Archivale

Gesuch der Lichtermacher an den Rat

Regest: Das Unschlitt schlägt etwas auf wie bei den Fremden so auch in hiesiger Stadt. Die Lichtermacher können bei etlichen Metzgern das Unschlitt nicht bekommen. Das machen die Lederbereiter, sie verteuern den Lichtermachern (den Preis). Diese haben bisher die Lichter um 9 Kr geben müssen. Sie bitten, das Pfund um 10 Kr auswägen zu dürfen. In des Kaufmanns und in des Wagmeisters Zetteln ist zu ersehen, dass der Zentner mitsamt Ankauf, Vohrlohn (= Fuhrlohn), Unkosten sich auf 14 fl 12 Kr belauft. Wenn die Lichtermacher dann die Lichter um 9 Kr geben sollten, so hätten sie davon zu machen (= für ihre Arbeit) nicht mehr als 1/2 Kr.
Untergebene Bürger allhie.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2988
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Verweis: Lichtermacher und Seifensieder siehe auch unter "Metzger" Nrn. 2909, 2910, 2924 und 2925

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Lichtermacher und Seifensieder
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1676 August 12

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1676 August 12

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