Archivale
Landesverwaltungsgericht entschied: Ortssatzung gilt auch rückwirkend
Enthält: CDU-Fraktionsvorsitzender [Name maskiert] der ehemalige Gemeindevertreter Lamprecht sowie drei weitere Grundeigentümer führen im Auftrag von Klagegemeinschaften Musterprozesse gegen die rückwirkende Erhebung von 90 Prozent Anliegerbeiträgen bei dem Ausbau von Siedlungsstraßen. Die Gemeinde erhebt zuvor nur 60 Prozent Anliegerbeiträge, erlässt aber 1963 mit Bezug auf das Baugesetz von 1960 eine Satzung über die 90 Prozent, die auch für [Name maskiert] von Straßen von 1960 bis 1963 rückwirkend erhoben werden sollen. Das Landesverwaltungsgericht, das zuvor eine Aussetzung der Gebührenbescheide erlassen hat, erklärt im Urteil die rückwirkende Erhebung als rechtmäßig und weist die Klagen ab.
- Archivaliensignatur
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Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 35901
- Kontext
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Zeitungsdokumentation >> 2. Städte des Kreises >> 2.5 Glinde
- Bestand
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Laufzeit
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11. März 1967
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
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- Letzte Aktualisierung
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09.02.2024, 08:16 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 11. März 1967