Archivale

Vertrag - Rentenkauf

Enthält: Schultheiß Caspar Friderich Hansonis und die Schöffen des Gerichts der Herrlichkeit Kerpen Johan Mausbach, Arnolt Wirtz, Michael Hamecher, Michael Seiger und Michael Jaixen bezeugen, daß vor ihnen die Eheleute Henrich Kurffgen und Elsgen Voiß bekannt haben, Herrn Johan Conrad von Lyßkirchen, Propst des Stiftes und der Kollegiatskirche St. Kunibert in Köln und Archidiakon zu Deutz, eine Erbrente verkauft zu haben von jährlich 6 Rtlr. und 1 Reichsort, den Rtlr. zu 78 Albus gerechnet, zahlbar jährlich am 15. März oder 14 Tage danach. Erster Zahltermin ist 1665 März 15. Die Verkäufer liefern die Rente in das Haus des Käufers oder dessen Rechtsnachfolgers. Sie wurde für 125 Rtlr. verkauft. Die Verkäufer werden durch keine widrigen Umstände von der jährlichen Zahlung befreit. Sie stellen als Pfand 2 Morgen Ackerland (folgt Lagebeschreibung), die nicht ohne Vorwissen des Rentenkäufers belastet oder veräußert werden dürfen. Dieser darf sich bei Zahlungsverzug an den Gütern nach Recht und Gewohnheit des Gerichtes Kerpen schadlos halten. Die Verkäufer können die Rente nach vierteljährlicher schriftlicher oder mündlicher Kündigung zum 15. März für 125 Rtlr. zusammen mit der etwa noch ausstehenden Rente zurückkaufen. Unterschrift: Johann Wirtz, Gerichtsschreiber.

Archivaliensignatur
GerKer, 017

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1664 März 15

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:29 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1664 März 15

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