Archivale
Waldteilung
Enthält: Spezialprozess von Duissern betr. Berechtigung von Holz- und Laubsammeln für alle Einwohner; am 22.06. wrden bloss Nr. 1, 2, 5 und 6 aufrecht erhalten; ausführliche Verhandlungen; Erkenntnis de dato 01.03.1836: 1. nur die armen Leuten an den Buschtagen zu Stock-, Sprott- und Laubsammeln berechtigt, 2. die Erklärung der Liquidation, dass angemessen, Distrikte der Wedau für die zum Lehm- und Sandholen Berechtigten ausgeteilt werden sollen (30.07.1833 gegeben) bleibt bestehen; im übrigen werden die Forderungen abgewiesen; Appellation; darauf Resolut de dato 25.01.1838, dass die Entscheidung auszusetzen sei, bis in Sachen Wanheims in 3. Instanz entschieden sei; die Entscheidung in Sachen Wanheims ad 2. wird angenommen, ad 2. wurde Revision eingelegt, da dato 04.06.1840; Revisionsurteil de dato 04.06.1840; 1. nicht befugt, das noch nicht abgefallene dürre Holz von den Bäumen zu nehmen und das Reisholz abzuschneiden 2. kein Anspruch auf abgesonderte Teile des Waldes; bleibt bei der Erklärung 2. 3. die Liquidanten haben sorgfältig zu prüfen, ob sie den Eid leisten können, dass schon vor 1765 alle Einwohner zum Laub- und Holzlesen und Ausroden berechtigt gewesen seien; Termin zur Eidesleistung 27.03.1841
- Archivaliensignatur
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10, Teil 1, 3675 a
- Kontext
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Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv") >> 17. Wald
- Bestand
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10, Teil 1 Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv")
- Laufzeit
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1833 - 1849
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1833 - 1849