Bestand

Umliegende Orte (Bestand)

Form und Inhalt: BestandsgeschichteDer Bestand "Umliegende Ortschaften" (Umo) umfasst Akten aus der Zeit zwischen 1350 und 1900. Die Provenienz dieser Akten sind territoriale Gebilde und Verwaltungseinheiten, die neben den jülichschen Ämtern Nörvenich und Düren existierten u.a.: Weisweiler, Hauptgericht Düren, Wehrmeisterei, Eschweiler/Inde, Langerwehe und Stolberg. Ausserdem enthält der Bestand Akten der Provenienz "Stadt Düren", die Ende des 18. Jahrhunderts dem Amt Düren angehörte, von der aber noch sehr viele andere Akten unter den A-Beständen des Stadtarchivs sind. Bei einer Neuverzeichnung derselben wären die Stücke zumindest auf dem Papier in die gebundenen Akten in diesem Bestand einzuordnen. Die ursprünglich auch enthaltenen Akten des französischen Friedensgerichtes wurden dem Bestand "Akten der französischen Zeit" zugeordnet.Der Bestand hat 274 Nummern.Der Bestand war Ende des vergangenen Jahrhunderts von A. Schoop und seinen Nachfolgern bis hin zu J. Geuenich zusammen mit den Akten der Ämter Nörvenich und Düren als Pertinenzbestand Umliegende Orte (A 22) angelegt und weitergeführt worden. Durch Dr. H.-J. Domsta wurde versucht, die ursprünglichen Provenienzen wiederherzustellen.Diese Trennung wurde nun auf dem Papier vollzogen. Die Verzeichnungseinheiten wurden anhand der in den Stücken angegebenen Orte zugeordnet.Im Bestand befinden sich u. a. die Publikation landesherrlicher Erlasse, Herrengedinge mit Brüchtenvergehen, Gerichtsprotokolle und Prozessakten, Spanndienste, Material über Schöffen und Vorsteher, Militaria, Statistische Angaben und Steuersachen z.B. Flurschäden und Steuerlisten.Der Bestand enthält viele bevölkerungsstatistische Angaben z.B. in den Steuersachen.In Nummer 1083 (dem Bestand jüliches Amt Nörvenich zugeordnet) ist eine Akte eines Herrengedings noch im ursprünglichen Zusammenhang erhalten. Zu den Brüchtenvergehen zählen unter anderem: Feldfrevel (Feld- und Gartendiebstahl), Scheltworte (üble Nachrede), uneheliche oder voreheliche Schwangerschaft, unterlassene Wegereparatur, Nachlässigkeit im Umgang mit Feuer und Licht, unzureichende Schornsteine.Bei der Verzeichnung wurden auch folgende Angaben aufgenommen: Umfang, Erhaltung, Provenienz und Bemerkung. Bei größeren Verzeichnungseinheiten wurde der Umfang geschätzt. Unter Erhaltung findet sich der Zustand der Akte: restauriert, nicht restauriert (gut erhalten/nicht restaurierungsbedürftig) und restaurierungsbedürftig. Provenienz zeigt, zu welchem Herrschaftsgebiet die Akte zugeordnet wurde. Das Feld Bemerkung ergänzt häufig die Provenienz mit genaueren Aussagen zu z.B. Gerichtsschreibern.Bei den Akten mit der Provenienz Stolberg handelt es sich um einen versprengten Teil der von Schultheiß und Gerichtsschreiber in Stolberg gebildeten Registratur, umfassend Gerichtswesen, öffentliche Ordnung, Verwaltung der Herrschaftlichen Gefälle sowie Umlage und Einnahme der auf den Unterherrentagen des Herzogtums Jülich dem Herzog bewilligten Steuern. Die Archivalien könnten aus dem Nachlaß eines Stolberger Schultheißen stammen. Die Unterlagen setzen plötzlich 1723 ein und enden ebenso abrupt 1763. Einige wenige ältere Stücke sind Vorakten. Die zum Staatsverband des Herzogtums Jülich gehörende Herrschaft Stolberg war im 18. Jahrhundert gemeinschaftlicher Besitz der Freiherrn von Cortenbach und der Freiherren Beissel von Gymnich zu Frens bei Bergheim/Erft. Sie werden in den nachstehend verzeichneten Akten gelegentlich genannt.Ein Teil der Stücke bezeichnet mit Langerwehe könnte aus dem Privatbesitz des Schultheißen Thelen stammen.Innerhalb der Klassifikation ist der Bestand chronologisch geordnet.WorterklärungAmtsverhör-Protokolle Protokolle der bei Gericht verhandelten Zivilprozesse.Auftuung: detaillierte Aufstellung über Umfang und Lage von GrundstückenBede: Grundbesitzsteuer des LandesherrenDingstuhl: feststehender Platz für öffentliche Gerichtsversammlungen, hier: Gerichts- und VerwaltungsinstanzErbungsbuch: enthält PachtangelegenheitenHunne: SchultheißSequester: VerwalterSteueranschlag: Beträge, die von 1, 2, 3, etc. Morgen zu zahlen sind. Diese Listen enthalten keine Personennamen.Weistum: Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts(Quelle: Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, Bern und München 1964)RegisterDas Register teilt sich in ein Personenregister und ein Register der Orts- und Sachbetreffe. Die Zahlen, die hinter dem Schlagwort stehen, beziehen sich auf die Nummern die über den Betreffen der Titelaufnahme stehen.Brüchten wurden nur dann ins Register aufgenommen, wenn der Titel nicht unter den Klassifikationspunkt eingeordnet wurde, gleiches gilt für Herrengedinge.LiteraturRheinische Weistümer, vierte Abteilung, Die Weistümer des Herzogtums Jülich, bearbeitet von Hans J. Domsta, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Düsseldorf 1983: Erster Band: Die Weistümer der jülichschen Ämter Düren und Nörvenich und der Herrschaften Burgau und GürzenichVergleiche auch das Findbuch des Dingstuhls Pier und Merken.Weitere Akten der Provenienz Umliegende Orte befinden sich in den A-Beständen des Stadtarchivs, vergleiche Beständeübersicht.Der Bestand wurde zuletzt bis 2003 durch Herrn Dr. H.-J. Domsta verzeichnet und vorgeordnet. 2005 wurde das Findbuch durch die Unterzeichnerin fertiggestellt.Düren, November 2005Berit Arentz

Bestandssignatur
Umo

Kontext
Stadt- und Kreisarchiv Düren (Archivtektonik) >> Andere Gebietsprovenienzen >> Andere >> A 22 >> Umliegende Ortschaften

Bestandslaufzeit
176-2000

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 176-2000

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