Ius Cerevisiarium. Tum Explicatum Tum Refutatum Oder gründtlicher Gegen-Bericht Wie weit die Hoch-Fürstliche Haubt- und Residentz-Stadt Hildesheim von denen Bischöffen als ihren Landts-Fürsten mit dem Braw-Wesen begnadiget : Wie selbiges von erwehnter Stadt gegen den klaren Inhalt des Privilegii, und der vorgegebenen Observanz auff ein Monopolium ohne Fug außgedeutet der Brawer-Gilde allein zugelegt und den übrigen Bürgern benommen Seiner Hoch-Fürstl. Gnaden aber Dero Würdigem Thum-Capitul Clero, Ritterschafft und andern Stiffts-Städten ohne einigen Schein Rechtens in Streit gezogen/ und denenselben die Verkürtzung der Burgerlichen Nahrung ungütlich zugemessen werden wolle

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Standort
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/4Jur.1167#1
Maße
4 ̊
Umfang
[1] Bl., 120 S.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Hildesheim
(wer)
Schlegel
(wann)
1690

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11298568-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:36 MESZ

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Beteiligte

  • Schlegel

Entstanden

  • 1690

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