Bestand

Regierungspräsidium Freiburg: Abt. Allgemeine und Innere Verwaltung (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Verwaltungsorganisation; Personalwesen; Gemeinde- und Stiftungsrecht; Kreisrecht; Verteidigungsangelegenheiten; Katastrophenschutz; Brandschutz und Feuerwehrwesen

Behördengeschichte: Die vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg - Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen - bilden innerhalb des dreistufigen Verwaltungsaufbaus dieses Bundeslandes die staatliche Mittelinstanz; sie bestehen seit dem Jahr 1952. Ihre Gründung und ihre territoriale Begrenzung hängt ursächlich zusammen mit der politischen und territorialen Entwicklung in Südwestdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Als Amerikaner und Franzosen den deutschen Südwesten im Frühjahr 1945 besetzten, zerschnitt die willkürlich entlang der Autobahn Karlsruhe-Ulm gezogene Zonengrenze sowohl Württemberg als auch Baden in zwei Teile. Diese Trennung wurde im Zuge der Rückgabe von Verwaltungskompetenzen an deutsche Behörden mit der Gründung der Länder Nordwürttemberg-Nordbaden in der amerikanischen Zone und Südwürttemberg-Hohenzollern und (Süd-)Baden in der französischen Zone weiter vertieft. Der Kampf um den Zusammenschluss dieser drei Nachkriegsländer, der schließlich 1952 zur Gründung des Landes Baden-Württemberg führte, ließ die alten Gegensätze zwischen Württemberg und Baden in teilweise recht heftiger Form wiederaufleben. Die Gliederung des Staatsgebietes und der Aufbau der Verwaltung waren deshalb zwei heiß umstrittene Probleme. "Einheit in der Vielfalt" - diese einst von Gottfried Keller geprägte Charakterisierung der Eidgenossenschaft sollte deshalb nach Meinung aller an der Gestaltung des Südweststaates Verantwortlichen auch das Wesen des künftigen Südweststaats prägen. Dass dies nur durch einen weitgehend dezentralen Verwaltungsaufbau zu leisten wäre, der den Regionen wichtige Entscheidungskompetenzen überlassen würde, war Konsens in der Verfassungsgebenden Landesversammlung. Das von ihr ausgearbeitete "Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland" (Überleitungssatz) vom 17. Mai 1952 bestimmte schließlich die Errichtung von vier staatlichen Mittelinstanzen mit der vorläufigen Bezeichnung "Regierungspräsidium" in den Grenzen der ehemaligen Nachkriegsländer, wobei der Landesbezirk Nordbaden einen eigenen Regierungsbezirk bildete. Die ehemaligen Landesministerien, Staatskanzleien und Landtage bzw. die Landesdirektion Baden wurden deshalb nicht aufgelöst, sondern traten in Abwicklung. Dies bedeutete zunächst, dass der Leiter der jeweiligen Abwicklungsstelle nicht mehr der ehemalige Landesminister war, sondern der neue Ressortminister der Zentralregierung in Stuttgart, unter dessen Leitung die Dienstgeschäfte zu führen waren. Die Abwicklungsstellen - obwohl bereits staatliche Mittelinstanzen - firmierten noch nicht unter der Bezeichnung "Regierungspräsidium", sondern unter der alten Bezeichnung mit dem Zusatz "Abwicklungsstelle". Erst die "Erste Verordnung der vorläufigen Regierung über die staatlichen Mittelinstanzen" schuf eigenständige Regierungspräsidien zum 1. Oktober 1952. Sie bestimmte als staatliche Mittelinstanzen die vier Regierungsbezirke Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern und legte - mit Ausnahme des noch zu klärenden Dienstsitzes in Nordwürttemberg - die Dienstsitze Karlsruhe, Freiburg i. Br. und Tübingen fest. Zudem wurden die Kompetenzen der Regierungspräsidien bestimmt und ihre Leiter ernannt. Ab diesem 1. Oktober 1952 waren die Abwicklungsstellen nicht mehr befugt, Aufgaben in eigener Zuständigkeit zu erfüllen, sondern sie waren fortan Abteilungen des Regierungspräsidiums und hatten bei allen Schreiben und Verfügungen, die im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums lagen, als "Regierungspräsidium, Abteilung ..." zu firmieren. Das Überleitungsgesetz von 1952, das den Verwaltungsaufbau des Landes Baden-Württemberg provisorisch und für eine Übergangszeit zu regeln hatte, war gemäß der am 19. November 1953 erlassenen Landesverfassung durch ein Landesverwaltungsgesetz zu ersetzen. Wie bereits 1952, so stand auch jetzt die Sprengeleinteilung der Regierungspräsidien wieder im Zentrum der Diskussionen. Aufgrund der landsmannschaftlich en Gegensätze war jedoch an eine Neueinteilung nicht zu denken - vor allem die südbadischen Kreise Baden-Baden, Bühl und Rastatt wehrten sich vehement gegen eine Angliederung an Nordbaden. Das 1955 erlassene Landesverwaltungsgesetz bestätigte deshalb auch die bisherige territoriale Einteilung der Regierungsbezirke, wobei - wie schon im Überleitungsgesetz - auf die Vorläufigkeit dieser Einteilung hingewiesen wurde; ein Status, der den Regierungspräsidien bis heute anhaftet. Dem Regierungsbezirk Südbaden waren von 1955 bis zur Verwaltungsreform von 1971 die damaligen Stadtkreise Baden-Baden und Freiburg sowie die Landkreise Bühl, Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Rastatt, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut und Wolfach zugeteilt. Bestrebungen zur Verwaltungsreform der staatlichen Mittelinstanz setzten unmittelbar nach der Verabschiedung des Landesverwaltungsgesetzes ein und orientierten sich hauptsächlich am Wirtschaftlichkeitsfaktor; lagen doch die Verwaltungskosten des neu geschaffenen Bundeslandes im Durchschnitt um 40 % über denen der drei ehemaligen Nachkriegsländer im deutschen Südwesten. Alle Reformvorschläge der eigens dafür eingesetzten Kommissionen scheiterten jedoch an der immer noch offenen "badischen Frage". Erst als die im badischen Landesteil durchgeführte Volksbefragung des Jahres 1970 ein klares Bekenntnis zum gemeinsamen Bundesland erbrachte, war der Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform frei. Das bereits ein Jahr später erlassene Kreisreformgesetz tilgte zunächst verwaltungssprachlich die bisher nach den ehemaligen Ländern Südwürttemberg-Hohenzollern, Nordwürttemberg und Südbaden bzw. dem Landesteil Nordbaden benannten Regierungsbezirke und ersetzte diese durch die Städtenamen, in denen die Regierungspräsidien ihren Sitz hatten. Gleichzeitig erfolgte die in den vergangenen Jahren immer wieder geforderte territoriale Neueinteilung der Regierungsbezirke. Der neu organisierte Regierungsbezirk Freiburg gab vom ehemals südbadischen Territorium den Landkreis Rastatt, den Stadtkreis Baden-Baden und Teile des ehemaligen Landkreises Bühl an Karlsruhe sowie im Bodenseegebiet den Landkreis Überlingen und Teile des Landkreises Stockach an Tübingen ab. Aus dem ehemaligen Südwürttemberg-Hohenzollern kamen dafür die Landkreise Tübingen und Rottweil hinzu. Diese Verwaltungsreform war jedoch nur für eine Übergangszeit gedacht, denn das Kreisreformgesetz bestimmte die totale Auflösung der Regierungspräsidien zum 1. Januar 1977. Deren bisherige Aufgaben sollten auf die größeren Landkreise und die projektierten Regionalverbände übergehen, was jedoch politisch nicht durchsetzbar war. Letztendlich wurde die Existenz der Regierungspräsidien im Jahr 1975 wieder bestätigt. [...] Das Überleitungsgesetz von 1952 enthielt keine Bestimmungen hinsichtlich der Organisation der künftigen staatlichen Mittelinstanz, vielmehr blieb zunächst die alte Organisation der Abwicklungsstellen erhalten. Dies änderte sich erst mit der "Anordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Regierungspräsidien" vom 20. Oktober 1952. Danach waren die Regierungspräsidien landeseinheitlich in fünf Abteilungen zu gliedern: Abteilung I: Allgemeine und innere Verwaltung Abteilung II: Finanzwesen Abteilung III: Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeit Abteilung IV: Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte Abteilung V: Straßen- und Wasserbau Diese Organisationsform blieb jedoch nicht konstant, sondern war ständigen Veränderungen ausgesetzt. Wichtig für das Regierungspräsidium Südbaden in diesem Zusammenhang war zunächst die Errichtung einer "Abteilung VI" im Dezember 1952. Sie sollte - bis zur geplanten Errichtung einer bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung am Oberrhein - die Aufgaben der früheren "Abteilung Wasserstraßen" des (süd-)badischen Ministeriums der Finanzen - Abwicklungsstelle - übernehmen, die zwischenzeitlich auf das Innenmi nisterium Baden-Württemberg übergegangen waren. Im Jahr 1961 übernahm eine neu geschaffene Präsidialabteilung die Aufgaben der Organisation, der Personalverwaltung, der Rechtsangelegenheiten, der Landesplanung, des Haushalts- und Kassenwesens sowie der Vorprüfstelle. Ihr wurden im Jahr 1966 zusätzlich die zivile Verteidigung und ab 1970 - im Zuge der umfassenden Neuorganisation der Regierungspräsidien - die bislang bei Abteilung I ressortierende Regierungsoberkasse angegliedert. Die Abteilung IV - zuständig für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte - wurde 1963 aufgeteilt. Abteilung IVa übernahm weiterhin die Aufgaben für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte während Abteilung IVb als Außenstelle des Landesausgleichsamtes fungierte. Diese Außenstelle wurde 1969 wieder aufgelöst und deren Aufgaben dem Regierungspräsidium Stuttgart als Vorortaufgabe übertragen. Im Zuge der oben erwähnten umfassenden Umstrukturierung der Regierungspräsidien im Jahr 1970 war Abteilung II - nach Auflösung der alten Abteilung IV - nun zuständig für Wirtschaft, Arbeit und Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und soziale Angelegenheiten. Abteilung III war fortan nur noch für die Landwirtschaft zuständig, während Abteilung IV den Straßenbau und Abteilung V die Wasserwirtschaft übernahm. Abteilung VI blieb in ihrer alten Zuständigkeit erhalten. Im Jahr 1974 erfolgte eine erneute Umstrukturierung der Abteilungen; ab diesem Zeitpunkt sollte die interne Abteilungsgliederung grundsätzlich ein Spiegelbild der Ressorteinteilung darstellen. Während sich die Präsidialabteilung und Abteilung I nicht veränderten, war fortan Abteilung II die Hauptaufgabe Wirtschaft und Verkehr, Abteilung III Ernährung und Veterinärwesen zugeordnet. Abteilung IV und V behielten ihr Aufgabengebiet unverändert bei, während Abteilung VI das Gebiet Soziales und Gesundheitswesen zugewiesen wurde. Wasserstraßen - ursprünglich Abteilung VI wurde nun zur Abteilung VII. 1988 wurde die Präsidialabteilung wieder aufgelöst und mit der alten Abteilung I zur neuen Abteilung I - Allgemeine und Innere Verwaltung - zusammengefasst. Abteilung II wurde - zusätzlich zur Wirtschaft und Verkehr - das vormals bei der Abteilung I ressortierende Bauwesen und die Raumordnung übertragen. Abteilung III firmierte nun als Landwirtschaft und Veterinärwesen, Abteilung IV, V und VI behielten ihre Aufgaben bei, während das vormals bei der Präsidialabteilung ressortierende Referat Umweltschutz die eigene Abteilung VII bildete. Abteilung VIII war nun für die Wasserstraßen zuständig. Diese Organisationsform blieb bis 1998 erhalten: Abteilung I: Allgemeine Verwaltung (8 Referate) Abteilung II: Raumordnung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr (8 Referate) Abteilung III: Landwirtschaft und Veterinärwesen (7 Referate) Abteilung IV: Straßenwesen (5 Referate) Abteilung V: Wasserwirtschaft (4 Referate) Abteilung VI: Soziales und Gesundheitswesen (4 Referate) Abteilung VII: Umwelt (5 Ref. und Bezirksstelle für Naturschutz u. Landschaftspflege) Abteilung VIII: Wasserstraßen (2 Referate)

Bestandsgeschichte: In den Jahren 1956 bis 1993 lieferte die Abteilung Allgemeine und Innere Verwaltung des Regierungspräsidiums Freiburg in insgesamt 32 Ablieferungen Akten im Umfang von ca. 235 lfd.m an das Staatsarchiv Freiburg ab. Diese Ablieferungen enthielten nicht weitergeführte Akten der folgenden Vorbehörden im Umfang von 12 lfd.m: (Süd-)Badisches Ministerium des Innern (Süd-)Badisches Ministerium der Finanzen Die bei der Abteilung Allgemeine und Innere Verwaltung des Regierungspräsidiums Freiburg entstandenen oder fortgeführten Akten des vorliegenden Bestands wurden mit den Zugängen 1956/5, 1958/5-I, 1959/2-I, 1964/4, 1969/12-IV, 1970/11-III, 1972/5, 1976/5, 1978/6, 1978/20, 1979/27, 1979/28, 1979/48, 1979/66, 1979/90, 1980/27, 1981/14-I, 1981/86, 1982/31, 1982/33-II, 1983/98-II, 1983/110-II, 1984/58, 1985/42-II, 1986/104, 1987/90, 1988/23, 1990/4-I, 1990/13, 1990/55, 1993/41 und 1993/51-I an das Staatsarchiv Freiburg abgeliefert. Infolge der im Sommer 1996 durchgeführten Provenienzentrennung bei den Teilbeständen C 5/1, C 15/1, C 30/1 und C 36/1 wurden insgesamt ca. 5,0 lfd.m Akten der Provenienz "Regierungspräsidium Freiburg " dem vorliegenden Bestand F 30/1 angegliedert. Im Rahmen des seit Mai 1995 am Staatsarchiv Freiburg angesiedelten Projekts "Bestandsbildung Regierungspräsidium Freiburg" wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Zunächst wurden die bislang nur durch die Ablieferungslisten der Behörde erschlossenen Akten auf ihre Provenienz hin untersucht. Dabei konnten ca. 12 lfd.m Akten an die Teilbestände C 15/16 (Badisches Ministerium des Innern, Abt. I) und C 18/1 (Badisches Ministerium des Innern, Abt. IV) angegliedert werden. Die verbliebenen provenienzbereinigten Akten des Regierungspräsidiums Freiburg im Umfang von ca. 228 lfd.m wurden daraufhin einer Nachbewertung unterzogen, wobei rund 145 lfd m kassiert werden konnten. [...] Die nachbewerteten Akten wurden von der Archivangestellten Ute Kammeier unter Zuhilfenahme des Archivierungsprogramms MIDOSA 95 erfasst. Zum Aufbau des Repertoriums ist folgendes zu bemerken. Grundlage der Verzeichnung war der Aktenplan der Abteilung Allgemeine und Innere Verwaltung in seiner letzten Fassung vor Einführung des landeseinheitlichen Aktenplanes im Jahr 1989. [...] Der Bestand F 30/1 "Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Allgemeine und Innere Verwaltung" mit einem Umfang von ca. 82 lfd.m umfasst 6467 Faszikel. Freiburg, im März 1997 Dr. Martin Häußermann Um das Findbuch des Bestandes F 30/1 auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es im Frühjahr 2005 von Eveline Schachmann in das Verzeichnungsprogramm Midosa 95 übertragen. Nachträge fügte Anfang 2006 Frank Golmert ein. Hierbei wurden einige seinerzeit lediglich summarisch verzeichnete Aktengruppen nunmehr Faszikel für Faszikel erfasst. Die Endbearbeitung oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, im Mai 2005 Dr. Christof Strauß

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, F 30/1
Extent
Nr. 1-6468

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium >> Regierungspräsidium Freiburg

Indexbegriff subject
Feuerwehrwesen
Katastrophenschutz
Personalakten; Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
Verteidigungsangelegenheiten
Indexentry place
Freiburg im Breisgau FR; Regierungspräsidium

Date of creation of holding
1807-1990

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24.04.2024, 2:36 PM CEST

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  • Bestand

Time of origin

  • 1807-1990

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