatten. Alle bis dahin noch bestehenden anderen Instanzen wurden aufgelöst.
Die besatzungsrechtlichen Vorschriften zur Entnazifizierung, soweit sie noch bestanden, wurden aufgehoben. Die neuen Gremien konnten nur noch Sühne- oder Wiederaufnahmeverfahren einleiten.
Die Änderung des Gesetzes über den Abschluss der Entnazifizierung von 1952 verlängerte die Antragsfrist bis Ende 1955.
Mit Erlass des Zweiten Entnazifizierungsschlussgesetzes vom 20.12.1955 wurde die Senatsverwaltung für Inneres zur Einleitungsbehörde für Neu- und Wiederaufnahmeverfahren. Die Spruchkammer III wurde aufgelöst und ihre Aufgabe von der Spruchkammer I weitergeführt.
Die Senatsverwaltung für Inneres hatte nach 1955 alle im Westteil der Stadt vorhandenen Unterlagen zur Entnazifizierung (Akten und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z), zum Teil auch aus östlichen Bezirken stammenden Unterlagen zur Entnazifizierung zusammengefasst. 1993 wurde diese Gesamtüberlieferung an das Landesarchiv abgegeben.
Enthält: Einzelfallakten.
Der Bestand umfasst 3261 Akten (7,65 lfm) aus der Zeit von 1951 - 1965.
Benutzung:
Datenbank und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z (hier: Recherche nur durch Archivpersonal)
Benutzungsbeschränkung:
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:
Landesarchiv Berlin (LAB) B Rep. 031-02-02 Spruchkammer II, Nr. xxxx
Literatur:
-> Botor, Stefan: Das Berliner Sühneverfahren - Die letzte Phase der Entnazifizierung. Frankfurt/Main 2006.
- Bestandssignatur
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B Rep. 031-02-03
- Kontext
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 2 Senat von Berlin >> B 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen >> B Rep. 031 Entnazifizierungsstellen Berlin (West)
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- Letzte Aktualisierung
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28.02.2025, 14:13 MEZ
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Objekttyp
- Bestand