D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde
- Alternative title
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Kurzgefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige
Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Diss. 1440#Beibd.5
- VD18
-
VD18 14643588-001
- Extent
-
46 S.
- Language
-
Deutsch
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10676719-6
- Last update
-
16.04.2025, 8:31 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Bocris, Johann Heinrich
- Grebner
Time of origin
- 1744
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D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde

D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde

D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde

D. Johann Heinrich Bocris ... Kurtz gefaßter Beweiß, daß die Suitas heredis in Teutschland wenig oder keinen Nutzen zeige, dahingegen zur Verwirrung derer vaterländischen Rechte und Bekränckung derer Parthien wahren Gerechtsame ein grosses mitwürcke : Nebst einem Responso iuris der löbl. Juristen-Facultät zu Bamberg und einer andern dahin dienenden ungedruckten Uhrkunde
