Archivale

Waldteilung

Enthält: Spezialprozess von Duissern betr. Berechtigung von Holz- und Laubsammeln für alle Einwohner; am 22.06. wrden bloss Nr. 1, 2, 5 und 6 aufrecht erhalten; ausführliche Verhandlungen; Erkenntnis de dato 01.03.1836: 1. nur die armen Leuten an den Buschtagen zu Stock-, Sprott- und Laubsammeln berechtigt, 2. die Erklärung der Liquidation, dass angemessen, Distrikte der Wedau für die zum Lehm- und Sandholen Berechtigten ausgeteilt werden sollen (30.07.1833 gegeben) bleibt bestehen; im übrigen werden die Forderungen abgewiesen; Appellation; darauf Resolut de dato 25.01.1838, dass die Entscheidung auszusetzen sei, bis in Sachen Wanheims in 3. Instanz entschieden sei; die Entscheidung in Sachen Wanheims ad 2. wird angenommen, ad 2. wurde Revision eingelegt, da dato 04.06.1840; Revisionsurteil de dato 04.06.1840; 1. nicht befugt, das noch nicht abgefallene dürre Holz von den Bäumen zu nehmen und das Reisholz abzuschneiden 2. kein Anspruch auf abgesonderte Teile des Waldes; bleibt bei der Erklärung 2. 3. die Liquidanten haben sorgfältig zu prüfen, ob sie den Eid leisten können, dass schon vor 1765 alle Einwohner zum Laub- und Holzlesen und Ausroden berechtigt gewesen seien; Termin zur Eidesleistung 27.03.1841

Reference number
10, Teil 1, 3675 a

Context
Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv") >> 17. Wald
Holding
10, Teil 1 Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv")

Date of creation
1833 - 1849

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Last update
24.06.2025, 1:19 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1833 - 1849

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