Bestand

MWMV Luftfahrt NW 0079 (Bestand)

Luftfahrt: Förderung der Luftfahrt, Aufsicht und Genehmigung von Verkehrsunternehmen und Fliegerschulen, Genehmigung zur Errichtung und zum weiteren Ausbau von Flughäfen

Form und Inhalt: Vorbemerkung

Nach dem Zusammenbruch 1945 kam die deutsche Luftfahrt völlig zum Erliegen. Die Proklamation Nr. 2 des Alliierten Kontrollrats vom 20.9.1945 verbot deutschen Staatsbürgern, Flugzeuge zu besitzen, zu unterhalten, zu betreiben und herzustellen (Ziffer 30). Im Grundgesetz (8. Mai 1949) wurde in Art. 73 Ziff. 6 unter den Gegenständen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes zwar auch der Luftverkehr aufgezählt, doch wurde das absolute Verbot fliegerischer Betätigung für Deutsche erst 1950 gemildert (s. Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission vom 30.3.1950). Freigegeben wurden jetzt der Segelflug, der Freiballonsport, der Betrieb von Modellflugzeugen, von Fesselballonen und das gewerbsmäßige Luftbildwesen. Mit der Rückgewinnung der vollen Souveränität im Deutschlandvertrag vom 5. Mai 1955 erlangte die Bundesrepublik schließlich für ihr Gebiet auch die Lufthoheit. Seitdem war Bundesbürgern der Besitz und Betrieb von Motorflugzeugen wieder möglich.
Die Verwaltung des Luftverkehrs wurde nach und nach auf deutsche Stellen übertragen. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 31.12.1952 grenzte bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die Zuständigkeiten zwischen ihnen ab. Rechtliche Grundlage des entstehenden deutschen Luftverkehrs war neben dem Grundgesetz das Luftverkehrsgesetz, das 1949 den Wortlaut des Luftverkehrsgesetzes vom 1. August 1922 übernahm und das in der Folgezeit verschiedentlich abgeändert und ergänzt wurde. Es regelt im Abschnitt Luftverkehr den Besitz und Betrieb von Luftfahrtunternehmen, von Luftfahrzeugen, die Anforderungen an das Luftpersonal sowie die Genehmigung von Flugplätzen, (u.a.). Als am 8. Februar 1961 von der Bundesregierung das Gesetz über die Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (BGBl. I, S. 69) erlassen wurde, wurde an der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern kaum noch etwas geändert. Wohl aber kam es im im Land Nordrhein-Westfalen zu einer Neubestimmung der für die Luftfahrt zuständigen Landesbehörden.

Seit der Vereinbarung von 1952 hatte das Referat Luftfahrt im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Nordrhein-Westfalen folgende Aufgaben zu erfüllen: Genehmigung und Überwachung von Flughäfen und Fluggelände sowie die Bearbeitung von Baubeschränkungen im Bereich der Flughäfen; die Abnahme der Prüfung zum Luftfahrerschein und Ausstellung der Führerscheine für Segelflugzeuge und Freiballone sowie die Prüfung des technischen Geräts; ferner Aufgaben, die später von Bundesorganen übernommen wurden, wie die Überwachung des Flugbetriebs, den Flugsicherungsdienst und den Wetterdienst. Zur Abnahme der Prüfungen der Segelflieger und des technischen Geräts und zur Durchführung fliegerärztlicher Untersuchungen bediente sich das Referat der Hilfe ehrenamtlicher Sachverständiger (1953 rd. 100 Personen). Dazu wurde in erheblichem Umfang die nicht von den Alliierten aufgelöste Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V., Prüfstelle Essen, herangezogen. Zur Förderung der Luftfahrt wurden Landesmittel in Höhe von rd. 1 Mill. DM zum Ausbau von Flugplätzen, zur Unterstützung der Versuchsanstalt und von Luftsportvereinen verteilt.
Als die Beschränkungen der fliegerischen Betätigung für Bundesdeutsche gefallen waren, begannen unter finanzieller Beteiligung des Landes in raschem Tempo der Ausbau der beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln-Wahn sowie der Aufbau der Deutschen Lufthansa (mit Sitz in Köln) anzulaufen. Zur Entlastung des dabei stark in Anspruch genommenen Referats übertrug die Landesregierung durch die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Luftfahrt vom 31. Oktober 1961 sämtliche Zuständigkeiten mit Ausnahme der Genehmigung der Flughäfen sowie der Genehmigung und Beaufsichtigung von Luftfahrtunternehmen auf die Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Münster. Der vorliegende Bestand enthält daher nur Material über die Förderung der Luftfahrt, Konzessionierung privater Luftfahrtgesellschaften sowie als Schwerpunkt Akten über die Mitwirkung des Landes am Aufbau der Deutschen Lufthansa und Ausbau der Flughafen Düsseldorf-Lohausen und Köln-Wahn (Protokolle von Aufsichtsrats- und Ausschußsitzungen der Gesellschaften).
Das Referat Luftfahrt wurde nach Vereinigung der Ministerien für Wirtschaft und Verkehr in Jahre 1951 der Abteilung IV (Technik, allgemeine Verkehrspolitik und Straßenverkehr, ab 1953 Verkehr) eingegliedert und bildete dort das Referat 5 (Schiffahrt, Luftfahrt und Post), ab 1953 das Referat 1 (Luftfahrt, Post- und Fernmeldewesen und Wetterdienst), dessen Unterabteilung "Luftfahrt und Post" von Dr. Diehl bearbeitet wurde, der 1955 Referatsleiter (Regierungsrat) und 1957 Gruppenleiter (Oberregierungsrat, nach 1959 Regierungsdirektor) wurde, jedoch das Referat über allgemeine Fragen der Luftfahrt u.a. beibehielt. Die Einordnung der Sachgebiete Luftfahrt, Post- und Fernmeldewesen und Wetterdienst, die ein Referat bildeten, änderte sich. Ab 1953 bildeten sie eine Gruppe (IV D, ab 1959 IV B, ab 1961 V B).

Informationen zum Bestand

Der Bestand NW 79 umfasste ursprünglich 43 Stehordner und hat eine Laufzeit von 1948 bis 1963. Nach seiner Abgabe im Jahr 1964 empfing er die Acc. Nr. 54/64. Die Aufbewahrungsfrist der Akten beträgt 50 Jahre. Unterlagen zur Genehmigung v.a. der Flughäfen Siegerland und Paderborn-Lippstadt sind in der Überlieferung der Bezirksregierung Münster in der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW zu finden.
Bei der Verzeichnung wurde das vorliegende Ordnungsgefüge berücksichtigt. Die Stehordner wurden während der Verzeichnung in 77 Archivbände aufgeteilt, 9 von ihnen (Bewerbungen für die Tätigkeit als Luftfahrtsachverständiger, Unterlagen über die Wissenschaftliche Gesellschaft für Luftfahrt) sollen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kassiert werden.
Der Bestand wurde nach Vorarbeiten von Staatsarchivinspektorin Bange im Frühjahr 1976 von Dr. Scriverius abschließend verzeichnet. Das Findbuch schrieb Frau Hindel.

Informationen zur Nutzung

Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).

Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen. Eine Nutzung der Aufsichtsratsunterlagen ist im Einzelfall zu prüfen.

Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.

Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch urheberrechtliche Vorschriften sind nicht betroffen. Der Erhaltungszustand lässt eine Nutzung der Unterlagen zu.

Bestandssignatur
NW 0079 350.05.00
Umfang
77 Einheiten; 17 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.56. Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr >> 4.2.56.3. Verkehr
Verwandte Bestände und Literatur
Literaturverzeichnis:
Benutzte Literatur:

a) Allgemeine Literatur:

Bonners, Hans M., Deutscher Luftverkehr. Entwicklung, Politik,
Wirtschaft, Organisation. Versuch einer Analyse der Lufthansa. Bad Godesberg 1967.

Rössger, Edgar u. Hünermann, Karl-Bernd, Einführung in die
Luftverkehrspolitik. Mannheim 1963.

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 10. Januar 1959.
1. Auflage März 1959. (Sonderdruck der Bundesanstalt für Flugsicherung, Frankfurt/Main etc.).

b) Amtliche Veröffentlichungen:

Bericht des Landesrechnungshofes über die Organisations- und
Wirtschaftlichkeitsprüfung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (v. August 1954).

Die Luftfahrt im Lande Nordrhein-Westfalen 1965-1970. Hrsg.
vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Bearbeitung und Gestaltung: Gruppe Luftfahrt. Düsseldorf 1970.

Bestandslaufzeit
1948-1963

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1948-1963

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