Bestand

Tiefbauamt (Bestand)

I. Einleitung

1) Geschichtliche Entwicklung des Tiefbauamtes
Nach der Rheinischen Städteordnung wurde die gesamte laufende Gemeindeverwaltung grundsätzlich vom Bürgermeister und ausschließlich unter dessen Verantwortung geführt.
Eine besondere Stellung innerhalb dieser Verwaltung nahmen das städtische Bauwesen und der mit seiner Leitung betraute Stadtbaumeister, der für 12 Jahre ernannt wurde, ein.
Nach einer Dienstanweisung für den Stadtbaumeister Johann Peter Weyer aus dem Jahr 1822 führt der Stadtbaumeister, die "Aufsicht über alle der Stadtgemeinde zugehörigen Häuser und Gebäude mit Inbegriff der Elementarschulgebäuden, Anlagen, Werften, Hafen, Sicherheitshafen, über das Strassenpflaster, Canäle sowie den Bach von den Quellen bis zu dessen Ausfluß und über alle sonstige der Stadt zugehörigen Gerätschaften" (vergleiche: Städtische Verwaltungsakten, Signaturen 400-I-1B-3).
Bei allen Bauvorhaben mußte der Stadtbaumeister zuerst die Ermächtigung des Oberbürgermeisteramtes einholen. Auch war es dem Stadtbaumeister gestattet, neben seiner Tätigkeit für die Stadt auch Privataufträge anzunehmen.

Als die Bautätigkeit und damit die Aufgaben innerhalb der städtischen Bauverwaltung in späteren Jahren zunahmen, wurden ab 1832 dem Stadtbaumeister sogenannte "geprüfte Bau-Conducteure" als Bauaufseher und Gehilfen unterstellt. Denn nach Verfügung vom 23. Mai 1832 und auf wiederholte Weisung der Ministerien sollte die Leitung öffentlicher Bauanlagen und der dabei zu führenden Aufsicht ausschließlich nur geprüften "Bau-Conducteuren" und nicht unqualifizierten Personen übertragen werden ( vergleiche: Städtische Verwaltungsakten, Signatur 400-I-1B-11).
So kam es zur Errichtung eines Amtes für die gesamte städtische Bauverwaltung, des "Stadtbauamtes". Es wird ab 1835 im Adreßbuch der Stadt Köln als eigenständiges Amt getrennt vom Oberbürgermeisteramt aufgeführt.
Im Jahre 1844 wurde Bernhard Wilhelm Harperath als Nachfolger von Johann Peter Weyer zum Stadtbaumeister ernannt.

Durch die Einstellung von Julius Raschdorff als zweiten Stadtbaumeister 1854 wurde eine Trennung der Aufgabenbereiche des Stadtbauamtes vorgenommen. Das Stadtbauamt I unter der Leitung von Julius Raschdorff wurde zuständig für alle Hochbauten, das Stadtbauamt II unter der Leitung von Bernhard Wilhelm Harperath für alle Tiefbauten wie Kanal-, Straßen- und Wasserbauten sowie für Alignementsangelegenheiten in Verbindung mit dem Amt eines technischen Beirates in baupolizeilichen Angelegenheiten.
Im Oktober 1888 wurden die gesamten Geschäfte der Baupolizei vom Polizeipräsidenten übernommen.

Von 1864 bis 1885 leitete Eduard Becker das Stadtbauamt II. Zu dessen Nachfolger wurde Hermann Joseph Stübben ernannt, der am 15. Juni 1881 zum Oberingenieur der Stadterweiterung berufen worden war. Dieser übernahm somit die Leitung des gesamten Tiefbauwesens und der Stadterweiterung.

Auf seinen Vorschlag hin wurde 1888 die Bauverwaltung neu organisiert, da sich die Geschäfte, auch durch die Eingemeindung, stark vermehrt hatten.
Neben den beiden bisher vorhandenen Abteilungsbaumeistern für Kanal- und Straßenbauten sowie für Werft- und Hafenbauten wurde ein dritter Bauinspektor für den Straßenbau berufen, so daß nun beim Stadtbauamt II, von da ab Tiefbauamt genannt, drei Abteilungen entstanden: 1. die Abteilung für Straßen- und Wegebau, 2. die Abteilung für Hafen- und Werftbau und 3. die Abteilung für Entwässerung und Kläranlagen.

Die Leiter dieser Abteilungen erhielten die Bezeichnung "Bauinspektoren". Sie waren dem Stadtbaurat unterstellt.
Außerdem waren dem Tiefbauamt die Materialverwaltung und das sogenannte Geometerbüro angegliedert, das dem Stadtgeometer unterstellt war und die Aufgabe hatte, Fluchtlinien- und Bebauungspläne aufzustellen, sowie die für den Abschluß der Straßenbauverträge notwendigen Vermessungen und Vorarbeiten auszuführen. Das Tiefbauamt umfaßte somit das gesamte städtische Tiefbauwesen einschließlich der Wasser-, Hafen- und Werftbauten, der Materialienverwaltung, der Groß- und Kleinbahnen und der Stadterweiterung.

1898 schied Stübben aus der städtischen Verwaltung aus. Sein Nachfolger wurde Dr. Karl Steuernagel, der bis dahin Bauinspektor gewesen war.
Nach einer Verfügung vom 11. April 1904 wurden die Eisenbahnen, Straßen- und Vorortbahnen aus dem Aufgabenbereich des Tiefbauamtes herausgenommen. Dem Stadtbaurat für Tiefbau unterstanden nun zwei Stadtbauinspektoren für Straßenbau
- die Bauinspektoren Ia und Ib -, je ein Stadtbauinspektor für Kanalbau,
- Bauinspektion II -
und für Wasserbau - Bauinspektion III -, ferner das Geometerbüro, das spätere Vermessungsamt und die Materialienverwaltung. Der Geschäftskreis des Stadtbauinspektors für Straßenbau Ia erstreckte sich räumlich auf das Gebiet linksrheinisch innerhalb der Umwallung und auf das gesamte rechtsrheinische Gebiet, derjenige der Straßenbauinspektion Ib auf das Gebiet linksrheinisch außerhalb der Umwallung. Der Geschäftskreis der Stadtbauinspektoren für Kanal- und Wasserbau erstreckte sich räumlich über das ganze Stadtgebiet.

Im Jahr 1907 traten anstelle der beiden bisherigen Ämter innerhalb der städtischen Bauverwaltung Hochbauamt und Tiefbauamt jetzt die folgenden vier Ämter: Hochbauamt, Tiefbauamt, Maschinenbauamt und Vermessungsamt. Aus dem bis dahin zum Tiefbauamt gehörenden Geometerbüro wurde ein eigenständiges Amt, das Vermessungsamt.

Als Nachfolger von Steuernagel übernahm Wilhelm Bauer von 1914 bis 1921 die Leitung des Tiefbauamtes. Bei der Neuorganisation der Verwaltung 1920/1921 wurden wesentliche Änderungen beim Tiefbauamt durchgeführt. Anstelle der bisherigen fünf Bauinspektionen für Straßen-, Kanal- und Wasserbau beziehungsweise Werftbau wurden für diese Aufgabenbereiche selbständige Abteilungen innerhalb der Tiefbauverwaltung eingeführt, deren Leiter unmittelbar dem Dezernenten unterstellt waren.
Die Straßenbau-Abteilung gliedert sich jetzt in ein Entwurfsbüro, in dem außer allen Projekten alle gemeinsamen Angelegenheiten und die Bauwirtschaft bearbeitet wurden, und in fünf Straßenbaubezirke, die die gesamte Innenstadt, Lindenthal-Bayenthal, Ehrenfeld-Nippes, Deutz-Kalk und Mülheim-Holweide umfaßten. Die Leitung der erwähnten 6 Dienststellen fiel je einem Oberingenieur zu.
Während die früheren Kanalbau-Inspektionen in örtlich getrennte Ingenieurbezirke aufgeteilt waren, führte man bei der Kanalbau-Abteilung eine sachliche Gliederung durch und schuf ferner noch folgende Unterabteilungen: a) das Entwurfsbüro, b) das Neubaubüro und c) das Betriebsbüro.
Aus der bisherigen Werftbauinspektion V des Tiefbauamtes entstand das Hafenbauamt. Durch die umfangreichen Hafenneuanlagen bei Niehl und die Erweiterung der bestehenden Hafenanlagen war die Errichtung eines eigenständigen Amtes notwendig geworden (vergleiche Best. 793, Hafenbauverwaltung).

1923 gingen die Angelegenheiten des Fuhrparks und des Brückenbaus aus dem Geschäftsbereich des A. 16 - Amt für Werke, Brücken und Bahnen auf A. 11 - Tiefbauamt in die sogenannte Brückenabteilung über. Außerdem wurde das im Jahre 1920 errichtete technische Dezernatsbüro in eine selbständige Dienststelle mit der Bezeichnung "Stadterweiterungsbüro" und in der Folge "Stadterweiterungsamt" umgewandelt.

BIs 1928 waren die folgenden Ämter und damit deren Aufgabenbereiche in der Tiefbauverwaltung zusammengefaßt:
1. Straßenbauamt,
2. Kanalbauamt,
3. Stadterweiterungsamt,
4. Brückenbauabteilung/Schiffbrücke Mülheim,
5. Städtebauamt.

1926 wurden das Stadterweiterungsamt und das Städtebauamt, das 1913 für die Aufstellung der Bebauungs- und Fluchtlinienpläne eingerichtet worden war, zu einem Amt mit der Bezeichnung "Städtebauamt" zusammengelegt.

Im Zuge der Neuordnung der städtischen Verwaltung von 1928 wurde unter anderem das Hafenbauamt als Hafenbauabteilung wieder zum Tiefbauamt zurückverlegt und dort nach Fertigstellung der Mülheimer Rheinbrücke, am 1. April 1930 mit der Brückenbauabteilung unter der Bezeichnung "Wasserbauabteilung" vereinigt.

Zu den nun bestehenden Abteilungen des Tiefbauamtes, zur Straßenbau-, Kanalbau- und Wasserbauabteilung kam als vierte Abteilung die Gartenbau- und Friedhofsabteilung nach dem Gliederungsplan der städtischen Verwaltung von 1933 noch hinzu.

2) Registraturverhältnisse
Bis 1887 galt für die Anordnung der Akten der gesamten städtischen Verwaltung im Großen und Ganzen noch die Einteilung aus dem Jahre 1814. Damals war, während sämtliche Akten aus der Zeit der französischen Verwaltung dem Archiv übergeben wurden, für die gesamte städtische Verwaltung - mit Ausnahme der Armenverwaltung und der Verwaltung der Elementarschulen, welche bis dahin mehr oder weniger selbständige Verwaltungszweige gebildet hatten - eine Registratur angelegt worden (vergleiche Verwaltungsbericht 1886/1887). Die Gruppierung der Akten erfolgte nach dem Alphabet, während die einzelnen Abteilungen durch den in den betreffenden Schränken zufällig (!) zur Verfügung stehenden Raum bestimmt wurden. Im Laufe der Zeit zwangen die Schwerfälligkeit dieser Gliederung sowie die Ahäufung des Aktenmaterials teilweise zur Gliederung der Akten nach dem Inhalt überzugehen.
Hierdurch wurde jedoch auf die Dauer die Einteilung so unübersichtlich und die Erhaltung der notwendigen Ordnung wohl so erschwert, daß eine Umgestaltung der Registratur dringend erforderlich wurde.

Im Jahr 1887 wurden neben der Hauptregistratur selbständige Registraturen für das Standesamt, für das Bauwesen und für das gesamte Steuerwesen gebildet. Für den Geschäftskreis der Stadterweiterung war bereits mit deren Beginn 1881 eine besondere Registratur eingerichtet worden. Diese Registratur floß in die neugebildete Registratur "E" des Tiefbauamtes mit ein, als Stübben neben der Leitung der Stadterweiterung, auch die Leitung des Tiefbauamtes übernahm (vergleiche Geschichtliche Entwicklung des Tiefbauamtes).

So entstanden für das städtische Bauwesen die Registratur "B" mit den Aufgabengebieten Öffentliche Bauten, Städtische Bauverwaltung, Wasserbau und Entwässerungsanlagen, Friedhof- und Begräbniswesen, und die Registratur "E" mit den Aufgabengebieten Stadterweiterung, neue Hafen- und Werftanlagen, neue Eisenbahnanlagen.
Bis zum Jahre 1899 wurden die Baufluchtlinien-, Straßen- und Wegebausachen, soweit sie die Stadterweiterung betrafen, in Registratur "E", im übrigen - Altstadt und Vororte - in Registratur "B" bearbeitet. In "E" waren ferner Kanalsachen, Kläranlagen und der gesamte Schriftwechsel des Tiefbauamtes, für welchen eine besonderes Journal und besondere Akten geführt wurden. Am 01.04.1899 wurde das neue Verwaltungsgebäude an der Bürgerstraße fertiggestellt.

Bei dieser Gelegenheit wurde eine Änderung im Geschäftsbereich der Registraturen "E" und "B" dahingehend vorgenommen, daß die Baufluchtlinien-, Straßen- und Wegebausachen im ganzen Stadtgebiet einschließlich Stadterweiterung in "E" vereinigt wurden. Dort befanden sich auch Eisenbahn- und Straßenbahnsachen, während außer diesen Hochbauten, Wasser- und Werftbauten etc. die Kanalbauten noch in "B" bearbeitet wurden.

Mit dem Eintritt des Beigeordneten Scheidtweiler Anfang 1900 wurden dann die Eisenbahn- und Straßenbahnsachen von "E" nach "B", die Kanalsachen dagegen von "B" nach "E" überwiesen, sodaß nunmehr in "E" der gesamte Straßen- und Wegebau einschließlich Kanalbau vereinigt wurde.

1899 wurde eine besondere Registratur "T. A.", wie eine solche für das Hochbauamt "H. A." bereits immer bestand, für das Tiefbauamt eingerichtet. Der Schriftwechsel des Tiefbauamtes, der bis dahin in Registratur "E" geführt wurde, sollte nun in eine eigene Registratur verlegt werden. Deshalb wurden die in "E" geführten Akten des Tiefbauamtes an die neue Registratur "T. A." abgegeben (vergleiche Städtische Verwaltungsakten, Best. 10/12/2, f. 114).

Nach einer Verfügung des Oberbürgermeisters vom 23. November 1912 traten anstelle der bisherigen Benennungen der Hauptdienststellen als "Registraturen" die "Abteilungen". Auf diese Weise erhielt die Registratur des Tiefbauamtes "E" bzw "T. A." die Bezeichnung "Abteilung 11" (A. 11).

1928 erfolgte eine Neuorganisation der Verwaltung in Anlehnung an die Einteilung des Haushaltsplans. Die besonderen Aktenregistraturen wurden unter Aufteilung der Akten auf die Sachbearbeiter aufgehoben. Das Tiefbauamt "A. 11" erhielt nun die Bezeichnung "A. 9". Nach einem Organisationsplan der Stadtverwaltung von Juni 1933 trug dann das Tiefbauamt die Gliederungsnummer 82; seine vier Unterabteilungen die Straßenbauabteilung, die Kanalbauabteilung, die Wasserbauabteilungen und die Garten- und Friedhofsabteilung trugen die Gliederungsnummern 821-824.

3) Literatur- und Quellenhinweise
Die Stadt Cöln im Jahrhundert unter Preußischer Herrschaft. Herausgegeben von der Stadt Cöln. Cöln, 1916. (Lesesaal)
Köln und seine Bauten. Herausgegeben vom Architekten- und Ingenieurverein für den Niederrhein und Westfalen. Köln, 1888. (Lesesaal)
Führer durch die links- und rechtsrheinischen Hafen- und Werftanlagen der Stadt Cöln. (ca. 1910) Im Auftrag der Stadt Cöln herausgegeben und bearbeitet von Hafendirektor G(eorg) Christophe. (Eq 29a)
Neue Werft- und Hafenanlagen zu Köln. Festschrift zu Eröffnung am 14. Mai 1898. (Eq 29)
Köln, Bauliche Entwicklung 1888-1927, herausgegeben vom Architekten- und Ingenieurverein für den Niederrhein und Westfalen und Köln. 1927. (Eb 48)
Naturwissenschaft und Gesundheit in Cöln, Festschrift für die Teilnehmer an der 80. Versammlung der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte in Cöln. 1908. (Eq 58)
Verwaltungsberichte der Stadt Köln.

Organisation der Bauverwaltung von 1887 bis 1917 (Best. 10/12/2 und 3).
Aufteilung der Aufgabengebiete des Hoch- und Tiefbauamtes 1904 (Best. 10/11/3)
Acta personalia betreffend die Anstellung, Besoldung und Dienstführung des städtischen Hilfsbaumeisters Becker 1845-1852 (Rep. 400-I-1B-160).
Stadtbaumeister. Anstellung geprüfter Bau-Conducteurs als Bauaufseher und Gehülfen des Stadtbaumeister. 1832. (Rep. 400-I-1B-11)
Ernennung des Peter Weyer, Architekt, als Beigeordneter für den Baumeister der Stadt Köln. 1816-1843. (Rep. 400-I-1B-3)
Personalakte des Stadtbaumeisters Harperath 1844-1863 (Best. 11, Acc. 1938, Nr. 571).
Nachlaß Josef Stübben. (Best. 1114)


4) Aktenplan des Tiefbauamtes von 1887:
I. Geschäftsverwaltung
1) Geschäftsverwaltung
2) Personalangelegenheiten/Arbeitsgesuche
II. Bauvorschriften und Erweiterung der Stadt im Allgemeinen
III. Erwerb und Verwendung des neustädtischen Terrains
1) Erwerb und Austausch
2) Verkauf
3) Verpachtungen
IV. Öffentliche und städtische Bauten, Einrichtungen und Anlagen
1) Bauten und Denkmäler
2) Öffentliche Einrichtung
3) Öffentliche Anlagen
V. Straßen- und Wegebau
1) Provinzialstraßen
2) Städtische Straßen und Wege im Allgemeinen
3) Städtische Straßen und Wege im Besonderen
4) Fluchtlinienpläne
VI. Werft- und Hafenanlagen
1) Allgemeines
2) Ufer-, Werft- und Straßenbauten
3) Hochbauten, Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen
4) Brücken
5) Baumaterialien, Baumaschinen
VII. Entwässerungsanlagen, Gewässer
1) Allgemeines/Kläranlage und Gewässer
2) Kanäle
VIII. Brunnen und Pumpen
IX. Verkehrsanlagen
1) Eisenbahnen
2) Sonstige Verkehrsanlagen
X. Materialverwaltung und Offerten
XI. Etats- und Rechnungswesen
XII. Verschiedenes

5) Herkunft der Akten/Ordnungsverfahren
Im vorliegenden Aktenbestand ist der Versuch unternommen worden, die alte Registratur des Tiefbauamtes seit ihrer Einrichtung im Jahre 1887 bis zu ihrer Auflösung im Zuge der Neuorganisation der städtischen Verwaltung 1928 (vergleiche Registraturverhältnisse) zu rekonstruieren und die weit verstreut in verschiedenen Aktenablieferungen sich befindenen Akten zu einem eigenständigen Provenienzbestand zusammenzufassen.

Der Aktenplan der Registratur E von 1887 erleichterte wesentlich die Suche in den verschiedenen Aktenbeständen. Anhand der alten Aktenzeichen, die sich aus einer römischen Ziffer und zwei arabischen Ziffern zusammensetzen, ließ sich das Registraturschema weitestgehend rekonstruieren.
Um allerdings eine bessere Übersicht über den Bestand zu erhalten, mußte die Gliederung des Aktenplans von 1887 verändert beziehungsweise erweitert werden.
Die fadengehefteten Akten wurden zum größten Teil analytisch verzeichnet. Bei einigen wenigen genügte die Titelaufnahme, um den Inhalt umfassen wiederzugeben.
Die alten Aktenzeichen, die unter der Analyse/Titelaufnahme zu finden sind, werden in der Reihenfolge der jeweils bearbeitenden Behörde angegeben (Aktenzeichen des Stadterweiterungsbüros, des Tiefbauamtes, des Hafenbauamtes, der Wasserbauabteilung).
Aktenzeichen der jeweils nachfolgenden Behörde ist in Klammern () gesetzt, wenn die Akte zwar von der Behörde übernommen, aber dort nicht weitergeführt worden ist.
Zunächst wurden die Tiefbauakten, die am 24.05.1932 ins Archiv gelangten und hier in der "Abt. 32-Tiefbau" zusammengefaßt worden waren, gesichtet. Dabei wurden Akten verschiedener Provenienz aus dem Zeitraum von 1818 bis 1912 ermittelt.

Insgesamt wurden 93 Akten des Oberbürgermeisteramtes, der Vororte Deutz, Efferen, Ehrenfeld, Müngersdorf und Longerich festgestellt und ausgesondert.
Sie wurden den entsprechenden Aktenbeständen der einzelnen Bürgermeistereien Best. 860 (Deutz), Best. 862 (Efferen), Best. 863 (Ehrenfeld), Best. 867 (Longerich), Best. 880 (Müngersdorf) zugewiesen. Bei den verbleibenden Akten handelt es sich eindeutig um Akten des Tiefbauamtes beziehungsweise des Stadterweiterungsbüros.
Die Akten des Stadterweiterungsbüros, schon äußerlich erkennbar an den farbigen Aktendeckeln, wurden 1887 von der Registratur E des Tiefbauamtes übernommen und zum Teil dort fortgeführt.
Da die Stadterweiterung und die mit ihr verbundenen Straßen- und Kanalbauten zur zentralen Aufgabe des Tiefbauamtes am Ende des vorigen Jahrhunderts wurden, läßt sich das eine vom anderen, auch hinsichtlich der Aktenführung nicht trennen. Aus diesem Grund verbleiben die Akten des Stadterweiterungsbüros von 1881 bis 1887 beim Aktenbestand des Tiefbauamtes.
Zu den Akten aus der "Abt. 32 - Tiefbau" ließen sich weitere Akten des Tiefbauamtes beziehungsweise der Registratur in folgenden Beständen des Historischen Archivs ermittelt:
Verwaltungsarchiv, Rep. 402 (172 Akten)
Verwaltungsarchiv, Rep. 403 (233 Akten)
Best. 11, Personalamt (14 Akten)
Best. 26, Liegenschaften (43 Akten)
Best. 33, Wasser- und Brückenbau (42 Akten)
Acc. 240, Ablieferung des Tiefbauverwaltungsamtes vom 5. Juni 1970 (2 Akten)
Acc. 456, Ablieferung von - 690 - Wasser- und Brückenbau vom 7. Dezember 1997 (84 Akten)
Acc. 525, Ablieferung von - 690 - Wasser- und Brückenbau vom 26. Oktober 1979 (1Akte)
Ablieferung von -83- Häfen vom 25./26. Juni 1980 (76 Akten)
Acc. 1380, Ablieferung der Häfen Köln GmbH vom 23. Juli 1992 (7 Akten)

In den Aktenablieferungen von -690- Wasser- und Brückenbau sowie von -83- Häfen beziehungsweise der späteren Hafen GmbH ließen sich Akten der Abteilung für Hafen- und Werftbau innerhalb des Tiefbauamtes, der späteren Werftbauinspektion (vergleiche Geschichtliche Entwicklung des Tiefbauamtes) ermitteln. Diese waren vom Hafenbauamt, das 1921 aus der Werftbauinspektion hervorging, und danach von der 1930 eingerichteten Wasserbauabteilung übernommen und dort auch zum Teil noch fortgeführt worden.
Die Akten reichen deshalb bis in die zwanziger/dreißiger Jahre hinein.
Da sie jedoch vorwiegend Vorgänge des Tiefbauamtes und nur wenige des Hafenbauamtes wie der Wasserbauabteilung enthalten, wurden sie dem Aktenbestand des Tiefbauamtes zugeordnet.
In einigen Fällen war ein Auseinanderreißen von Aktenserien unumgänglich. Entsprechende Verweise auf die Fortsetzung dieser Serien in den anderen Beständen sind jeweils angegeben.
11 Akten, die der Registratur des "Bausekretariates" zuzuordnen sind, sind dem Bestand des Tiefbauamtes ebenfalls angegliedert worden.
Am Schluß der Verzeichnung und der Klassifizierung des Bestandes erhielten die Akten fortlaufende Nummern und wurden lagerungstechnisch zusammengeführt.
Der Bestand erhielt die Bestandsnummer 730. Die angegebenen Signaturen sind Bestellsignaturen.
Die Akten sind wie folgt zu zitieren:
Best. 730/laufende Nummer
Der Bestand umfaßt 119 Archivkartons.

Bestandssignatur
Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 730

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