Amtsdruckschrift | Verordnung
Interimistische Sportel-Taxe für die Regierung, Kammer-Justiz-Deputation und die Untergerichte des Fürstenthums Ansbach
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 7#Beibd.40
- VD18
-
VD18 14714175
- Dimensions
-
2°
- Extent
-
26 Seiten
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Nicht identisch mit VD18 90765966: Seite [3] Zeile 2 hier "das Sportelwesen betreffend." und dort "das Sportel-Wesen betreffend."
Erscheinungsjahr nach der neuesten Jahreszahl im Text geschätzt
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (who)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
-
[nach 1787]
- Contributor
-
Fürstentum Ansbach
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730128-6
- Last update
-
16.04.2025, 8:34 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Associated
- Fürstentum Ansbach
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- [nach 1787]
Other Objects (12)
![Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4f9c5f2c-85a2-4bd0-aa14-fd19d87fced2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/45dd60ee-6a4d-47b3-8e39-841c32e9f4f2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cc3456ab-bf74-44bf-a9db-5a1357909d92/full/!306,450/0/default.jpg)
Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/35b2bc7a-9e0f-4f95-90b2-3bf39b9a00a3/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Es ist von der dahieigen Waysen-Hauß-Inspection dieser Tagen die beschwehrende Anzeige beschehen, was massen bißanhero etwelche Vatter- und Mutter-lose Waysen sich dortselbst befunden, denen jezuweilen durch Gutmüthige Vermächtnüsse, oder Geschencke von ihren Pathen und andern Freunden, etwas zugefallen ... ein solches aber Selben von ihren eigenen Befreunden ... wiederum übel anmaßlich entzogen worden seye : [Signatum Onolzbach, den 4. April. Anno 1726]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d863a8fe-c139-4038-80a4-617c6104ca84/full/!306,450/0/default.jpg)
Es ist von der dahieigen Waysen-Hauß-Inspection dieser Tagen die beschwehrende Anzeige beschehen, was massen bißanhero etwelche Vatter- und Mutter-lose Waysen sich dortselbst befunden, denen jezuweilen durch Gutmüthige Vermächtnüsse, oder Geschencke von ihren Pathen und andern Freunden, etwas zugefallen ... ein solches aber Selben von ihren eigenen Befreunden ... wiederum übel anmaßlich entzogen worden seye : [Signatum Onolzbach, den 4. April. Anno 1726]
