Bestand

Oberbergamt Dortmund BR 1421 (Bestand)

Bergbau: Betriebsakten von Zechen; Enteignungen zugunsten von Zechen

Form und Inhalt: Das Oberbergamt Dortmund, bis 1969 eine Landesmittelbehörde, unterstand dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, das als oberste Bergbehörde fungierte. Die Bergämter, die erstins-tanzlich die staatliche Aufsicht über den Bergbau ausüben, waren dem Oberbergamt nachgeordnet.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Bergbehörden regelte bis 1980 das Allgemeine Preußische Berggesetz vom 24.06.1865 . Zudem sind die Bergbehörden innerhalb ihrer Zuständigkeit u.a. mit der Umsetzung der Gewerbeordnung, Arbeitszeitordnung, Immissionsschutzg-esetz, Wassergesetz, Abfallbeseitigungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz befasst.

Die Bergbehörden haben als Teil der staatlichen Wirtschaftsverwaltung im wes-entlichen die technischen Abläufe in den Bergwerksbetrieben zu überwachen. Die Zuständigkeit erstreckt sich nicht nur auf den eigentlichen Bergwerksbetrieb (Gewinnungsbetrieb), sondern auch auf die bergbaulichen Nebengewinnungs- und Weiterverarbeitungsanlagen, wozu u.a. Kraftwerke, Brikettfabriken, Kokereien, Ferngasleitung und Benzolfabriken gehören. Ferner erstreckt sich die Bergaufsicht auch auf Tiefbohrungen sowie Gruben- und Grubenanschlussbahnen.

Aufgabe des Oberbergamtes war es hinsichtlich der Grubensicherheit, bergpoliz-eiliche Verordnungen sowie sonstige Anordnungen und Verfügung von grunds-ätzlicher Bedeutung auszuarbeiten und zu erlassen. Vom Oberbergamt wurde das Bergwerkseigentum verliehen und aufgehoben (Berechtsamswesen). Es führte Enteigungsverfahren zugunsten des Bergbaus durch. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten ferner u.a. das Gewerkschaftswesen, die Beaufsichtigung und Zulassung der Markscheider, Ausbildung der Beamten und Angestellten sowie die Beaufsicht-igung des bergmännischen Schulwesens.

Das Oberbergamt Dortmund war bis in die 60er Jahre eine Kollegialbehörde, die von einem Berghauptmann geleitet wurde. Sein Stellvertreter war der Oberb-ergamtsdirektor. Durch das Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung vom 10.07.1962 wurde das Kollegialprinzip durch das Präsidialprinzip abgelöst .

Für die räumliche Zuständigkeit des Oberbergamtes Dortmund war nach dem 2. Weltkrieg die Verordnung des Reichswirtschaftsministers über die Sitze und Verw-altungsbezirke der Oberbergämter vom 25.03.1943 maßgebend. Die Anpassung der Grenzen des Oberbergamtsbezirkes Dortmund an die Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Land Niedersachsen ist durch die Verordnung vom 21.09.1948 erfolgt . Das Zuständigkeitsgebiet umfasste im wesentlichen den nördliche Teil des Landes Nordrhein-Westfalen.

Erstinstanzlich sind die Bergämter zuständig. Ihre wichtigste Aufgabe ist die praktische Handhabung der Bergpolizei. Hierzu zählen: die laufende Beaufsichtig-ung der Betriebe nach Maßgabe der bergpolizeilichen Bestimmungen, die Prüf-ung der Betriebspläne, die Anerkennung der Aufsichtspersonen, die Einleitung von Rettungsmaßnahmen, die Untersuchung von Unfällen, die Untersuchung strafwidriger Handlungen und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Im Jahre 1970 wurden die Oberbergämter Dortmund und Bonn aufgrund des Ges-etzes vom 02.12.1969 zum Landesoberbergamt NW mit Sitz in Dortmund zusamm-engelegt. Das Landesoberbergamt erhielt den Charakter einer Landesoberbeh-örde. Derzeit richten sich die Aufgaben und der Aufbau der Bergbehörden im wesentlichen nach den Bestimmungen des Bundesberggesetz vom 13.08.1980. Seit 1994 sind dem Landesoberbergamt aufgrund der Verordnung über die Sitze und Bezirke der Bergämter noch 6 Bergämter nachgeordnet, und zwar die Bergämter Düren, Gelsenkirchen, Kamen, Marl, Moers und Recklinghausen.

Die hier verzeichneten Akten des ehemaligen Oberbergamtes Dortmund kamen in 3 Teillieferungen im Jahre 2002 mit der Akzessionsnr. 112/02 über das Staatsarchiv Münster an das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.
Die 1. Lieferung mit dem Aktenzeichen II 7000 umfasst 16 Sachakten zu Unfällen auf Zechen im Bereich des ehemaligen Bergamts Duisburg Regierungsbezirk Düsseldorf (Laufzeit 1943-1957). Hinzu kommen 50 Kartons mit Betriebsakten und Enteignungsakten von Zechen sowie Generalakten des ehemaligen Landesoberbergamts Dortmund (Laufzeit 1805-1929). Die Unterlagen wurden als Bestand BR 1421 formiert und im Jahre 2005/2006 von Dr. Klefisch verzeichnet.

Reference number of holding
BR 1421 251.02.05
Extent
269 Einheiten; 66 Kartons
Language of the material
German

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.6. Bergverwaltung >> 2.6.1. Bergämter >> 2.6.1.2. (Landes)Oberbergamt Dortmund
Related materials
Festschrift zum 200jährigen Jubiläum des Landesoberbergamtes Nordrhein-
Westfalen am 26. Juni 1992;
- H. Romeyk, Kleine Verwaltungsgeschichte Nordrhein-Westfalens, Siegburg 1988;
- Verwaltungsatlas Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage, 1980.

Date of creation of holding
1805-1971

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06.03.2025, 6:28 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1805-1971

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