Ius Cerevisiarium. Tum Explicatum Tum Refutatum Oder gründtlicher Gegen-Bericht Wie weit die Hoch-Fürstliche Haubt- und Residentz-Stadt Hildesheim von denen Bischöffen als ihren Landts-Fürsten mit dem Braw-Wesen begnadiget : Wie selbiges von erwehnter Stadt gegen den klaren Inhalt des Privilegii, und der vorgegebenen Observanz auff ein Monopolium ohne Fug außgedeutet der Brawer-Gilde allein zugelegt und den übrigen Bürgern benommen Seiner Hoch-Fürstl. Gnaden aber Dero Würdigem Thum-Capitul Clero, Ritterschafft und andern Stiffts-Städten ohne einigen Schein Rechtens in Streit gezogen/ und denenselben die Verkürtzung der Burgerlichen Nahrung ungütlich zugemessen werden wolle
- Standort
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/4Jur.1167#1
- Maße
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4 ̊
- Umfang
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[1] Bl., 120 S.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Hildesheim
- (wer)
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Schlegel
- (wann)
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1690
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11298568-8
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:36 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Schlegel
Entstanden
- 1690