Hochschulschrift

Der Grundsatz "nemo tenetur seipsum accusare" und die Vertraulichkeit der Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant im Bußgeldrecht des europäischen Kartellverfahrens

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Maße
21 cm
Umfang
VII, 225 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bonn, Univ., Diss., 2000

Schlagwort
Europäische Union
Kartellverfahren
Rechtsanwalt
Schriftverkehr
Vertraulichkeit
Aussagefreiheit

Urheber

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Letzte Aktualisierung
11.06.2025, 13:58 MESZ

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Objekttyp

  • Hochschulschrift

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