Bestand

1.1.4 A 4 Städtische Verwaltung (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Im frühen Mittelalter genügte es der Verwaltung, dass nur Tatsachen und Vorgänge rechtlicher Natur mit den Mitteln der Schriftlichkeit dauerhaft fixiert aber Anliegen und Entscheidungen des Tages nur mündlich erledigt wurden und somit keinen schriftlichen Niederschlag fanden. Im Hochmittelalter entwickelten sich jedoch neue Bedürfnisse, die weitergreifendere, umfassendere Formen der schriftlichen Dokumentation notwendig werden ließen. Wird jenes Stadium mit dem Urkundenwesen gleichgesetzt, so wird dieses mit dem des Aktenwesens assoziiert, welches somit als eine neue, höhere Stufe der Schriftlichkeit in Staat und Gesellschaft darstellt. Dieser Wechsel vom Urkunden- zum Aktenwesen erfolgte jedoch nicht plötzlich, sondern ist einem Prozess unterworfen. Seit dem 15./16. Jahrhundert treten zunehmend aktenmäßige Mitteilungen und Aufzeichnungen in den Vordergrund. Diese Entwicklung kommt weitestgehend im 18. Jahrhundert zum Abschluss.
Diese Ausbildung des Aktenwesens lässt sich auch anhand der Bestände des Stadtarchivs Kamenz nachvollziehen. Kurz vor 1500 setzt die Aktenüberlieferung des Stadtrates ein, wobei erst im 17. Jahrhundert eine merklich dichtere Überlieferung einsetzt, die dann im 18. Jahrhundert in voller Blüte steht. Ein weiterer Grundsatz, der in Verbindung sowohl mit dem Urkunden- als auch Aktenwesen steht, ist die sichere und dauerhafte Verwahrung dieser schriftlich festgehaltenen Rechtstitel. Die bis auf den heutigen Tag erhalten gebliebene umfangreiche, um die Mitte des 14. Jahrhunderts einsetzende Urkundensammlung lässt darauf schließen, dass bereits frühzeitig beim Kamenzer Stadtrat ein Amt errichtet wurde, das mit der Aufgabe von Sicherung und Bereitstellung der Dokumente (evtl. auch deren Führung) betraut war. Auch wenn erst für das Jahr 1716 ein Archiv aktenkundig nachgewiesen ist, kann davon ausgegangen werden, dass bereits lange vorher eine Registratur existierte.

Die Entwicklung des Aktenbestandes selbst wird maßgeblich durch drei Faktoren beeinflusst, die auf historische Daten zurückgehen. So wird der Bestand heute in vier Abschnitte unterteilt. Der erste Umbruch geht zurück auf die Verwaltungsreform von 1832 im damaligen Königreich Sachsen. Dies hatte zur Folge, dass die Verwaltungsstrukturen neu ausgerichtet werden mussten und ein neuer Aktenplan entwickelt wurde. Während die Abgabe der bereits geschlossenen Akten ins Archiv erfolgte, wurden die laufenden Vorgänge nur teilweise umsigniert und verblieben in der Registratur. Aus diesem Grund endet der Bestand "A 4.1 Stadtverwaltung bis zur Verwaltungsreform" auch nicht unmittelbar im Jahre 1832, sondern beinhaltet auch Akten mit einer weitergehenden Laufzeit, und der Bestand "A 4.2 Stadtverwaltung von der Verwaltungsreform bis 1945" beginnt auch nicht erst 1832, sondern weist eine Vorlaufzeit auf. Diese Feststellung kann auch auf die nächste wesentliche Änderung des Aktenplans nach Ende des Zweiten Weltkrieges übertragen werden. Viele Archivalien vom Aktenbestand des zweiten Abschnitts haben Nachlaufzeiten. Der dritte Abschnitt selbst beinhaltet die Überlieferung der Verwaltung aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Ende der DDR. Als vierter Abschnitt ist die Zeit seit der Wiedervereinigung vorgesehen. Soweit das Registraturgut nicht mehr für die tägliche Arbeit in den einzelnen städtischen Verwaltungsbereichen benötigt wird, erfolgt eine Abgabe über die Registratur in das Zwischenarchiv, wo es bis zu seiner Aufnahme ins Endarchiv nur der Stadtverwaltung Kamenz zur Einsicht bereitsteht.

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Letzte Aktualisierung
01.04.2025, 13:48 MESZ

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