AV-Materialien
Staatsleistungen für die Kirche
Warum bekommen die katholische und die evangelische Kirche Geld aus dem Landeshaushalt und wofür wird dieses Geld verwendet ? Die Staatsleistungen für die Kirchen sind kurios, weil sie ausschließlich historisch begründet sind. Das Datum dieser historischen Begründung liegt fast 200 Jahre zurück. Nach dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurden die kirchlichen Besitztümer vom Staat eingezogen. Als Entschädigung erhielten die Kirchen sogenannte Staatsleistungen, die bis heute bestehen geblieben sind. In Baden-Württemberg regelt dies der Artikel 7 der Landesverfassung. Die Höhe der Zahlungen werden immer neu ausgehandelt. Zur Zeit erhalten die Kirchen 170 Millionen DM vom Land. Die evangelische Landeskirche verwendet 48 Prozent der staatlichen Leistungen für die Besoldung der Pfarrer und Pfarrerinnen. Der Gedanke, die ursprünglich vor 200 Jahren entstandenen Staatsleistungen einmal durch eine staatliche Einmalzahlung abzulösen, hat gegenwärtig keine große Chance.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931010/108
- Umfang
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0:05:20; 0'05
- Kontext
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Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> März
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
- Indexbegriff Sache
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Finanzen
Kirche; Evangelische Kirche; Staatsleistung
- Indexbegriff Person
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Weiß, Johannes
- Laufzeit
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27. März 1993
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 27. März 1993