Urkunde
1.) Die Herrschaft Bickenbach [Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Mannschaft, Behausung und Gebäuden und geistlichen und weltlichen Lehen; 2.) das,...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 82
- Alt-/Vorsignatur
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A I u, Mainz sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Chur=Mayntzische Lehn=Brieffe, Nr. 3
- Formalbeschreibung
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Lehnsbrief
- Bemerkungen
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Belehnte/r: Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] für sich sowie wegen gesamter Hand für Philipp [III.] Landgraf von Hessen[-Butzbach] und Friedrich [I.] Landgraf von Hessen[-Homburg] sowie auch in Vormundschaft weiterer namentlich genannter Personen
Durch den kaiserlichen Hofpfalzgrafen und kurfürstlich-mainzischen geheimen und Lehensekretär Gabriel Dapperich beglaubigte, zeitgenössische Kopie des Lehnsbriefes auf Papier.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Herrschaft Bickenbach [Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Mannschaft, Behausung und Gebäuden und geistlichen und weltlichen Lehen; 2.) das, was ehemals die von Bickenbach und danach der verstorbene Albrecht Graf von Mansfeld in dem Dorf Alsbach [Ortsteil der Gem. Alsbach-Hähnlein, Lkr. Darmstadt-Dieburg] innehatte; 3.) der Zehnt zu Gernsheim [Stadt, Lkr. Groß-Gerau]. Die Lehen hatte ehemals Erasmus Schenk von Erbach gekauft und vom Erzbistum Mainz zu Lehen getragen. Nach dessen Tod hatte Christoph Graf von Werdenberg-Heiligenberg die Lehen als nächster Verwandter der beiden Töchter des Erasmus Schenk von Erbach, Katharina und Anna, empfangen. Das Schloss Bickenbach mit seinem Zubehör war in der Fehde zwischen Wilhelm Landgraf von Hessen und Philipp Pfalzgraf bei Rhein von Hessen erobert worden. Danach hatten die genannten Töchter des Erasmus Schenk von Erbach ihren Anteil an Bickenbach ohne Zustimmung des Lehnsherrn an die Vormünder des Landgrafen Philipp von Hessen verkauft. Albrecht [von Brandenburg], Erzbischof von Mainz, hatte schließlich 1521 auf Grundlage eines zwischen ihm und Philipp Landgraf von Hessen geschlossenen Vertrags die Zustimung zum Lehnsverkauf erteilt. Die Belehnung beinhaltet auch die eventuelle weibliche Lehnsfolge.
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Passivlehen >> Mainz, Erzbistum >> 1600-1649
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1628 Juni 19
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1628 Juni 19