Instrvction und Ordnung, nach welcher in Unserm Von Gottes Gnaden Ioh. Wilhelms, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fürstenthum und Landen, Graf- und Herrschafften, Das instehende Andere Evangelisch-Lutherische Jubel-Fest ... soll gehalten werden
- Weitere Titel
-
Instruktion und Ordnung, nach welcher ... Das instehende Andere Evangelisch-Lutherische Jubel-Fest ... soll gehalten werden
Instruction und Ordnung, nach welcher in Unserm Von Gottes Gnaden Ioh. Wilhelms, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fürstenthum und Landen, Graf- und Herrschafften, Das instehende Andere Evangelisch-Lutherische Jubel-Fest ... soll gehalten werden
- Standort
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 Th H 3107
- VD18
-
VD18 10959785-003
- Maße
-
4 ̊
- Umfang
-
[8] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Eisenach
- (wer)
-
Boetius
- (wann)
-
1717
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11227859-8
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:47 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Boetius
Entstanden
- 1717
Ähnliche Objekte (12)

Instruction und Ordnung, nach welcher in Unserm Von Gottes Gnaden Joh. Wilhelms, Hertzogs zu Sachsen ... Das instehende Andere Evangelisch-Lutherische Jubel-Fest So auf den 31. Octobr. und darauf folgenden 1. und 2ten Tag des Monaths Novembr. 1717ten Jahres, Gott zu Ehren zu celebriren ist, soll gehalten werden
![Kurtzer Unterricht, In Frag und Antwort gestellet, von dem Andern Evangelisch-Lutherischen Jubel- Oder Danck-Fest, So auf gnädigsten Befehl Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Johann Wilhelms, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, [et]c. [et]c. [et]c. Der in hiesigem Fürstenthum sich befindlichen Schul-Jugend Zum Andencken verfertiget, Und selbiger an dem 31. Octobr. 1717. ausgetheilet worden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/011cf8c8-5904-4415-80b6-1eac6ce20164/full/!306,450/0/default.jpg)
Kurtzer Unterricht, In Frag und Antwort gestellet, von dem Andern Evangelisch-Lutherischen Jubel- Oder Danck-Fest, So auf gnädigsten Befehl Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Johann Wilhelms, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, [et]c. [et]c. [et]c. Der in hiesigem Fürstenthum sich befindlichen Schul-Jugend Zum Andencken verfertiget, Und selbiger an dem 31. Octobr. 1717. ausgetheilet worden

Das von seinen Feinden erlöste Ulm, Oder Fünffte Fortsetzung des mit Blut vermischten Donau-Stroms : Woselbst Die Situation, Alter und Beschaffenheit dieser Stadt vor Augen gestellet, deren von Chur-Bayern Anno 1702. geschehene Uberrumpelung erkläret, und die ... davor geführte Attaque, darauff erfolgte Capitulation und Auszug der Frantzosen ausführlich beschrieben wird ; Samt dem in Kupffer gestochenen Grund-Riß ... dieses importanten Ortes

Die Denckmahle der Göttlichen Zorn-Gerichte Uber den grösten Theil von Europa, und sonderlich die an den Küsten der West-See In Nieder-Teutschland Sich befindende Einwohner, So sich durch Wind- und Wetter-Schaden auch eine entsetzliche Wasser-Fluth Und andere ausserordenliche gefährliche Begebenheiten mehr, bey Ausgang des 1717- und Anfang des 1718den Jahres mit fast totalen Ruin dererjenigen, die sie betroffen, und betrübtem Entsetzen aller, so davon gehöret, ereignet, In Fünff davon ans Licht gekommenen Beschreibungen, mit beygefügtem Kupffer-Stiche, vorgestellet

Des Medicinischen Collegii zu Genff reifliches Bedencken, Uber die seit einigen Jahren in Europa an verschiedenen Orten Graßirende Seuche unter dem Rind-Vieh : Benebenst nach ein und anderen hierzu behörigen Stücken und Hülffs-Mitteln ; Auf vieles Verlangen, weil sich solche hin und wieder von neuem zu äusern anfängt, aus dem Frantzösischen Original ins Teutsche übersetzet ; Welchem beygefügt die Königl. Poln. und Churf. Sächs. publicierte Verordnung, wie es bey ereigneten dergleichen Fällen in dero Landen gehalten, und was vor Mittel davor angewendet werden sollen
