Archivbestand
Kirchengemeinde Büren (Bestand)
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Büren (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 2013 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 261 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1843 bis 2002 erstrecken.In der Herrschaft Büren hatte das evangelische Bekenntnis bereits Mitte des 16. Jahrhunderts für ein paar Jahrzehnte Einzug gehalten, bis im Jahr 1613 unter Moritz von Büren wieder der katholische Glauben eingeführt worden war. Durch die Einwanderung hessischer Arbeiter einer Glashütte im 17. Jahrhundert, spätestens aber seit der Zuwanderung preußischer Domänen, Forst- und Justizbeamter nach dem Übergang des katholischen Fürstbistums Paderborn an das Königreich Preußen 1803 sammelten sich zunehmend wieder evangelische Einwohner in Büren und Umgebung. Per Einpfarrungsdekret vom 29. Juni 1840 für die Evangelischen in der Stadt Büren und 17 umliegende Ortschaften wurde die evangelische Kirchengemeinde Büren schließlich offiziell errichtet. Eine königliche Genehmigung für die seit 1830 im Filialverhältnis zu Paderborn bestehende Gemeinde lag bereits seit 1833 vor. Die seelsorgerliche Betreuung erfolgte durch den für die Paderborner Diaspora angestellten Hilfsprediger Ludwig Heidsieck, der in seinem letzten Amtsjahr 1835 zum Pfarrer in Büren ernannt wurde und somit als erster Pfarrer der Gemeinde anzusehen ist. Im Gemeindearchiv belegt ist diese Entstehungszeit der Kirchengemeinde leider nicht, da der ältere, 1975 verzeichnete Archivbestand vor einigen Jahren vermutlich beim Hochwasser der Alme der Überschwemmung des Bürener Pfarrhauses zum Opfer gefallen ist (Das Findbuch zu dem zerstörten Archivbestand befindet sich im vorliegenden Archivbestand unter Nr. LkA EKvW 4.262 Nr. 133). Umso erfreulicher fällt vor diesem Umstand ins Gewicht, dass es sich bei den ältesten Stücken aus der erhaltenen Überlieferung gerade um zentrale Dokumente wie ein 1843 beginnendes Protokollbuch des Presbyteriums und das Lagerbuch der Kirchengemeinde handelt (LkA EKvW 4.262 Nr. 6 und Nr. 205). Bereits seit 1827 hatten evangelische Gottesdienste in Büren stattgefunden, dafür war der entstehenden Gemeinde der Mitgebrauch der katholischen Jesuitenkirche genehmigt worden. Spannungen zwischen beiden Konfessionen blieben dabei nicht aus und endeten erst, als die Kirchengemeinde 1913 direkt neben ihrem ein Jahr zuvor erbauten Gemeindehaus mit der Erlöserkirche eine eigene Kirche erhielt. Bis zum Zweiten Weltkrieg blieb die Bürener Kirchengemeinde zahlenmäßig klein. Durch die Zuwanderung vieler Heimatvertriebener nach Wewelsburg und die umliegenden Dörfer wurde nach Kriegsende der Einsatz eines Hilfspredigers erforderlich. Die im Gemeindearchiv enthaltenen Akten zur Betreuung und Fürsorge für die vielen Flüchtlinge und Vertriebenen zeichnen auch ein Bild von der sozialen Not jener Zeit. 1956 wurde die Errichtung eines zweiten Pfarrbezirks für Wewelsburg durch die Einpfarrung von Niedern- und Oberntudorf nach Büren und eine zweite Pfarrstelle genehmigt, im Jahr darauf bekam Wewelsburg ein eigenes Gemeindezentrum. Im Jahr 2009 wurde Büren mit der Nachbargemeinde Fürstenberg, mit der bereits von 1931 bis 1948 eine pfarramtliche Verbindung bestanden hatte, zur neuen ev. Kirchengemeinde Büren-Fürstenberg vereinigt. (Murken 2008: 379-384)Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Ein Teil der Akten war nach dem Registraturplan für Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen von 1966 angelegt worden. In Anlehnung an diese vorgefundenen Ordnung wurde der gesamte Aktenbestand in eine systematisch Gliederung gebracht, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten nach Registraturplan vergebene Aktenzeichen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.262 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.262 Nr. ...".Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 20-23LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 379-384Schäferjohann-Bursian, Iris, "Verzage nicht, du Häuflein klein..." Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin/Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte 34), Bielefeld 2008, S. 98-102Satzungen des Evangel. Kirchenchors Büren, Büren 1914, Bibliotheksbestand des Landeskirchlichen Archivs W 2756.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Büren (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 2013 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 261 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1843 bis 2002 erstrecken.
In der Herrschaft Büren hatte das evangelische Bekenntnis bereits Mitte des 16. Jahrhunderts für ein paar Jahrzehnte Einzug gehalten, bis im Jahr 1613 unter Moritz von Büren wieder der katholische Glauben eingeführt worden war. Durch die Einwanderung hessischer Arbeiter einer Glashütte im 17. Jahrhundert, spätestens aber seit der Zuwanderung preußischer Domänen, Forst- und Justizbeamter nach dem Übergang des katholischen Fürstbistums Paderborn an das Königreich Preußen 1803 sammelten sich zunehmend wieder evangelische Einwohner in Büren und Umgebung. Per Einpfarrungsdekret vom 29. Juni 1840 für die Evangelischen in der Stadt Büren und 17 umliegende Ortschaften wurde die evangelische Kirchengemeinde Büren schließlich offiziell errichtet. Eine königliche Genehmigung für die seit 1830 im Filialverhältnis zu Paderborn bestehende Gemeinde lag bereits seit 1833 vor. Die seelsorgerliche Betreuung erfolgte durch den für die Paderborner Diaspora angestellten Hilfsprediger Ludwig Heidsieck, der in seinem letzten Amtsjahr 1835 zum Pfarrer in Büren ernannt wurde und somit als erster Pfarrer der Gemeinde anzusehen ist. Im Gemeindearchiv belegt ist diese Entstehungszeit der Kirchengemeinde leider nicht, da der ältere, 1975 verzeichnete Archivbestand vor einigen Jahren vermutlich beim Hochwasser der Alme der Überschwemmung des Bürener Pfarrhauses zum Opfer gefallen ist (Das Findbuch zu dem zerstörten Archivbestand befindet sich im vorliegenden Archivbestand unter Nr. LkA EKvW 4.262 Nr. 133). Umso erfreulicher fällt vor diesem Umstand ins Gewicht, dass es sich bei den ältesten Stücken aus der erhaltenen Überlieferung gerade um zentrale Dokumente wie ein 1843 beginnendes Protokollbuch des Presbyteriums und das Lagerbuch der Kirchengemeinde handelt (LkA EKvW 4.262 Nr. 6 und Nr. 205). Bereits seit 1827 hatten evangelische Gottesdienste in Büren stattgefunden, dafür war der entstehenden Gemeinde der Mitgebrauch der katholischen Jesuitenkirche genehmigt worden. Spannungen zwischen beiden Konfessionen blieben dabei nicht aus und endeten erst, als die Kirchengemeinde 1913 direkt neben ihrem ein Jahr zuvor erbauten Gemeindehaus mit der Erlöserkirche eine eigene Kirche erhielt. Bis zum Zweiten Weltkrieg blieb die Bürener Kirchengemeinde zahlenmäßig klein. Durch die Zuwanderung vieler Heimatvertriebener nach Wewelsburg und die umliegenden Dörfer wurde nach Kriegsende der Einsatz eines Hilfspredigers erforderlich. Die im Gemeindearchiv enthaltenen Akten zur Betreuung und Fürsorge für die vielen Flüchtlinge und Vertriebenen zeichnen auch ein Bild von der sozialen Not jener Zeit. 1956 wurde die Errichtung eines zweiten Pfarrbezirks für Wewelsburg durch die Einpfarrung von Niedern- und Oberntudorf nach Büren und eine zweite Pfarrstelle genehmigt, im Jahr darauf bekam Wewelsburg ein eigenes Gemeindezentrum. Im Jahr 2009 wurde Büren mit der Nachbargemeinde Fürstenberg, mit der bereits von 1931 bis 1948 eine pfarramtliche Verbindung bestanden hatte, zur neuen ev. Kirchengemeinde Büren-Fürstenberg vereinigt. (Murken 2008: 379-384)
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Ein Teil der Akten war nach dem Registraturplan für Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen von 1966 angelegt worden. In Anlehnung an diese vorgefundenen Ordnung wurde der gesamte Aktenbestand in eine systematisch Gliederung gebracht, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten nach Registraturplan vergebene Aktenzeichen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.262 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.262 Nr. ...".
Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:
Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 20-23
LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 379-384
Schäferjohann-Bursian, Iris, "Verzage nicht, du Häuflein klein..." Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin/Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte 34), Bielefeld 2008, S. 98-102
Satzungen des Evangel. Kirchenchors Büren, Büren 1914, Bibliotheksbestand des Landeskirchlichen Archivs W 2756.
- Bestandssignatur
-
4.262
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.18. Kirchenkreis Paderborn
- Bestandslaufzeit
-
1843 - 2002
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
05.11.2025, 13:59 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1843 - 2002