Quelle
Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in der Fassung vom 30. Juni 1923 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 30. Sept. 1924 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassg
- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Dimensions
-
gr. 8
- Extent
-
IV, 65 S.
- Edition
-
[2. Aufl.]
- Language
-
Deutsch
- Keyword
-
Kriegsopferversorgung
Deutschland
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Berlin
- (who)
-
Mittler & Sohn
- (when)
-
1924
- Table of contents
- Rights
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Last update
-
11.06.2025, 1:52 PM CEST
Data provider
Deutsche Nationalbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Quelle
Associated
- Mittler & Sohn
Time of origin
- 1924
Other Objects (12)
![Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 30. Juni 1923 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Jan. 1925 : Mit d. Ausführungsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erläuternder Gegenüberstellg d. alten Fassgn](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Das Reichsversorgungsgesetz [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 30. Juni 1923 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Jan. 1925 : Mit d. Ausführungsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erläuternder Gegenüberstellg d. alten Fassgn
![Das Reichsversorgungsgesetz (R. V. G.) [Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung] vom 12. Mai 1920 in d. Fassg vom 31. Juli 1925 unter Berücks. aller Ändergn bis zum 1. Aug. 1926 : Mit d. Ausführgsverordngn zum § 7, zum § 25 Abs. 3 u. zum § 28 ; Amtl. Wortlaut d. neuen Fassg mit erl. Gegenüberstellg d. alten Fassgn](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)