Streitschrift: jur.
Beantwortung Und Demonstration Daß Philipp Helffrich Krebs Daß jenige, So Ihme zu beweisen auferlegt worden, Nicht bewiesen habe
- Weitere Titel
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dasjenige Beisitzern Reichskammergerichts
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 202-2#Beibd.25
- VD18
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VD18 11318325
- Maße
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4°
- Umfang
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16, 8 Seiten
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Nicht identisch mit VD18 10470778: Abweichungen unter anderem bei Initiale und Zeilenumbruch auf dem Titelblatt, Umfang und Fingerprint
Unterzeichnet auf Seite 16: Unterthänigst- Dienstschuldigst- und Bereitwilligste F.A.D. Freyherr von Ingelheim. Mppriâ. C.J. von Friesenhausen. J.H.D. Freyherr von Ritter zu Grünenstein. I.T.I. Nytz Graf und Hr. von Warttenburg. C.P. von Brinck. M.C. Wigandt. J.A. von Berenstorff
Erscheinungsjahr nach einer Angabe im Text auf Seite 2: "... vom 18. Junii verwichenen 1708. Jahrs ..."
Auch in: Sammlung merkwürdiger Cammeral- und Visitations-Actenstücke, Memoralien, Vor- und GegenVorstellungen, Deductionen und anderer Schriften, welche in denen bekannten Cammeral-Strittigkeiten zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts, bis auf den, von darauf erfolgten und von 1708. bis 1713. gedauerten ausserordentlichen Reichs-Visitations-Deputation, an das Höchstpreißliche Kayserliche und ReichsCammergerichte, errichteten Visitations-Abschied vom Jahr 1713. zum Vorschein gekommen, und nun jetzo von neuem dem Publico wieder bekannt gemacht werden (VD18 1345241X) ; Zweyter Band (1765)
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
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[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
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[1709]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10350154-1
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:49 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Streitschrift: jur.
Beteiligte
Entstanden
- [1709]
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Protocollum Sambt Anlagen Uber die Religions-Gravamina In Chur-Pfältzischen Landen : Sowohl die, mit deren würcklich beschehener Abthuung Reformirte und Lutherische vergnügt seynd, Als die jenige, derenthalben zwar Ihro Churfürstl. Durchl. Dero gnädigsten Erachtens, zulänglische Verordnungen ertheilet worden, die Reformirte und Lutherische aber annoch ein und anderes eingewendet haben

Bericht-Schreiben, Gründlich anweisende, Daß die Evangelisch-Lutherische In der Untern-Pfalz, kein Recht noch Anspruch haben, auf die Kirchen-Güter Welche die Evangelisch-Reformirte Darinnen besitzen Und daß es für die Evangelisch-Reformirte nicht thunlich ist, etwas von diesen Güthern an die Evangelisch-Lutherische abzustehen

Bericht-Schreiben, Gründlich anweisende, Daß die Evangelisch-Lutherische In der Untern-Pfalz, kein Recht noch Anspruch haben, auf die Kirchen-Güter Welche die Evangelisch-Reformirte Darinnen besitzen Und daß es für die Evangelisch-Reformirte nicht thunlich ist, etwas von diesen Güthern an die Evangelisch-Lutherische abzustehen

Unumstößlicher Beweiß, daß des jetzt regierenden Herrn L. zu H.D. Hochfürstliche Durchlaucht Dero höchstseeligsten Herrn Vattern und unmittelbahren Vorfahrens an der Regierung weyland auch Hochfürstl. Durchlaucht hinterlassene Passiva, insonderheit aber diejenige worüber ein Vergleich errichtet, der von Kayserl. Majestät dergestalt confirmiret, daß darüber tanquam auper re judicata gehalten werden solle, zu bezahlen verbunden; und standhafte Widerlegung der zum Vorschein gekommenen anmaßlichen Erörterung sothaner Frage wodurch, daß desgleichen Verbindlichkeit sich wenigstens auf die angeblich nach denen Pactis Familiae nicht qualificirte, sondern sogenannte heimlich gemachte Cabinets-Schulden keineswegs erstrecken könne, erwiesen werden wollen
