Archivale

Erbstreit

Enthält: Die Geschwisterkinder des verstorbenen Peter Fuiß (Voiß) erheben als Nachkommen der aufsteigenden Linie Anspruch auf dessen "Stock- und Stamm"-Güter, insbesondere ein Haus neben Dietrich Kroich und 4 Morgen Land. Sie beziehen sich dabei auf die Landesordnung, Kap. 69, wonach diese Güter nicht testamentarisch vermacht werden dürften. Ebenso beansprucht Adam Fuiß, der natürliche Sohn Peters, das Haus, das ihm der Vater bei seiner Heirat mit Gertrud Tings gegen Gewährung seines Lebensunterhalts als Wohnstatt überlassen hatte. Er legt dazu den Ehevertrag vom 10.2.1689, den auch der Onkel Hubert Voiß für die Verwandten gebilligt hatte, und das Testament vom 12.4.1692 vor, in dem der Erblasser, neben etlichen anderen Bestimmungen, den Heiratsvertrag bestätigt und den Erben ("legatariis") Adam und Gertrud das Haus zu ihrem Besitz vermacht.

Archivaliensignatur
GerKer, 490
Umfang
Schriftstücke: 8

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Erbstreit
Heiratsvertrag
Indexbegriff Person
Kroich (Kroch) - Dietrich
Tingß, Gertrud, Frau von Adam Voiß
Voiß (Vuiß, Fuiß) - Peter
Voiß (Vuiß, Fuiß) - Adam (Dahm)
Voiß (Vuiß, Fuiß) - Hubert

Laufzeit
1692

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:34 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1692

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