D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde
- Weitere Titel
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Kurzgefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige
Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Diss. 5161#Beibd.3
- VD18
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VD18 14643588-001
- Umfang
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46 S.
- Sprache
-
Deutsch
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11029537-6
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:46 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Bocris, Johann Heinrich
- Grebner
Entstanden
- 1744
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D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde

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D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde
