Archivale
Gesuch der Lichtermacher an den Rat
Regest: Das Unschlitt schlägt etwas auf wie bei den Fremden so auch in hiesiger Stadt. Die Lichtermacher können bei etlichen Metzgern das Unschlitt nicht bekommen. Das machen die Lederbereiter, sie verteuern den Lichtermachern (den Preis). Diese haben bisher die Lichter um 9 Kr geben müssen. Sie bitten, das Pfund um 10 Kr auswägen zu dürfen. In des Kaufmanns und in des Wagmeisters Zetteln ist zu ersehen, dass der Zentner mitsamt Ankauf, Vohrlohn (= Fuhrlohn), Unkosten sich auf 14 fl 12 Kr belauft. Wenn die Lichtermacher dann die Lichter um 9 Kr geben sollten, so hätten sie davon zu machen (= für ihre Arbeit) nicht mehr als 1/2 Kr.
Untergebene Bürger allhie.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2988
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Genetisches Stadium: Or.
Verweis: Lichtermacher und Seifensieder siehe auch unter "Metzger" Nrn. 2909, 2910, 2924 und 2925
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Lichtermacher und Seifensieder
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1676 August 12
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1676 August 12