Archivale

Vertrag - Rentenkauf

Enthält: Adolff Gierath (?), Schultheiß, sowie die Schöffen des Gerichts der Herrlichkeit Lommersum (Lommertzheim) Johannes Scheben, Christianus Bodenheim, Georgius Wingens, Laurentius Kans, Stefanus Schmitz, Hubertus Schmitz und Walraff Simons bezeugen, daß vor ihnen Nicolaus Breysig, Kölner Bürger, und seine Frau Anna Lessenichs dem Johan von Lessenich, Brauer in Köln "auffm thurnmarct", und dessen Frau Catharina von Bonn eine ablösbare jährliche Rente von 15 Talern Kölner Währung verkauft haben, die von 1662 an am Pfingstfest in Köln ihnen oder den Rechtshaltern der Urkunde zu zahlen ist. Bei pünktlicher Bezahlung brauchen die Verkäufer jährlich nur 4 % zu zahlen, bei Säumnis haben sie 5 % jährlich zu zahlen. Widrige Umstände bedingen keinen Zahlungsaufschub. Die Verkäufer erhalten für den Verkauf der Erbrente 300 Kölner Taler, den Taler zu 52 Albus gerechnet, deren Erhalt sie bescheinigen. Als Pfand setzen sie 1 Morgen und ½ Viertel von 4 ½ Morgen, gelegen zwischen Hubert Schmidt zu Ottenheim "zu der sonnen gelegen"; ½ Morgen, grenzend an die Ottenheimer Heide neben Ludwig Derchems Erben, an der anderen Seite an Peter Ostwalt; ½ Morgen zwischen dem "stoutz" und dem "Wuschheimer busch"; ½ Viertel neben Johannes Dieffenthal; 2 Viertel von 2 Morgen "an der helten" nahe bei Ottenheim; 2 Viertel zwischen der "stoutz undt Wuschheimer busch"; zwischen Goddert Girsberg und Thewiß Urbech 1 Viertel; ½ Morgen im Ottenheimer Feld neben Junker Frantz; "in der hurtzelm" neben Junker Vilstorff 2 Viertel; "ihm stroutz" 2 Viertel; im "himmelig" 1 Viertel Benden neben Henrich Derchem; 1 Viertel Herbstbenden neben Goddert Girsberg; das halbe Hofrecht auch an 2 Gärten, die neben Peter Eßer liegen; die Erbstücke sind mit 9 Vierteln Roggen kurmütig. Die Rentenkäufer können sich bei Nichtzahlung an diesen Gütern schadlos halten bis zur Abzahlung des Kapitals und der Pensionen, die Verkäufer verpflichten sich, die Käufer weder vor ein geistliches noch vor ein weltliches Gericht bis zur völligen Abzahlung zu zitieren und versprechen, die Güter nicht durch Hypotheken zu verschlechtern oder zu verkaufen. Die Rente ist nach vierteljährlicher vorheriger Aufkündigung ablösbar.

Archivaliensignatur
GerKer, 012

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.1 Vertragsabschlüsse
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1661 Mai 1

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:27 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1661 Mai 1

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