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Landesverwaltungsgericht entschied: Ortssatzung gilt auch rückwirkend

Enthält: CDU-Fraktionsvorsitzender [Name maskiert] der ehemalige Gemeindevertreter Lamprecht sowie drei weitere Grundeigentümer führen im Auftrag von Klagegemeinschaften Musterprozesse gegen die rückwirkende Erhebung von 90 Prozent Anliegerbeiträgen bei dem Ausbau von Siedlungsstraßen. Die Gemeinde erhebt zuvor nur 60 Prozent Anliegerbeiträge, erlässt aber 1963 mit Bezug auf das Baugesetz von 1960 eine Satzung über die 90 Prozent, die auch für [Name maskiert] von Straßen von 1960 bis 1963 rückwirkend erhoben werden sollen. Das Landesverwaltungsgericht, das zuvor eine Aussetzung der Gebührenbescheide erlassen hat, erklärt im Urteil die rückwirkende Erhebung als rechtmäßig und weist die Klagen ab.

Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

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Reference number
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 35901

Context
Zeitungsdokumentation >> 2. Städte des Kreises >> 2.5 Glinde
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
11. März 1967

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 11. März 1967

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