Verzeichnung
Gemeinde Dauelsen
Enthält: Az.: 00/082 u. 021-03 b 021-40 Niederschrift zur Sitzung des Gemeindeausschusses, Erlass einer Satzung zur Regelung des Geschäftsganges bei der Gemeindeverwaltung (wurde nicht ge-währt), 22.12.1945 Verfassung der Gemeindevertretung, Abfassung der Sitzung des Gemeindeausschusses, Bemessung der Bezüge des Bürgermeisters u. des bezahlten Angestellten, 14.02.-11.03.1946 Stehende Regeln für den Geschäftsgang / für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwaltung (Geschäftsordnung), 05.03.-14.05.1946 Nachtrag zur Gemeindeverfassung, (25.03.) 26.03.-29.04.1946 Ergänzung der Regeln für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwaltung, (17.07.) 18.07.-21.08.1946 Beschluss über die Sicherstellung der jederzeitigen Durchführung der Aufga-ben der Gefahrenabwehr innerhalb der Gemeinde, 26.10.1951 Auszugsweise Abschrift aus dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 1951 u. die unvermutete Prüfung der Gemeindekasses. Da die Aufwandsent-schädigung des Kassierers höher ist als in der Gemeindeverfassung festge-setzt, bedarf es einer Umänderung der Gemeindeverfassung, 05.02.-14.03.1953, Az.: 0/00/010-60/19 Hauptsatzung der Gemeinde, 25.01.-07.02.1956, Az.: 0/00/010-60 Abänderung der Hauptsatzung, (03.08.) 04.-07.08.1959, Az.: 00/010-60 Neue Hauptsatzung, 04.-25.02.1964 Abermals neue Hauptsatzung, Niederschrift über die Sitzung des Gemeindera-tes (vom 17.10.1968), 17.10.-19.11.1968, Az.: 00/082-021/03 Aus Anlass der Eingliederung der Gemeinde Eissel [hier: Eißel] in die Gemeinde Dauelsen ist nach dem Grenzänderungsvertrag (vom 23.02.1968) in die Hauptsatzung eine Bestimmung über die Bildung eines Eissel-Ausschusses aufzunehmen u. so die Hauptsatzung abzuändern, 09.02.-12.03.1970, Az.: 00/082-021/03 Satzungen der Freiwilligen Feuerwehr Dauelsen, 01.02.1958, 06.08.1970 Ortssatzung der Gemeinde Dauelsen, Krs. Verden über Baugestaltung u. ge-gen Verunstaltung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 „Im Knippsande“ (Flur 2, Flurstücke 268 u. 269), 04.06.1963-15.01.1964 Ortssatzung der Gemeinde Dauelsen, Krs. Verden über Baugestaltung u. ge-gen Verunstaltung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf den Brandkäm-pen“, 07.08.1962-06.08.1963 Straßenreinigungssatzung (Satzung über die Reinigung der Straßen u. Geh-wege in der Gemeinde), 05.01.-05.02.1965, Az.: 00/082 Ablichtung der Straßenreinigungssatzung, 10.-13.11.1969, Abwälzung der We-gereinigungspflicht, Erlass einer Verordnung über Art u. Umfang einer Stra-ßenreinigung, redaktionelle Umgestaltung, Kundgabe im Amtsblatt, 13.11.1969-22.07.1970, Az.: 00/082-021/05 Satzung der Gemeinde über den Anschluss [hier: Anschluß] der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalisationsanlagen), Gebührenordnung zur Satzung, Bitte um Änderung bzw. Ergänzung, keine Bedenken in wasser-wirtschaftlicher Hinsicht, nach erfolgter Umformung Genehmigung, 04.06.-08.08.1968, Az.: 00/082-021/05 u. 658-8/4/17/3 Die frühere Gemeinde Dauelsen ist bei der Erstattung der Kosten für die Kana-lisations-Hausanschlüsse offenbar nicht satzungsgemäß verfahren. Briefwech-sel zwischen dem Landkreis Verden u. der Stadt Verden (Aller). Prüfungen ergaben, dass die damalige Gemeinde Dauelsen Summen für die Verlegung der Haus-anschlussleitungen von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke nicht eingefordert hat. Die Stadt Verden verneint die Frage, ob die Personalga-rantieversicherung in Anspruch genommen werden könne. Es werden Zweifel daran geäußert, ob die Abwassersatzung u. die Abwassergebührenordnung rechtmäßig u. rechtswirksam erlassen worden sind. Die Kreisverwaltung sieht in den Änderungen der Satzung jedoch nur einen redaktionellen Charakter. Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg, Kammer Stade, in der Verwaltungsrechtssache des Reinhard Mayke u. des Egon Gronowski gegen die Stadt Verden (22.06.1976). Der Kreis vermag die Ansicht nicht zu teilen, dass ein eventueller Schadenersatzanspruch der unterlegenen Kläger gegen ihn zu richten sei, 11.10.1972-03.01.1977, Az.: 90/900-31 Num[m]merierung von Gebäuden: Benennung der Straßen, Plätze u. Brücken innerhalb des Weichbildes von Gemeinden, Anbringung von Namens- u. Num-mernschildern, 29.01.1965, Az.: 00/010
Enthält: Satzung über die Müllabfuhr in der Gemeinde, 06.06.-03.07.1962, Az.: 00/010-60 u. 70 Vereinbarung zwi der Stadt Verden/Aller u. der Gemeinde Dauelsen an Stelle der Bildung eines Zweckverbandes gemäß § 13 des Zweckverbandsgesetzes vom 07.06.1939; 02.-29.08.1962, Az.: 00/010-60 Satzung über die Müllabfuhr in der Gemeinde, preisrechtliche Gestattung, 29.06.-29.07.1964, Az.: 00/082-17 u. 00/082/021-05 Der Herr Regierungspräsident hat die Vereinbarung zwischen der Stadt Verden u. der Gemeinde Dauelsen gemäß § 13 des Zweckverbandsgesetzes genehmigt, 13.-26.08.1964, Az.: 00/082 Satzungsänderung[en] über Müllabfuhr in der Gemeinde Dauelsen, Krs. Ver-den, preisrechtliche Gewährung, 02.03.-06.05.1965, Az.: 00/082 u. 70/614 Die Bestimmung einer Umformung der Satzung über die Müllabfuhr in der Ge-meinde bildet für sich keine ausreichende Rechtsgrundlage, da der vorherige Nachtrag zur Satzung die Gültigkeit mit Ablauf des 05.05.1970 verloren hat u. die Gemeinde seitdem über kein Ortsrecht verfügt, auf dessen Grundlage sie berechtigt ist, Müllabfuhrgebühren zu erheben. Es ist die Anordnung einer neuen Satzung notwendig, 18.01.-29.03.1971, Az.: 00/082-021/05 Friedhofsgebührenordnung (Anhang zur Friedhofsordnung) , Erteilung der preisrechtlichen Genehmigung, 09.04.-18.06.1963, Az.: 70/7150-05 u. 00/010-60 Nachschrift zur Friedhofsordnung, Gebührenordnung für den Friedhof der Ge-meinde, 03.-20.12.1968, Az.: 00/082-021/05 Maßnahmen zur Beseitigung der bei der hauptamtlichen Brandschau festge-stellten Mängel, Satzung der Gemeinde betr.: Zwangsmittel zur Durchsetzung von Brandverhütungsmaßnahmen, 07.04.-01.10.1970, Az.: 60/6568-00 Gemeindesatzung über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeis-ters, der Ratsherren u. der ehrenamtlich im Rat oder in der Verwaltung der Ge-meinde Tätigen, 01.05.1956 Ergänzung zu vorerwähnter Satzung, 04.-17.07.1961 Umänderungen vorbenannter Satzung, 05.01.1965 [die letzte 5 ist nicht mit Gewiss-heit erkenntlich]-03.05.1965, 04.01.-04.03.1966 Die beschlossene Änderung der Tagegeldsätze macht den Neuerlass einer Satzung über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Ratsherren u. der ehrenamtlich im Rat oder in der Verwaltung der Gemeinde Tätigen erforderlich. In diesem Falle erscheint eine bloße Umänderung nicht zweckmäßig, sondern nur die Verfügung einer neuen Satzung, 07.11.1968-07.03.1969, Az.: 00/082-021/05 Modifikation der genannten Satzung, (07.04.) 10.04.-23.06.1970, Az.: 00/022/17 u. 00/082-021/05 Satzung der Gemeinde über die Entschädigung des ehrenamtlichen Standes-beamten u. seines Stellvertreters, 01.10.1963-04.02.1965, Az.: 00/010-60 Beschluss einer neuen Satzung, redaktionelle Überarbeitung, Kundmachung im Amtsblatt, 03.03.-15.06.1972, Az.: 00/082-021/05
- Reference number
-
176
- Context
-
Rechtsamt / Kommunalamt >> Kommunalaufsicht >> Stadt Verden
- Holding
-
42 Rechtsamt / Kommunalamt
- Date of creation
-
1945-1977
- Other object pages
- Last update
-
15.05.2025, 8:29 AM CEST
Data provider
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Object type
- Verzeichnung
Time of origin
- 1945-1977