Archivale

Landesverwaltungsgericht entschied: Ortssatzung gilt auch rückwirkend

Enthält: CDU-Fraktionsvorsitzender [Name maskiert] der ehemalige Gemeindevertreter Lamprecht sowie drei weitere Grundeigentümer führen im Auftrag von Klagegemeinschaften Musterprozesse gegen die rückwirkende Erhebung von 90 Prozent Anliegerbeiträgen bei dem Ausbau von Siedlungsstraßen. Die Gemeinde erhebt zuvor nur 60 Prozent Anliegerbeiträge, erlässt aber 1963 mit Bezug auf das Baugesetz von 1960 eine Satzung über die 90 Prozent, die auch für [Name maskiert] von Straßen von 1960 bis 1963 rückwirkend erhoben werden sollen. Das Landesverwaltungsgericht, das zuvor eine Aussetzung der Gebührenbescheide erlassen hat, erklärt im Urteil die rückwirkende Erhebung als rechtmäßig und weist die Klagen ab.

Archivaliensignatur
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 35901

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 2. Städte des Kreises >> 2.5 Glinde
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
11. März 1967

Weitere Objektseiten
Zugangsbeschränkungen
Digitalisat gesperrt: Um dieses Digitalisat einzusehen, können Sie eine Freischaltung beantragen. Zur Zeit ist es aus urheberrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen gesperrt.
Letzte Aktualisierung
09.02.2024, 08:16 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Kreisarchiv Stormarn. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 11. März 1967

Ähnliche Objekte (12)