Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet im Streit über eine wöchentliche Messe zwischen dem Deutschordenskomtur zu Einsiedel bei Kaiserslautern, Emmerich Schraß, einer- und den Kirchengeschworenen der Pfarrkirche zu Ramstein mit der Filialkirche Spesbach (Spespach) andererseits folgende Entscheidung seines Hofgerichts unter seinem Kanzler Bischof Mathias von Speyer. Dorthin ist die Angelegenheit gekommen, nachdem der Komtur den Dekan des Heiliggeistspitals zu Heidelberg als Konservator der Freiheit des Deutschen Ordens angerufen hatte. Zukünftig wird der Komtur als ein Pastor der Pfarrkirche gemäß dem früheren Vertrag für eine wöchentliche Messe zu Spesbach sorgen. Wenn es nicht durch den dortigen Pfarrer geschieht, soll der Komtur ohne Kosten oder Schaden für die Kirchengeschworenen eine andere taugliche Person damit beauftragen, jedoch nicht den vormals zu Spesbach bepfründeten Kaplan. Was beide Seiten an Kosten in dieser Sache hatten, tragen sie selbst.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 34
- Umfang
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fol. 25v-26r
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Entscheit zwuschen dem connthur zu Einsiedel by Lutern eins und den kirchgesworn der pfarkirchen zu Ramstein und ir filial Spespach genant anders teils".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Ramstein : Ramstein-Miesenbach KL
Spesbach : Hütschenhausen KL
- Laufzeit
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1478 Januar 21 (uff mitwoch nach Sebastiani)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
- 04.04.2025, 08:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1478 Januar 21 (uff mitwoch nach Sebastiani)