Bestand
Württembergische Archivdirektion (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Fortsetzung von Bestand A 265; vgl. auch Bestand E 40/36 (alt: E 53).
Die Archivdirektion und das ihr unterstellte Haus- und Staatsarchiv, seit 1919 Staatsarchiv, seit 1938 Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstand 1806-1919 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und danach dem Staatsministerium.
Seit 1837 aus der Registratur der Archivdirektion bzw. des Hauptstaatsarchivs ausgesondert.
Inhalt und Bewertung
Enthält (Rubriken): Hinterlegung von Gesetzen, Verträgen u. ä.; Erwerb und Übernahme von Archivalien, Handschriften, Nachlässen usw.; Aktenausscheidung, Allgemeines und einzelne Behörden; Archivalien von Ständen und Institutionen des Alten Reiches sowie von mediatisierten und säkularisierten Herrschaften, Klöstern und Stiften; Archivalientausch; Archivalienverwaltung und -schutz, Archivorganisation; Archivalienkonservierung; Erwerb von Büchern und Druckschriften; Archivgebäude; Personal und Stellen; Dienstbetrieb; Haushalt; Kriegsmaßnahmen und -folgen 1934-1951; Unterstellte Archive; Beziehungen zu Archiven, Behörden, wissenschaftlichen Institutionen und Verbänden.
Einleitung: Zur Geschichte des BestandesDer Bestand E 61 ist die Fortsetzung des Bestandes A 265 (Ältere Archivkanzleiakten), welcher die Kanzleiakten des herzoglichen und kurfürstlichen Archivs enthält. In der vorliegenden Gestalt vereinigt der Bestand E 61 mit gewissen, unten unter II zu besprechenden Einschränkungen mehrere Teilbestände, die zu bestimmten Zeitpunkten voneinander getrennt oder auch von vornherein getrennt voneinander geführt wurden. Diese Teilbestände sindDie "Älteren Kanzleiakten"Dieser Teilbestand hat ursprünglich auch den jetzigen Bestand A 265 umfaßt. Vermutlich nach 1837 - da der Registraturplan von 1837 (vgl. unten unter 3.) z. B. noch einen Abschnitt "Filialarchive" ausweist, welcher in Bezug auf den Stand der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im nächsten erhaltenen Aktenplan fehlt (vgl. auch die Laufzeiten der Akten in. Abschnitt XV, 1-4 des vorliegenden Repertoriums) - aber spätestens am Anfang des 20. Jahrhunderts, bevor der nächste erhaltene Aktenplan angelegt wurde (vgl. unten unter 3.), waren die "älteren Kanzleiakten" aus der Registratur ausgeschieden worden, ohne daß man sich dabei an eine feste und historisch begründete Zeitgrenze gehalten hätte. Einige wenige Faszikel mögen erst später hinzugefügt worden sein. Der Bearbeiter dieses Bestandes, Dr. K. O. Müller, hat dann 1934-1936 die Akten des herzoglichen und kurfürstlichen Archivs ausgesondert, geordnet und verzeichnet. Die nach 1805 erwachsenen Akten hingegen blieben unverzeichnet liegen. (Vgl. die Einleitung zum Rep. A 265, das dem Rep. A 265 beiliegende, ursprünglich einen Bestandteil des zu Beginn dieses Jahrhunderts angelegten Registraturplans bildende "Verzeichnis der älteren Kanzleiakten" und die Verzeichnisse in E 61 Bü 465, bes. U'fasz. 6 und 7). Diese Akten waren es offenbar, welche im Herbst 1962 von Dr. Sauer und im Sommer 1965 von H. Hofer unter der Aufsicht von Dr. Sauer verzeichnet wurden.Die "Ältere Aktenausscheidung"Dieser Teilbestand war schon 1946 - offenbar seit längerer Zeit - in dem Umfang und in der Ordnung vorhanden, wie er 1959 von Oberamtsrat Storz verzeichnet wurde (Auskunft von Oberamtsrat Storz). Der Verzeichnung war 1951 die Anfertigung einer Liste der Faszikel (jetzt in E 61 Bü 465 U'fasz. 3) vorausgegangene Der Teilbestand erhielt 1959 die Signatur E 61.Der Registraturplan von 1837 enthält keinen Abschnit "Aktenausscheidung", doch sind in ihm unter B "Communicationen" mit verschiedenen Bezirksbehörden (Oberamtsgerichten, Oberämtern, Kameralämtern, Forstämtern) ausgeworfen, Betreffe, die in den späteren Registraturplänen nicht wieder begegnen. Der Aktenplan vom Anfang dieses Jahrhunderts führt in seinem Inhaltsverzeichnis unter K "Kanzleiakten betr. Aktenausscheidung" auf; die entsprechende Seite oder die entsprechenden Seiten im Aktenplan fehlen jedoch, so daß sich der Inhalt dieses Abschnitts nicht feststellen läßt. Derselbe Aktenplan verzeichnet unter G II 14 die "Abgabe von Akten höherer Staatsbehörden ans Staatsarchiv" und unter G V 23 "Aktenausscheidung. Allgemeines" (Nachtrag von Bruno Stärk). Auch in der um 1935 angefertigten, erweiterten Niederschrift dieses Aktenplans (vgl. unten unter 3. ) fehlen Angaben über den Inhalt des Abschnitts K, bei G II 14 ist an Stelle von "Staatsarchiv" "Staatsfilialarchiv" gesetzt (vgl. aber für den Inhalt von G II 14 wie auch von G II 15 und G II 16 den derzeitigen Aktenplan, Bü 465 dieses Repertoriums und unten unter 3. ), G V 23 ist unverändert und unter G V 21 ist neben anderem "Aktenausscheidung bei vormaligen Landes- und Reichsbehörden" ausgeworfen; außerdem wird hier auf "Aktenausscheidung bei den Kameralämtern usw. " verwiesen. Unter H IV findet sich "Aktenausscheidung- Archiv des Innern". Der gegenwärtig gültige Aktenplan schließlich faßt unter der anzutreffenden Überschrift "J. Aktenausscheidung von württ. Lokalbehörden" vor allem die Generalakten über Aktenausseheidung zusammen und verweist im übrigen auf A(kten-)A(usscheidung) als auf einen besonderen Bestand. Bei einem Verzicht auf zeitraubende nähere Untersuchungen wird man sich mit der Vermutung begnügen müssen, daß der Teilbestand "Ältere Aktenausscheidung" wohl schon vor Beginn dieses Jahrhunderts, jedenfalls aber vor 1935 und vielleicht erst nach 1837 gebildet worden ist (vgl. auch unten unter 3. ).Der fragliche Teilbestand war weder gegen die "Älteren Kanzleiakten" noch gegen die Registratur eindeutig abgegrenzt. Einmal insofern, als unter Aktenausscheidung nicht nur die Ablieferungen derjenigen Behörden verstanden wurden, für welche die staatlichen Archive zuständig sind, sondern auch Vorgänge, die - jedenfalls nach der Anlagen des zweiten Aktenplans - in die Abschnitte II oder. V des vorliegenden Repertoriums gehört hätten oder gehören würden. Die Weite des Begriffs Aktenausscheidung hat andererseits nicht gehindert, zahlreiche Akten über Aktenausscheidungen i. e. S. in Faszikeln der Registratur vor allem im Abschnitt 1 abzulegen. Ebenso unabhängig von dieser begrifflichen Frage ist die Willkür, mit der die Akten, die sich auf die Übernahme von Archivalien Anfang des 19. Jahrhunderts aufgehobener Institutionen beziehen, teils bei der Aktenausscheidung, teils bei den "Älteren Kanzleiakten" untergebracht wurden (jetzt Abschnitt XV, 1-4).Die Akten der "Älteren Aktenausscheidung" sind zum Teil in Hinblick auf die ausscheidende Stelle, zum Teil im Hinblick auf die aufgehobene Institution, deren Akten abgegeben wurden, angelegt. Diese beiden verschiedenen Arten der Aktenbildung finden, sich vielfach innerhalb desselben Faszikels nebeneinander vor. Über die bisherige Ordnung des Teilbestandes vgl. das alte Repertorium in Bü 465.Die RegistraturDie Akten der Registratur setzen mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein und reichen vereinzelt bis ins 18. Jahrhundert zurück. Sie sind durch einen Aktenplan erschlossen, dessen Verhältnis zu seinen Vorgängern nicht in den Einzelheiten bestimmt werden kann, weil Konkordanzen durchweg fehlen.Die Ordnung der Kanzleiakten vor dem ältesten datierten Registraturplan von 1837 läßt sich nur annähernd aus den Aufschriften von Faszikeln bzw. Unterfaszikeln erschließen. Darüber muß hier der Hinweis genügen, daß mindestens ein großer Teil der Akten chronologisch geordnet war, außerdem aber - ob gleichzeitig, ist nicht zu entscheiden - Sachgruppen wie "Dekrete" und "Berichte" bestanden, und daß diese Akten wohl erst in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts umgeordnet worden sind.Der Aktenplan von 1837 (E 61 Bü 465 U'fasz. 6) ist in die Abschnitte Kgl. Hausarchiv und Kgl. Staatsarchiv und letzterer Abschnitt ist wieder in A und B gegliedert. Abschnitt A ist untergliedert in: 1. Lokal, 2. Innere Organisation und Geschäftsbehandlung, 3. Personalorganisation, 4. Filialarchive, 5. Die Herausgabe der ältesten Urkunden betreffend, 6. Neue Erwerbungen für das Staatsarchiv, 7. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Eingekommenes zur Aufbewahrung, 8. Urkunden-Austausch, 9. Kgl. Lehenrath, 10. Requisitionen fremder Regierungen (nachgetragen). Abschnitt B enthält "Communicationen" mit württ. Behörden aller Ebenen und mit "V. Corporationen oder Privaten", sowie unter VII: "Archivbenützung".Der nächste überlieferte und bis 1945 gültige Aktenplan scheint aus den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts zu stammen (E 61 Bü 465 U'fasz. 1, zur Datierung vgl. ebd. S. 30, 42, 44, 47, 51, 59, 75). Eine geringfügig geänderte und um die Nachträge erweiterte Niederschrift dieses Plans ist etwa 1935 angefertigt worden (E 62 Bü 465 U'fasz. 2a und 2b, zur Datierung vgl. z. B. ebd. G II 18). Er ist folgendermaßen eingeteilt (die Signaturen sind nachgetragen): A. Urkundentausch (offenbar = A 8 von 1837), B. Eingekommenes zur Aufbewahrung (= A 7 und B von 1837), C. Erwerb von Urkunden und Akten (= A 6 ?), D. Erwerb von Büchern und Manuskripten (= A 6 oder B V ?), E. Personal (= A 3), F. Lokal (= A 1), G. Dienst-und Verwaltungsakten (= A 2), I. Personal, II. Archiv und Archivdokumente (enthält wohl A 5), III. Rechenwesen, IV. Kanzleidienst, V. Vermischtes, H. Der Archivdirektion unterstellte andere Archive (= Teil von A 4 ?), J. Anhang, darin u. a. Verzeichnis älterer Kanzleiakten, K. Kanzleiakten betr. Aktenausscheidung. Die Abschnitte sind zum Teil weiter untergliedert oder haben "Anhänge", die nicht unmittelbar in den betreffenden Abschnitt Gehörendes enthalten. (Zur Frage der Übereinstimmung dieses Aktenplans mit dem von 1837 vgl. auch oben unter 1. und 2. B VII von 1837 ist wohl in die heutige Benützerregistratur umgewandelt worden).Der noch heute geltende Aktenplan dürfte auf K. O. Müller zurückgehen. Die nach 1945 getroffenen größeren Änderungen an dem bis dahin gültigen Aktenplan sind1. Abschnitt B hat den Titel "Beziehungen zu württ. Zentral- und Mittelbehörden" erhalten. Damit wurde die älteste überlieferte Bezeichnung im wesentlichen wiederhergestellt, die Umbenennung vom Anfang dieses Jahrhunderts hatte aber dem Inhalt des Abschnitts besser entsprochen.2. Der Abschnitt G V (Vermischtes) wurde aufgelöst; an seine Stelle traten die Abschnitte G V. Beziehungen zu fremden Archiven und Instituten, G VI. Beziehungen zu Vereinen, G VII. Konservierung der Archivdokumente und G VIII. Kriegs- und Nachkriegsmaßnahmen und -ereignisse.3. Der Abschnitt J (Anhang) ist durch J. Aktenausscheidung bei württ. Lokalbehörden ersetzt worden.4. Der Abschnitt K wurde verselbständigt - oder in J umsigniert.5. Die durch eine 1930 vorgenommene Aktenausscheidung freigewordenen Positionen wurden wieder besetzt, und abgesehen von den durch die Auflösung von G V und J bedingten Verlegungen wurden Faszikel verlegt oder mit anderen vereinigt. Die Anhänge verloren ihre - zum Teil wohl schon ausgehöhlte - Funktion.Die Inhalte der Faszikel überschneiden sich sehr häufig. Die Ursachen dafür liegen großenteils im Aktenplan selbst. Eine davon ist das Fehlen vorausgeplanter weitergefaßter Sachbetreffe: bis etwa 1870 war die Bildung von Einzelfallfaszikeln üblich und bis über die Jahrhundertwende hinaus kam sie vor. In diese Faszikel wurden dann weitere, verwandte Einzelfallakten gelegt, ohne daß die Art der Vereinigung durch einen vorgegebenen weiteren Betreff vorgeschrieben gewesen wäre. Zu Überschneidungen führten ferner die Bildung von G VIII, das Nebeneinander von Korrespondenten- und Sachprinzip, Änderungen in den Unterstellungs- und Zuständigkeitsverhältnissen von Behörden und Änderungen in der Aktenführung, wie etwa die Trennung und Verteilung der zunächst zusammen geführten Personal-und Stellenbesetzungsakten auf zwei Abschnitte (E und G I). Hinzu kam die unterschiedliche Ablegepraxis der Registratoren. An Fremdprovenienzen enthält der Teilbestand Konimissionsakten über Archivpflege, die von der Kommission an die Archivdirektion abgegeben wurden, nachdem die Archivpflege von jener auf diese übergegangen war.Von den Akten der Registratur befinden sich derzeit die abgeschlossenen Faszikel im Magazin, die Kurrenten in der Registratur.Referentenakten und Handakten. Die Akten über Aktenausscheidung, kommunale Archivpflege, Adelsarchive und Heraldik sind bei den zuständigen Referenten bzw. Sachbearbeitern untergebracht.Zur Einrichtung des BestandesDie Verzeichnungsarbeit wurde mit den im Magazin befindlichen Akten der Registratur begonnen. Lt. Anweisung an den Bearbeiter sollte die Verzeichnung zu einem neuen Aktenplan führen. Andererseits sollten die Akten nach Möglichkeit von der Registratur weiterbenützt werden können. Angesichts der zahlreichen Betreffstörungen und -überschneidungen schien sich eine sehr ins Einzelne gehende Aufnahme zu empfehlen. Diese erwies sich aber als zu langwierig. Auf Vorschlag des Bearbeiters wurde daher beschlossen, die vor 1951 erwachsenen Akten wie einen anderen Archivbestand zu verzeichnen. Der Bearbeiter hat dann näherhin den 31. 8. 1951 als Zeitgrenze gewählt, weil im September 1951 die Leitung der Archivdirektion von Dr. K. O. Müller auf D. Dr. M. Miller übergegangen ist.Der vorliegende Bestand endet also grundsätzlich mit dem Jahre 1951. Allerdings nur grundsätzlich; die Einhaltung der Zeltgrenze erschien in einzelnen Fällen als nicht sinnvoll. Um die Überschreitung der Zeitgrenze ging es bei Faszikeln, die sich im Magazin befanden; so etwa bei G V 3 und G V 4, wo sich die Beziehungen der betr. Archive zur Archivdirektion im Jahr 1952 geändert haben. Bei der Abscheidung der in der Registratur liegenden Akten hingegen empfahl sich in den fraglichen Fällen meist die Unterschreitung der Zeitgrenze oder die teilweise Belassung vorher entstandener Akten im Faszikel. So wurden in G I 2 die Akten über die Vereidigung noch im Dienst befindlichen Personals belassen, in G I 17 b die Jahrgänge 1949 ff., in G I 27 der Jahrgang 1950, in G II 18 h Berichtungen der WR und Pläne zu ihrer Fortsetzung, in G II 18 k eine Fortsetzungsliste und in G II 18 n der Jahrgang 1951; G II 18 dd blieb ganz unangetastet.Die Verzeichnungsarbeit mußte darauf ausgerichtet sein, die vielen Betreffstörungen und -überschneidungen so weitgehend wie möglich zu bereinigen, ohne daß Blatt für Blatt verzeichnet würde. Die Faszikel konnten deshalb nur bis zum Unterfaszikel herab aufgelöst werden - sofern sie aus Unterfaszikeln bestanden. Faszikel oder Unterfaszikel wurden vielfach an passendere Stellen verlegt, wobei sie je nach Inhalt und Umfang entweder als Faszikel belassen oder mit anderen Unterfaszikeln vereinigt wurden. Die Zusammenziehungen ermöglichten insofern die Bereinigung wenigstens eines Teils der Überschneidungen, als jeweils einige der ganz oder weitgehend betreffgleichen Faszikel an einer Stelle konzentriert wurden; in dem betreffenden Faszikel müssen dann allerdings zwei oder mehrere Unterfaszikel durchgesehen werden. Bei den Verlegungen wurden zwar die Grenzen der Abschnitte nicht selten übersprungen, doch blieben die Abschnitte selbst grundsätzlich erhalten. So ist auch auf die Verlegung ganzer Reihen von Faszikeln, die sich von betreffgleichen Reihen in anderen Abschnitten durch die Art der Aktenführung unterscheiden, in der Regel verzichtet worden.Einer Erläuterung bedarf der in Abschnitt I verwendete Ausdruck "Hinterlegung". Es handelt sich hier um Dokumente, die von Hof- und Staatsbehörden meist sofort nach der Ausfertigung an das Archiv abgegeben werden und für welche das Archiv nur Aufbestahrungsort ist; es darf sie also nicht kassieren. Die Behörden sind in Abschnitt I übrigens in Anlehnung an Hof- und Staatshandbücher und Staatshaushaltspläne angeordnet.Die Referentenakten und Handakten sind nur teilweise in den Bestand eingegliedert worden. Von den Referentenakten über Aktenausscheidung wurden allerdings alle vor 1951 erwachsenen übernommen, ausgenommen blieben bei Kultministerium und Forstverwaltung die Jahrgänge 1949 ff. Von den Akten über Adelsarchive hingegen wurden außer den bei den Registraturakten liegenden nur die beim Referenten befindlichen, vor 1951 erwachsenen Generalakten dem Bestand E 61 einverleibt. Bei den Archivpflegeakten schließlich beschränkte sich die Abscheidung auf Akten über veröffentlichte Archivinventare und auf Handakten von Archivpflegern, also was letztere angeht, auf Fremdprovenienzen.Weiterhin wurden die "Älteren Kanzleiakten" dem Bestand eingefügt. Dabei unterblieb in der Mehrzahl der Fälle eine erneute Durchsicht der Faszikel; sie fand nur statt, wo sie für die Einordnung der Akten unumgänglich war. Kleinere Faszikel wurden nach Möglichkeit zusammengezogen.Die Eingliederung der "Älteren Aktenausscheidung" unterscheidet sich von der Eingliederung der anderen Teilbestände dadurch, daß hier die Faszikel durchweg ihre bisherige Gestalt behalten haben. Sie wurden jedoch umgeordnet. Nur wenige Faszikel sind in andere Abschnitte verlegt worden.Die Gliederung beruht auf Vorschlägen des Bearbeiters, die von Dr. Gönner und Dr. Sauer und schließlich in einer Dienstbesprechung mit Prof. Miller geprüft und verbessert worden sind. Die Verzeichnungsarbeit stand unter der Aufsicht von Dr. Sauer. Der Bestand umfaßt 601 Büschel (ca. 14, 8 lfd. m). Stuttgart 1967 J. Füchtner
In den Jahren 2008/ 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch, dem später einige Nachträge eingefügt worden waren, im Rahmen der Pilotphase des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet, die im September 2009 erfolgte.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 61
- Umfang
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601 Büschel
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Nachgeordnete Behörden
- Bestandslaufzeit
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1806-1955, Vorakten ab 1744
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 15:09 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1806-1955, Vorakten ab 1744