Bestand

Kirchengemeinde Welver (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Welver St. Albanus und Cyriacus (Ev. Kirchenkreis Soest) wurde 1981 und 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 177 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1701 bis 1988, schwerpunktmäßig bis 1950. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.281, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3. Für eine alte, vor 1241 entstandene Kirchengemeinde ist auffallend wenig Schriftgut im Ge-meindearchiv vorhanden. Es ist so gut wie keine Überlieferung zu Themenbereichen wie Gemeindeleben, Gottesdienst, kirchenpolitische Auseinandersetzungen während der NS-Zeit vorhanden. Gut belegt dagegen sind die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde sowie das Haushalts- und Rechnungswesen. Die Kirchenbücher sind ab 1649 und die Protokollbücher für die Jahre 1836-1928 überliefert. Bei der 2019 erfolgten Übernahme des Gemeindearchivs für die Deponierung in Bielefeld ist das Fehlen des Protokollbuches des Jungfrauen- und Frauenvereins für 1910-1912 festgestellt worden. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.281 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im August 2019 Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den An-fängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Welver St. Albanus und Cyriacus (Ev. Kirchenkreis Soest) wurde 1981 und 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 177 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1701 bis 1988, schwerpunktmäßig bis 1950. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.281, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.
Für eine alte, vor 1241 entstandene Kirchengemeinde ist auffallend wenig Schriftgut im Ge-meindearchiv vorhanden. Es ist so gut wie keine Überlieferung zu Themenbereichen wie Gemeindeleben, Gottesdienst, kirchenpolitische Auseinandersetzungen während der NS-Zeit vorhanden. Gut belegt dagegen sind die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde sowie das Haushalts- und Rechnungswesen.
Die Kirchenbücher sind ab 1649 und die Protokollbücher für die Jahre 1836-1928 überliefert.
Bei der 2019 erfolgten Übernahme des Gemeindearchivs für die Deponierung in Bielefeld ist das Fehlen des Protokollbuches des Jungfrauen- und Frauenvereins für 1910-1912 festgestellt worden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.281 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im August 2019
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den An-fängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.

Reference number of holding
4.281

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.22. Kirchenkreis Soest-Arnsberg

Date of creation of holding
1616 - 1950

Other object pages
Delivered via
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Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1616 - 1950

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