Urkunde

1.) Die Herrschaft Bickenbach [Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Mannschaft, Behausung und Gebäuden und geistlichen und weltlichen Lehen; 2.) das,...

Archivaliensignatur
Urk. 14, 86
Alt-/Vorsignatur
A I u, Mainz sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Chur=Mayntzische Lehn=Brieffe, Nr. 3
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Bemerkungen
Belehnte/r: Karl Landgraf von Hessen[-Kassel], Elisabeth Dorothea Landgräfin von Hessen[-Darmstadt], geborene Herzogin von Sachsen-Gotha, in Vormundschaft ihres Sohnes Ernst Ludwig Landgrafen von Hessen[-Darmstadt], sodann Friedrich [II.] der Ältere, Landgraf von Hessen[-Homburg], Ernst Landgraf von Hessen[-Rheinfels], Wilhelm Christoph Landgraf von Hessen[-Homburg], Friedrich der Mittlere, Landgraf von Hessen, und weitere namentlich genannte Personen

Durch den Notar Heinrich Otto Chuno beglaubigte Kopie des Lehnsreverses vom 4. März 1681.

Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Herrschaft Bickenbach [Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Mannschaft, Behausung und Gebäuden und geistlichen und weltlichen Lehen; 2.) das, was ehemals die von Bickenbach und danach der verstorbene Albrecht Graf von Mansfeld in dem Dorf Alsbach [Ortsteil der Gem. Alsbach-Hähnlein, Lkr. Darmstadt-Dieburg] innehatte; 3.) der Zehnt zu Gernsheim [Stadt, Lkr. Groß-Gerau]. Die Lehen hatte ehemals Erasmus Schenk von Erbach gekauft und vom Erzbistum Mainz zu Lehen getragen. Nach dessen Tod hatte Christoph Graf von Werdenberg-Heiligenberg die Lehen als nächster Verwandter der beiden Töchter des Erasmus Schenk von Erbach, Katharina und Anna, empfangen. Das Schloss Bickenbach mit seinem Zubehör war in der Fehde zwischen Wilhelm Landgraf von Hessen und Philipp Pfalzgraf bei Rhein von Hessen erobert worden. Danach hatten die genannten Töchter des Erasmus Schenk von Erbach ihren Anteil an Bickenbach ohne Zustimmung des Lehnsherrn an die Vormünder des Landgrafen Philipp von Hessen verkauft. Albrecht [von Brandenburg], Erzbischof von Mainz, hatte schließlich 1521 auf Grundlage eines zwischen ihm und Philipp Landgraf von Hessen geschlossenen Vertrags die Zustimung zum Lehnsverkauf erteilt. Die Belehnung beinhaltet auch die eventuelle weibliche Lehnsfolge.

Kontext
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Passivlehen >> Mainz, Erzbistum >> 1649-1699
Bestand
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]

Laufzeit
1681 Februar 21

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1681 Februar 21

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