Bestand

Verträge Württembergs mit seinen Standesherrn und sonstigen Adligen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Jeweils nach Vertragsabschluß in Einzelablieferungen ohne die zugehörigen Akten eingekommen. 1968 als Auslesebestand gebildet.
Inhalt und Bewertung
Enthält: Verträge, insbes. des Außen-, Innen- und Finanzministeriums mit den Standesherrn oder sonstigen Adligen, die in der Originalausfertigung dem Staatsarchiv übergeben wurden. Er ist in folgende Rubriken gegliedert: Feststellung der
staatsrechtlichen Verhältnisse einzelner fürstlicher und gräflicher Häuser, Güterkauf, -tausch und -ausgleich, Rentenablösung; im Anhang zwei Adelsdiplome.

Vorbemerkung: Durch die Mediatisierung wurden zahlreiche bis dahin reichsunmittelbare Fürsten und Grafen der württembergischen Krone unterstellt. In zweiseitigen Verhandlungen wurden die staatsrechtlichen Verhältnisse einzelner fürstlicher und gräflicher Häuser geklärt und anschließend durch königliche Deklaration verbindlich festgesetzt, über die verlorenen Einkünfte wurden Ausgleichsverhandlungen geführt und vertragliche Regelungen getroffen. Pur verlorene immerwährende Einkünfte, die der Staat an sich gezogen hatte* wurden Renten gewährt, die aber allmählich abgelöst wurden. Außerdem war der Staat an der Auflösung von Kondominaten interessiert und suchte durch den Erwerb von Standesherrschaften und anderen Gütern das Staatseigentum zu vermehren. Die Verhandlungen in allen diesen Fragen wurden durch das Außen-, Innen- und Finanzministerium oder ihre nachgeordneten Behörden geführt. Am 7. Juni 1826 forderte das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten von der ihm unterstellten Archivdirektion ein Gutachten darüber an, ¿welche bei den verschiedenen Ministerialdepartements vorkommende Documente in der Zukunft zur Aufbewahrung im K. Archiv auszuheben sein möchten". Dieses Gutachten wurde am 6. Mai 1827 dem König vorgelegt. Am 2. November 1827 wurden der Archivdirektion die am ??? Oktober 1827 vom König genehmigten Grundsätze mitgeteilt, welche Akten und Dokumente künftig an das Archiv abzugeben seien. Zweck des Archivs sei es, A) Documente zu sammeln und zu erhalten* welche in historischer Beziehung von Wichtigkeit sind und andern Theils B) für andere Actenstücke von besonderer Bedeutung* welche nicht In jene Kategorie gehören, einen sicheren Verwahrungsort zu gewähren." Die Gruppe B) wurde nicht weiter differenziert. Zur Gruppe A wurden alle Stücke gerechnet, "deren Inhalt für die Geschichte des Staats und des Regentenhauses, für den Umfang des Staatsgebiets, für seine Gesetzgebung und die Entwicklung seiner inneren Einrichtung von Wichtigkeit ist*". Dazu zählten a) Original-Urkunden über wichtige im Namen des Staats geschlossene Verträge, b) Urkunden über Verträge mit auswärtigen Staaten gehören ohne Ausnahme hierher bey denen aber, welche sich auf Rechte und Verhältnisse des Staats im Inland beziehen« ist die Abgabe auf solche zu beschränken., welche wegen der Größe des Objekts oder aus irgend einem anderen Grunde von besonderer Bedeutung sind, wie Urkunden über wichtige Erwerbungen oder Veräußerungen von Grundeigentum und dergleichen¿ c) Gesetze und wichtige Verordnungen. Zu den abzugebenden Verordnungen sind auch Ordensstiftungen, allgemeine Statuten,* Reglements, Declarationen über staatsrechtliche Verhältnisse des Adels etc. zu zählen" (Sämtliche Zitate nach E 61 Bü 1). Nach diesen seit Anfang 1828 praktisierten Normvorschlägen wurden die württeimbergischen Exemplare der Verträge nach Abschluss bzw. nach der ministeriellen Genehmigung oder der gerichtlichen Bestätigung normalerweise dem Staatsarchiv übersandte während die dazugehörigen Akten bei den verhandelnden Behörden verblieben und erst später In das Archiv gelangten. Im Archiv wurden diese Verträge und Deklarationen, die an und für sich nur von drei Provenienzstellen - dem Außen-, Innen-und Finanzministerium - abgegeben wurden, in die verschiedensten Repertorien eingetragen. Zahlreiche Verträge wurden in die bereits vorhandenen altwürtt. Bestände eingereiht, vor allem in A 153, 164, 165, 168, 177, 180, 181, 184, 185 und 188. Für Familien,, die erst im 19. Jahrhundert in Württemberg begütert oder ansässig geworden waren¿ wurden im Jahre 1828 neue Repertorien angelegt (E 114 v. Erbach-Wartenberg-Rot; E 122 v. Plettenberg-Mietingen; E 123 v. Quadt-Isny, E 129 v. Ysenburg-Meerholtz). Andere Verträge kamen in die Bestände Thurn und Taxis (B 140), Königsegg»Aulendorf (B 107) sowie in die Bestände Hohenlohe*, Limpurg, Waldburg (H 66 bis 68). Ein Teil der Verträge wurde nicht nach dem Namen der Adligen, sondern nach Lokalpertinenz in verschiedene Oberamtsbestände eingereiht, vor allem in die vermischten Bestände der Bestandsgruppe H. So befanden sich hierher gehörige Verträge in den Oberamtsbeständen A 256, 372 I, 373, 378, 380 I, 406, 409, 419, H 21, 22, 24, 26, 28, 30, 31 32, 37, 39, 41, 45, 47, 48 und 49, B 70 und 73. Einige Verträge über Jagdrechte wurden schließlich in den Bestand A 39 Forstsachen aufgenommen. K. O. Müller sah bei der Aufstellung seiner Gesamtübersicht die Bestände E 113 bis 129 für die Verträge Württembergs mit Adligen nach 1806 vor, beließ aber die Verträge in den seitherigen Beständen» Die Bestände E 113* 115 bis 121 und 124 bis 128 bestanden somit vorläufig nur auf dem Papier. Bei der im Jahre 1968 in Angriff genommenen Herauslösung der Verträge aus den A-, B- und H-Beständen erschien es in Anbetracht des geringen Umfangs dieser Archivalien und einer gewissen Einheitlichkeit in Inhalt, Form und Provenienz sinnvoll, die Bestände E 113 bis 129 in einem einzigen Bestand zusammenzufassen, der die Signatur E 105 erhielt. Im Repertorium des Bestandes E 105 werden drei Gruppen von Verträgen unterschieden: I. Feststellung der staatsrechtlichen Verhältnisse einzelner fürstlicher und gräflicher Häuser und unmittelbar damit zusammenhängende Verträge und Verordnungen. II. Kauf-, Tausch» und Ausgleichsverträge Württembergs mit Adligen, III. Rentenablösungsverträge Württembergs mit Adligen und deren Rechtsnachfolgern» Außerdem wurden in den Bestand als Anhang zwei Ausfertigungen von Adelsdiplomen übernommen, die aus verschiedenen Gründen in das Archiv gelangten* ohne eigentlich dorthin zu gehören. Innerhalb der Gruppen sind die Verträge in der Regel chronologisch geordnet, Für die Einordnung in Gruppe I war das Datum der Fest» Stellung der staatsrechtlichen Verhältnisse maßgebend. Die damit zusammenhängenden Verordnungen und Verträge wurden unmittelbar danach oder davor verzeichnet, um den sachlichen Zusammenhang nicht zu zerreißen* auch wenn dadurch die Chronologie durchbrochen wurde. Für die Einordnung in Gruppe II war das Datum des Vertragsschlusses maßgebend, nicht etwa der Verhandlungbeginn, Vor- oder Nachverträge. Ohne Nummer wurden mehrere Verträge aufgenommen die in weiteren Repertorien nachgewiesen sind, die aber während der Ordnungsarbeiten nicht aufgefunden werden konnten. Zum Teil sind sie während der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg verschollen. Vorakten zu den Verträgen befinden sich in den Beständen der Ministerien, der Gerichte und der Ämter, vor allem In E 56 Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, Adelssachen (19. Jahrhundert) und E 156 Ministerium des Innern (Adelssachen und Adelsmatrikelkommission). Bei der Beschreibung der Archivalien wurde als Regelfall angenommen, dass die einzelnen Stücke aus Papier (Blatt oder Doppelblatt) sind, Abweichungen von dieser Norm wurden vermerkt. Nicht aufgenommen wurden Hinweise auf Siegel. Es handelt sich in der Regel um aufgedrückte Lack- oder Papiersiegel. Die neuen Signaturen wurden in sämtlichen alten Repertorien vermerkt. Hingewiesen werden soll abschließend darauf, dass in diesem Bestand nur solche Verträge erfasst sind, die als Einheitsablieferungen in das Archiv gelangten, die also als besonders wertvoll erachtet wurden. Für weniger wichtige Verträge war in dem oben angeführten Dekret vom 2. November 1827 folgende Regelung vorgesehen: 4.) In Absicht auf Urkunden über minder bedeutende Erwerbungen oder Veräußerungen von Seiten des Staats wird das K. Finanzministerium summarische Verzeichnisse zum Zweck einer Übersicht über das K. Archiv abgeben, da die Aufbewahrung der Originalurkunden selbst im Archiv umso weniger nöthig ist, als durch die Einträge darüber in die öffentlichen Kauf-, Gerichts-, Grund- und Steuerbüchern jeder Rechtsunsicherheit genügend vorgebeugt ist. Solche Verträge sind also provenienzgerecht in den Ablieferungen des Finanzministeriums zu erwarten und sind dort zu belassen. Der Bestand E 105 wurde im Herbst 1968 von Staatsarchivassessor Dr. Taddey unter Mitarbeit von Inspektor-Anwärter Ziegler zusammengestellt und verzeichnet. Er umfasst 207 Nummern in 0,9 lfd. m. Stuttgart, im Dezember 1968

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 105
Extent
207 Verträge

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Staatsverträge (Selekte)

Date of creation of holding
1806-1920

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Rights
Last update
20.01.2023, 3:09 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1806-1920

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