Landwirtschaft | Monografie | Verordnung
Serenissimi gnädigste Verordnung, Daß während der Vieh-Seuche kein auswärtiges Fleisch eingebracht werden solle : de dato Salzthalen, den 25. Septembr. 1745.
- Weitere Titel
-
Gnädigste Verordnung, Daß während der Vieh-Seuche kein auswärtiges Fleisch eingebracht werden solle
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10930728
- Umfang
-
[2] Bl. ; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2012. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10930728
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Karl
- Erschienen
-
[S.l.] , 1745 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:57 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Landwirtschaft ; Monografie
Beteiligte
- Karl
Entstanden
- [S.l.] , 1745 -
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Serenissimi Verordnung, Die bey der, der Vieh-Seuche halber noch fortwährenden Gefahr, wegen der bevorstehenden Braunschweigischen Lichtmeß-Messe, und auf solche ankommenden fremden Kauf- und Fuhr-Leute auch übrigen Passagiers auf dem Lande zumachenden Anstalten betreffend : Wolfenbüttel den 20. Decembr. 1745.
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