Das Verbot rassistischer Diskriminierung: Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz
Abstract: Die Problematik des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1, der Benachteiligung wegen der „Rasse“ verbietet, liegt darin, dass dieser Wortlaut einem Menschenbild Vorschub leistet, das auf der Vorstellung unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ basiert. Dabei gehen allein rassistische Theorien von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe. Betroffene rassistischer Diskriminierung müssen demzufolge rassistische Terminologie verwenden, wenn sie eine entsprechende Diskriminierung geltend machen. Um diesen Widerspruch aufzulösen, bekräftigt das Deutsche Institut für Menschenrechte in diesem Beitrag einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung, den es bereits 2010 in der Publikation „Ein Grundgesetz ohne Rasse“ unterbreitet hat
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
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9783946499749
- Umfang
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Online-Ressource, 36 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Veröffentlichungsversion
begutachtet
- Klassifikation
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Recht
- Schlagwort
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Deutschland
Rassismus
Menschenrecht
Diskriminierungsverbot
Diskriminierung
Deutschland
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Mannheim
- (wer)
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SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
- (wann)
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2020
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
-
Berlin
- (wer)
-
Deutsches Institut für Menschenrechte
- (wann)
-
2020
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Deutsches Institut für Menschenrechte
- URN
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urn:nbn:de:0168-ssoar-71166-9
- Rechteinformation
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Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
15.08.2025, 07:26 MESZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Cremer, Hendrik
- Deutsches Institut für Menschenrechte
- SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
Entstanden
- 2020