Urkunden
Caspar Saltzman, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der letzten Teuerung Frau und Kinder in Armut hatte sitzen lassen, so daß sie aus dem Almosen der Stadt Stuttgart hatten verhalten werden müssen, auch weil er unerlaubt außer Landes gegangen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, Frau und Kinder redlich zu ernähren und zu erziehen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu spielen und an Werktagen keine Zeche mehr zu besuchen, es sei denn an Hochzeiten und "Schenken"- doch soll ihm an Sonn- und Feiertagen eine "ziemliche" Zeche gestattet sein -, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4360
- Extent
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Ausf., Perg.; 2 S.: 2 abg.
- Further information
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Schaden: 2 S. abgeg.
Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Jörg Rockenbuch, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Context
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Saltzman, Caspar
- Indexentry place
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Stuttgart S
- Date of creation
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1532 November 26
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1532 November 26