Archivale
Vorstellung an die Regierung zu Stuttgardt wegen des Marktloses des Zeugmacher-Handwerks zu Tübingen
Regest: Bürgermeister und Rat haben bei dem Tübinger Oberamt nachgesucht, dass die Reuttlinger Zeugmacher nicht mehr von den Metzinger und Uracher Meistern gegen das Recht und die Observanz des ganzen deutschen Reichs von dem Los um die Marktstände ausgeschlossen werden möchten. Der Tübinger Oberamtmann hat sie an die Landesherrschaft verwiesen.
Der Inhalt des oberamtl. Schreibens von Tübingen (14. Dezember 1759) wird wiedergegeben und auf den Widerspruch der Erklärungen der Tübinger Zeugmacher von dem Oberamt und vor den Reuttlinger Deputierten (12. November 1759) hingewiesen, sowie auf die Vereinbarung in der Schirmsvereinigung, wonach beide Teile sich gegenseitig Gleichheit in Handel und Wandel gewährleisten.
Da in den bevorstehenden Monat April wieder ein Tübinger Markt fällt, so wird die herzogl. Regierung angelegentlichst gebeten, In der vorliegenden Handwerksirrung Remedur (= Abhilfe) zu schaffen und dem Tübinger Oberamt Anweisung zu geben, dass die Metzinger und Uracher Zeugmacher mit ihrem unbefugten Widerspruch abgewiesen und die Reuttlinger Meister in das Los mit aufgenommen werden.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3769
- Umfang
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9 S.
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: mit 2 Beilagen (nicht vorhanden)
flüchtige Handschrift, nicht überall sicher zu lesen
Genetisches Stadium: Konz.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Zeugmacher
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1760 März 12
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1760 März 12