Urkunden
Caspar Saltzman, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der letzten Teuerung Frau und Kinder in Armut hatte sitzen lassen, so daß sie aus dem Almosen der Stadt Stuttgart hatten verhalten werden müssen, auch weil er unerlaubt außer Landes gegangen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, Frau und Kinder redlich zu ernähren und zu erziehen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu spielen und an Werktagen keine Zeche mehr zu besuchen, es sei denn an Hochzeiten und "Schenken"- doch soll ihm an Sonn- und Feiertagen eine "ziemliche" Zeche gestattet sein -, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4360
- Umfang
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Ausf., Perg.; 2 S.: 2 abg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: 2 S. abgeg.
Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Jörg Rockenbuch, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Saltzman, Caspar
- Indexbegriff Ort
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Stuttgart S
- Laufzeit
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1532 November 26
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1532 November 26