Bestand

Finanzamt Hameln (Bestand)

Enthält: Steuerakten, Lastenausgleichsakten, Betriebslisten, Überwachungslisten von Steuerpflichtigen

Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Das Finanzamt Hameln war ursprünglich für den Landkreis und die kreisfreie Stadt Hameln zuständig. 1922 schlossen sich die Landkreise Hameln und Pyrmont zum Landkreis Hameln-Pyrmont zusammen, wobei das Finanzamt in Bad Pyrmont, das dem Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsidium Münster bzw. Westfalen unterstand, bis in die 1940er Jahre hinein weiterexistierte und innerhalb des Landkreises für die Gemeinden Bad Pyrmont, Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Holzhausen, Kleinenberg, Löwensen, Neersen und Thal zuständig blieb. Danach umfasste der Amtsbezirk des Finanzamtes Hameln den gesamten Landkreis inklusive der zum 1. Januar 1973 eingegliederten Stadt Hameln. Im Zuge der kommunalen Neuordnung zum 1. März 1973 wechselten mehrere Orte zwischen den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Alfeld. Danach wurde der Landkreis Hameln-Pyrmont um die Städte Bad Münster am Deister aus dem aufgelösten Landkreis Springe (1. März 1974) und Hessisch Oldendorf aus dem aufgelösten Landkreis Grafschaft Schaumburg (1. August 1977) erweitert, welche bis Anfang der 1980er Jahre weiterhin im Amtsbezirk der Finanzämter Springe bzw. Stadthagen verblieben und erst danach dem Finanzamt Hameln zugeordnet wurden.

Geschichte des Bestandsbildners: In den 1960er Jahren war das Finanzamt Hameln zusätzlich für die Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe für die Bezirke der Finanzämtern Rinteln, Springe und Stadthagen zuständig. Mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) übernahm das Finanzamt Hameln die Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 50 bis 999 Arbeitnehmer beschäftigen, in den Amtsbezirken der Finanzämter Holzminden und Stadthagen. Diese Sonderaufgabe wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB) vom 14. Dezember 2005 (Nds. GVBl. 28/2005, S. 411) auf Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmern erweitert und gilt nun auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine) und Hildesheim.
Stand: Juli 2015

Bestandsgeschichte: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Stand: März 2007

Findmittel: EDV-Findbuch (2015)

Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)

Bestandssignatur
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover, NLA HA, Nds. 225 Hameln
Umfang
16,1

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.1 Allgemeine Finanzverwaltung >> 1.13.3.1.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.3.1.3.1 Finanzämter im ehemaligen Reg. Bezirk Hannover
Verwandte Bestände und Literatur
Literatur: Siehe Gruppenvorwort

Bestandslaufzeit
1914-1992

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Letzte Aktualisierung
27.01.2023, 13:36 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1914-1992

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