Tektonik
Kleiner Senat (1912-1969)
Tektonikbeschreibung: 1912 wurden die Kompetenzen des Akademischen Senats auf einen Großen und einen Kleinen Senat verteilt. Dem Großen Senat gehörten Rektor, Kanzler, Universitätsrat und die Ordinarien an, außerdem Vertreter der Extraordinarien und Privatdozenten. Seine Zuständigkeit erstreckte sich insbesondere auf Grundsatz- und Satzungsfragen sowie die Besetzung der Lehrstühle. 1933 wurden seine Entscheidungsbefugnisse dem Rektor übertragen, der ihn lediglich in den bisher in seine Kompetenz fallenden Angelegenheiten hören sollte. 1945 wurde der alte Zustand wieder hergestellt, 1969/1970 gingen die Zuständigkeiten des Großen Senats an den neugeschaffenen Senat und ein weiteres, ebenfalls als Großer Senat bezeichnetes Beratungsgremium über.
Dem 1912 eingerichteten Kleinen Senat gehörten Rektor, Kanzler, Prorektor und Universitätsrat sowie neben den Dekanen eine Anzahl weiterer, vom großen Senat gewählter Mitglieder an. Er war für die laufende Verwaltung der Universität in allen Fragen zuständig, die nicht anderen Universitätsorganen vorbehalten waren. 1933 bis 1945 wurden seine Befugnisse dem Rektor übertragen, den er lediglich zu beraten hatte, ohne Beschlüsse zu fassen. Die Kompetenzen des Kleinen Senats gingen 1969/1970 an den Senat und den Verwaltungsrat über.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 47a Kleiner Senat / Senat, Protokolle 1912-1981
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 47 Akademischer Senat (II,2): Großer Senat, Protokolle (UAT 47/39-46: 8 Nrn, 1912-1969).
UAT 117 Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (I): Großer und Kleiner Senat, Geschäftstagebücher (UAT 117/317-319, 321-321a: 5 Nrn, 1911-1936, 1945-1953).
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bb Vertretungs- und Beratungsorgane >> Bb 1 Universitätssenat(e)
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- Letzte Aktualisierung
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14.06.2024, 18:24 MESZ
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