Urkunden

Caspar Saltzman, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der letzten Teuerung Frau und Kinder in Armut hatte sitzen lassen, so daß sie aus dem Almosen der Stadt Stuttgart hatten verhalten werden müssen, auch weil er unerlaubt außer Landes gegangen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, Frau und Kinder redlich zu ernähren und zu erziehen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu spielen und an Werktagen keine Zeche mehr zu besuchen, es sei denn an Hochzeiten und "Schenken"- doch soll ihm an Sonn- und Feiertagen eine "ziemliche" Zeche gestattet sein -, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4360
Umfang
Ausf., Perg.; 2 S.: 2 abg.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: 2 S. abgeg.

Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Jörg Rockenbuch, des Gerichts zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Saltzman, Caspar
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1532 November 26

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:51 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1532 November 26

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