Das Verbot rassistischer Diskriminierung: Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz

Abstract: Die Problematik des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1, der Benachteiligung wegen der „Rasse“ verbietet, liegt darin, dass dieser Wortlaut einem Menschenbild Vorschub leistet, das auf der Vorstellung unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ basiert. Dabei gehen allein rassistische Theorien von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe. Betroffene rassistischer Diskriminierung müssen demzufolge rassistische Terminologie verwenden, wenn sie eine entsprechende Diskriminierung geltend machen. Um diesen Widerspruch aufzulösen, bekräftigt das Deutsche Institut für Menschenrechte in diesem Beitrag einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung, den es bereits 2010 in der Publikation „Ein Grundgesetz ohne Rasse“ unterbreitet hat

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
ISBN
9783946499749
Umfang
Online-Ressource, 36 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet

Klassifikation
Recht
Schlagwort
Deutschland
Rassismus
Menschenrecht
Diskriminierungsverbot
Diskriminierung
Deutschland

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Mannheim
(wer)
SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
(wann)
2020
Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wer)
Deutsches Institut für Menschenrechte
(wann)
2020
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Deutsches Institut für Menschenrechte

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-71166-9
Rechteinformation
Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:26 MESZ

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Beteiligte

  • Cremer, Hendrik
  • Deutsches Institut für Menschenrechte
  • SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.

Entstanden

  • 2020

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