Gliederung

4. Generaldirektion des Straßen- und Wasserbaus

Bis 1812 waren zwei Oberbehörden für das Bauwesen vorhanden: Die Generalverwaltung des Straßen- und Brückenbaus – zugleich für Hochbauten zuständig – und die General-Wasserbaudirektion. Infolge wurden beide Verwaltungen Staatsrat Jacobi unterstellt. Nachstehend sind die Akten beider Behördenzweige verzeichnet.

Kontext
Großherzogtum Berg, Ministerium des Innern, Generalschuldirektion, Medizinalrat, Generaldirektion des Straßen- und Wasserbaus, Gerichte
Bestand
AA 0637 Großherzogtum Berg, Ministerium des Innern, Generalschuldirektion, Medizinalrat, Generaldirektion des Straßen- und Wasserbaus, Gerichte

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24.06.2025, 13:54 MESZ

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