Urkunde
Emerich von Diez der Junge und seine Frau Hedwig, geborene von Hoenberg (Hoinberg) vertragen sich mit Joachim von Hoenberg und dessen Frau Maria, ...
- Reference number
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Hessisches Hauptstaatsarchiv, 1008 a, 56
- Formal description
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Ausfertigung Pergament mit 4 anhängenden Siegeln 1. beschädigt, im Schild Herzschild darin ein nach rechts laufender Leopard, Helm und Helmzier, Aufschrift auf dem Pressel Emerich von Diez. 2 . viergeteilter Schild, in 1 und 4 eine Doppelhäfte, in 2 und 3 drei Mispelblüten, Doppelhelm mit Helmzier (Aufschrift auf dem Pressel, vermutl. Hatzfelt) Umschrift: Ludwig vohn. 3. Schild mit geteiltem Schrägbalken links oben ein dreilätziger Turnierkragen Helm mit einem Windspiel mit Halsbald als Helmzier, Umschrift Andress von Brambach, Aufschrift auf dem Pressel Andres von Brambach. 4 . Siegel beschädigt, im Schild noch ein Lilienzepter zu sehen, darüber Helm mit Mannesrumpf als Helmzier. Aufschrift auf dem Pressel [...] von Heppbg.
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum uff Sontag voccem Jocunditatis im Jar nach unseres Hern Erlosers geburt 1538
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Emerich von Diez der Junge und seine Frau Hedwig, geborene von Hoenberg (Hoinberg) vertragen sich mit Joachim von Hoenberg und dessen Frau Maria, geborene von Hatzfeld (Hazfelt), Tochter zu Wildenburg (Willenberg), vor den Schiedsleuten Emerich von Diez der Alte, Ludwig von Hatzfeld, Andress von Brambach und Dietherich von Heppenberg wie folgt: 1) der Vertrag, den Wilhelm Graf zu Nassau-Katzenelnbogen (Cazenelnpogen), Vianden und Diez zwischen den Parteien errichtet hat, bleibt in Kraft. 2) Das Lehensgut zu Darmstadt (Darmstat), das Emerich dem Jungen und seiner Frau Hedwig im Ehevertrag überschrieben wurde, kann Joachim von Hoenberg behalten und bewirtschaften. Dieses Gut trägt jährlich 1) Malter Korn, Mainzer (Meinzer) Maß, 2 1/2 Gulden, 1 Gans und ein Huhn und ist von den Schiedsleuten auf 9 Malter Korn Limburger (Limpurger) Maß taxiert worden. Dafür soll Joachim von Hoenberg Schwager und Schwester jährlich Erntehilfe leisten und ihnen 7 Malter Korn auf den Hof zu Niederahlbach (Nidderalbach) liefern. 2 Malter Korn jährlich erlassen Emerich und Hedwig ihrem Schwager und Bruder. Somit haben sie nach Graf Wilhelms Vertrag jährlich 8 Malter Korn auf den Hof zu Niederahlbach und 7 Malter auf dem Lehensgut zu Darmstadt, zusammen 15 Malter Korn, Limburger Maß. Für diese 15 Malter wird Emerich und Hedwig der Hof zu Niederahlbach als Pfand gesetzt. Wird das Korn nicht geliefert, können sie sich an diesem Hof schadlos halten. 3) Da Emerich und Hedwig 2 Jahre lang keine Rente von dem Darmstädter Gut erhalten haben und ihnen 18 Malter, Limburger Maß, zugestanden hätten, soll Joachim seinem Schwager und seiner Schwester bei der nächsten Ernte zusätzlich zu den vereinbarten 15 Maltern weitere 10 Malter Korn nach Niederahlbach liefern. 8 Malter weden ihm erlassen, das sind in Geld umgerechnet 48 Gulden. Auf die 200 Gulden, die Hedwig von dem + Werdorf (Vertroff) zugestellt sind, hat Joachim auch nach ihrem Tod keine Ansprüche. 4) Die 100 Gulden, die Emerich und Hedwig zu Nordenstein empfangen haben, sollen sie für Joachim und seine Erben auf ihren Hof zu Ardeck legen und ihm zur Sicherheit darüber eine Urkunde ausstellen. Jede der beiden Parteien erhält eine gleichlautende Vertragsurkunde.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel der 4 Schiedsleute
- Context
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Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 7 1526-1550
- Holding
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1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
- Date of creation
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1538-05-26
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.03.2023, 2:02 PM CET
Data provider
Hessisches Hauptstaatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1538-05-26