Bericht

Solidaritätszuschlag endlich abschaffen

Ganz oben auf der finanzpolitischen Agenda der neuen Bundesregierung muss die Abschaffung des Solidaritätszuschlags stehen. Im Jahre 2019, also mitten in der neuen Legislaturperiode, laufen der Solidarpakt und damit die Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer aus. Spätestens dann muss auch der Solidaritätszuschlag fallen. Dafür sprechen gleich mehrere Gründe, die im Folgenden dargestellt werden. Der Solidaritätszuschlag wird seit dem 01.01.1995 ohne Unterbrechung erhoben und knüpft an die Einkommen-, Abgeltung- und Körperschaftsteuerschuld an. In befristeter Form ist der Solidaritätszuschlag bereits in den Jahren 1991/92 erhoben worden. Der Zuschlagssatz hat zunächst 7,5 Prozent betragen, seit 1998 beläuft er sich auf 5,5 Prozent. Eine Befristung ist im Solidaritätszuschlagsgesetz nicht vorgesehen. Das Steueraufkommen steht allein dem Bund zu und lag im Jahr 2016 bei 16,9 Milliarden Euro.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: DSi kompakt ; No. 28

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Lemmer, Jens
Warneke, Matthias
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler
(wo)
Berlin
(wann)
2017

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:45 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Lemmer, Jens
  • Warneke, Matthias
  • DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler

Entstanden

  • 2017

Ähnliche Objekte (12)