Bestand
B Rep. 031-03-02 Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Spruchausschuß Kreuzberg (Bestand)
Vorwort: B Rep. 031-03-02 - Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Spruchausschuss Kreuzberg
Vorwort
Der Begriff "Entnazifizierung" steht für die Gesamtheit der politischen Maßnahmen der Alliierten, mit denen in Deutschland der nationalsozialistische Einfluss zurückgedrängt werden sollte. Im engeren Sinn meint er die von alliierten und später deutschen Gremien durchgeführten Verfahren, mit denen NS-Belastete aus Stellungen entlassen oder mit Beschäftigungsverbot belegt und später auch zu Geldstrafen bzw. Vermögensbeschlagnahmungen verurteilt wurden.
Im Frühjahr 1949 wurde dann auch in Berlin (West) das bisherige Verfahren beendet: Im Februar 1949 verfügte die Alliierte Kommandantur in der BK/O (49) 25 das Ende der Zwangsentlassungen; sie forderte die Entnazifizierungskommissionen auf, alle schwebenden Verfahren abzuschließen, und legte für Berufungen ein Antragsende auf den 26. Februar 1949 fest. In einer Durchführungsverordnung wurde dann am 10. März 1949 die Verantwortung für die Entnazifizierung bei der Abteilung Personal des Magistrats angesiedelt, so dass nun die Stadt Berlin erstmals die volle Hoheit über die Entnazifizierung hatte.
Diese Instanz arbeitete nach der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 16.02.1949 in der Zeit vom 10.03.1949 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951 und danach aufgelöst. Sie übernahm die Aufgaben der Entnazifizierungskommission Kreuzberg und bestimmte über Entnazifizierungsgebühren, Geldstrafen oder andere Sühnemaßnahmen.
Als oberste Instanz über alle Einsprüche und Beschwerden gegen alte Entscheidungen der Entnazifizierungskommissionen und Spruchausschüsse übernahm die Revisionskommission aufgrund der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 03.08.1948 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951die Rolle, die bis dahin die verschiedenen Militärdienststellen im alten Verfahren hatten.
Die nicht bis Inkrafttreten des Gesetzes vom 14.06.1951 abgeschlossenen Verfahren wurden durch die neu gebildeten Spruchkammern übernommen.
Die Senatsverwaltung für Inneres hatte nach 1955 alle im Westteil der Stadt vorhandenen Unterlagen zur Entnazifizierung (Akten und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z), zum Teil auch aus östlichen Bezirken stammenden Unterlagen zur Entnazifizierung zusammengefasst. 1993 wurde diese Gesamtüberlieferung an das Landesarchiv abgegeben.
Enthält: Einzelfallakten.
Der Bestand umfasst 4505 Akten (8,70 lfm) aus der Zeit von 1949 - 1964.
Benutzung:
Datenbank (teilweise) und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z (hier: Recherche nur durch Archivpersonal)
Benutzungsbeschränkung:
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:
Landesarchiv Berlin (LAB) B Rep. 031-03-02 Spruchausschuss Kreuzberg, Nr. xxxx
Literatur:
-> Botor, Stefan: Das Berliner Sühneverfahren - Die letzte Phase der Entnazifizierung. Frankfurt/Main 2006.
- Reference number of holding
-
B Rep. 031-03-02
- Context
-
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 2 Senat von Berlin >> B 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen >> B Rep. 031 Entnazifizierungsstellen Berlin (West)
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
- Last update
-
28.02.2025, 2:13 PM CET
Data provider
Landesarchiv Berlin. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand