Bestand
Kirchengemeinde Dülmen (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Dülmen (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2016 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 147 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1865 bis 2013 erstrecken. Bis auf zwei Lagerbücher (LkA EKvW 4.235 Nr. 59 und 58) und die noch vor Ort verwahrten Kirchenbücher ist von der Kirchengemeinde Dülmen keine Überlieferung aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg erhalten. Das vorliegende Schriftgut setzt erst nach der kriegsbedingten Lücke - Dülmen wurde im März 1945 durch Bombenabwürfe fast vollständig zerstört - 1948 ein, glücklicherweise auch mit zentralen Dokumenten wie die Presbyteriumsprotokolle. Dabei blickt die Kirchengemeinde zu diesem Zeitpunkt bereits auf eine hundertjährige Geschichte zurück, wenn man frühe reformatorische Einflüsse melchioritischer Prägung im 16. Jahrhundert, die von der Gegenreformation im Bistum Münster beendet wurden, außer Acht lässt. Evangelisches Leben entwickelte sich in Dülmen wieder seit den 1840er Jahren durch den Zuzug von evangelischen Facharbeitern der Dülmener Eisenhütte und der Maschinenfabrik für Bergwerksausrüstung. Die finanzielle Lage der Dülmener Gemeinde ließ nur mühsame Fortschritte auf dem Weg zur Selbständigkeit zu. Nach Eröffnung einer evangelischen Schule kam 1847 ein evangelischer Lehrer nach Dülmen - ermöglicht durch Unterstützungen des Gustav-Adolf-Vereins, der auch Raummieten und Pfarrgehalt eines seit 1848 eingesetzten Pfarrverwesers bezuschusste. Zur Gründung einer selbständigen Kirchengemeinde kam es erst 1857, jedoch erhielt Dülmen zunächst eine gemeinsame Pfarrstelle mit der ebenso neu errichteten Kirchengemeinde Haltern. Diese konnte zunächst auch nur mit einem Pfarrverweser besetzt werden, da die Dotierung noch nicht ausreichte. Die pfarramtliche Verbindung mit Haltern hatte bis 1951 Bestand. Zu dieser Zeit hatte sich die Gemeindegliederzahl - auch infolge des Zuzugs von Heimatvertrie-benen aus den deutschen Ostgebieten - im Vergleich zum Vorkriegsstand fast vervierfacht, was in den folgenden Jahrzehnten die Errichtung von zwei weiteren Pfarrstellen und eine rege Bautätigkeit nach sich zog (Murken 2008, 514-518). Zu Beginn der Verzeichnungstätigkeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Klebebindung vor. Diese waren zum Großteil entsprechend einer Registraturordnung angelegt worden, die sich ebenfalls im Gemeindearchiv befindet (LkA EKvW 4.235 Nr. 96) und dem Registraturplan der EKvW von 1966 entspricht. In Anlehnung an die Vorordnung erfolgte die systematische Gliederung des gesamten Archivbestandes. Die alten nach Registraturplan vergebenen Aktenzeichen bleiben weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.235 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.235 Nr. ...". Literaturhinweise zur Gemeindegeschichte: LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse) Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 514-518
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Dülmen (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2016 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 147 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1865 bis 2013 erstrecken.
Bis auf zwei Lagerbücher (LkA EKvW 4.235 Nr. 59 und 58) und die noch vor Ort verwahrten Kirchenbücher ist von der Kirchengemeinde Dülmen keine Überlieferung aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg erhalten. Das vorliegende Schriftgut setzt erst nach der kriegsbedingten Lücke - Dülmen wurde im März 1945 durch Bombenabwürfe fast vollständig zerstört - 1948 ein, glücklicherweise auch mit zentralen Dokumenten wie die Presbyteriumsprotokolle. Dabei blickt die Kirchengemeinde zu diesem Zeitpunkt bereits auf eine hundertjährige Geschichte zurück, wenn man frühe reformatorische Einflüsse melchioritischer Prägung im 16. Jahrhundert, die von der Gegenreformation im Bistum Münster beendet wurden, außer Acht lässt. Evangelisches Leben entwickelte sich in Dülmen wieder seit den 1840er Jahren durch den Zuzug von evangelischen Facharbeitern der Dülmener Eisenhütte und der Maschinenfabrik für Bergwerksausrüstung. Die finanzielle Lage der Dülmener Gemeinde ließ nur mühsame Fortschritte auf dem Weg zur Selbständigkeit zu. Nach Eröffnung einer evangelischen Schule kam 1847 ein evangelischer Lehrer nach Dülmen - ermöglicht durch Unterstützungen des Gustav-Adolf-Vereins, der auch Raummieten und Pfarrgehalt eines seit 1848 eingesetzten Pfarrverwesers bezuschusste. Zur Gründung einer selbständigen Kirchengemeinde kam es erst 1857, jedoch erhielt Dülmen zunächst eine gemeinsame Pfarrstelle mit der ebenso neu errichteten Kirchengemeinde Haltern. Diese konnte zunächst auch nur mit einem Pfarrverweser besetzt werden, da die Dotierung noch nicht ausreichte. Die pfarramtliche Verbindung mit Haltern hatte bis 1951 Bestand. Zu dieser Zeit hatte sich die Gemeindegliederzahl - auch infolge des Zuzugs von Heimatvertrie-benen aus den deutschen Ostgebieten - im Vergleich zum Vorkriegsstand fast vervierfacht, was in den folgenden Jahrzehnten die Errichtung von zwei weiteren Pfarrstellen und eine rege Bautätigkeit nach sich zog (Murken 2008, 514-518).
Zu Beginn der Verzeichnungstätigkeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Klebebindung vor. Diese waren zum Großteil entsprechend einer Registraturordnung angelegt worden, die sich ebenfalls im Gemeindearchiv befindet (LkA EKvW 4.235 Nr. 96) und dem Registraturplan der EKvW von 1966 entspricht. In Anlehnung an die Vorordnung erfolgte die systematische Gliederung des gesamten Archivbestandes. Die alten nach Registraturplan vergebenen Aktenzeichen bleiben weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.235 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.235 Nr. ...".
Literaturhinweise zur Gemeindegeschichte:
LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 514-518
- Bestandssignatur
-
4.235
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Steinfurt - Coesfeld - Borken
- Bestandslaufzeit
-
1865 - 2013
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1865 - 2013