Bestand

Lauffen, Klosterhofmeisterei und Geistliche Verwaltung (Bestand)

Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Akten und Amtsbücher von Klosterhofmeisterei und geistlicher Verwaltung zu Lauffen, die 1807 im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) an letztere gelangt sind. Die Archivalien betreffen Rechte und Einkünfte des 1553 aufgehobenen Frauenklosters Lauffen sowie altwürttembergisches Kirchengut im Amt Lauffen. Vorhanden sind diverse Serien von Amtsbüchern (u. a. Rechnungen, Lagerbücher, Zehntverleihungsprotokolle, Befehl- und Berichtskonzeptbücher) sowie Lehnbriefe Herzog Karl Eugens über Hoflehen in Lauffen, Schozach und Ilsfeld. Weitere Akten gleicher Provenienz werden im Bestand GL 95 (Maulbronner Pflege Kirchheim am Neckar), im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und vermutlich auch im Archiv des Hauses Württemberg in Altshausen verwahrt.

Zur Geschichte der Behörde: In Lauffen a.N., das schon in karolingischer Zeit als Reichsgut bezeugt ist, errichtete Bischof Heinrich von Württemberg um 1003 auf Geheiß Kaiser Heinrich II. zum Gedächtnis der Heiligen Regiswindis ein Benediktiner-Frauenkloster. An die Stelle der Benediktinerinnen traten gegen Ende des 13. Jahrhunderts Dominikanerinnen, die ihrerseits 1476 durch Nonnen aus dem Prämonstratenserkloster Adelberg ersetzt wurden. Württemberg konnte in Lauffen um 1302 erste Erwerbungen machen, die es indessen 1327 wieder an Mainz abtrat. Bereits 1361 ff. aber waren Stadt, Burg und Dorf Lauffen im Besitz Württembergs, das dem Frauenkloster fortan durch Verleihung von Rechten und Gütern seinen Schutz angedeihen ließ. Das im Bauernkrieg schwer geschädigte Kloster wurde im Zuge der Reformation dem württembergischen Kirchengut einverleibt. Aber erst 1553, nach dem Abzug der letzten Priorin, Agatha von Gültlingen, erhielt es den bei reformierten Frauenklöstern üblichen württ. Klosterhofmeister. Die Behörde trug die Bezeichnung "Klosterhofmeisterei und Geistliche Verwaltung Lauffen". In den Akten werden aber auch Bezeichnungen wie "Geistliche Verwaltung", "Verwaltung des Klosters Lauffen", oder nur "Klosterhofmeisterei" verwendet. In den Jahren 1605-1608 bestanden Klosterverwaltung und Geistliche Verwaltung als zwei unabhängige Behörden nebeneinander (vgl. A 284: Lauffen, Rubrik IIb Fasz. 16 im HStAS). Die - seit 1804 kurfürstliche, ab 1806 königliche - Klosterhofmeisterei Lauffen wurde 1806 nicht, wie andere Klosterhofmeistereien, bei der Aufhebung des Kirchenguts aufgelöst; sie bestand vielmehr zunächst bis 1807 fort und wurde dann der durch kgl. Verordnung vom 11. März 1807 (Reg. Bl. 1807 S. 21 ff) eingerichteten kgl. Kameralverwaltung, später Hofkameralamt Lauffen eingegliedert.

Zur Geschichte des Archivbestands: Das Archiv des Frauenklosters Lauffen gelangte, vermutlich zufolge der grundsätzlichen Anordnung des Kirchenrats vom 8. August 1579 (vgl. A 282, Bü 1371 im HStAS), an das Fürstliche Archiv Stuttgart und wird jetzt im Hauptstaatsarchiv Stuttgart unter der Signatur A 496 verwahrt. Das beim Kirchenrat entstandene Schriftgut betr. die Klosterhofmeisterei und Geistlichen Verwaltung Lauffen liegt in dem im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Beständen A 284/285 (Kirchenrat, Spezialakten: Lauffen) vor. Von vereinzelten Faszikeln aus dem letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts abgesehen, setzt beim Kirchenrat die Dokumentation über Kloster Lauffen erst mit Beginn des 17. Jahrhunderts ein. Schriftgut aus der Zeit des Übergangs und den Anfängen der württembergischen Verwaltung, also von 1534 bis etwa 1590, scheint zu fehlen. Die Registratur der Klosterhofmeisterei und Geistlichen Verwaltung kam, als diese zum Kirchengut gehörige Gütermasse dem Hofkammergut einverleibt wurde, an die kgl. Kameralverwaltung Lauffen, das nachmalige Hofkameralamt. Sie bildet einen der umfangreichsten Teile der bisher im Schloß Monrepos gelagerten Archivalien der vormals kgl. Hofkammer, die im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt des Herzoglichen Hauses an das Staatsarchiv Ludwigsburg ausgefolgt wurde. Einige provenienzmäßig zu dieser Behörde gehörige Akten enthält der staatseigene, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Bestand A 366/367 L (Lauffen, Oberamt und Geistliche Verwaltung). Weitere Akten des Hofkameralamts Lauffen lagern noch im Schloß Monrepos; vereinzelte Akten, die vermutlich beim Übergang von Besitzungen in das Staatseigentum an die zuständigen Kameralämter gelangten, enthält der staatseigene Bestand F 800 (Hofkameralämter). Akten der gleichen Provenienz finden sich schließlich noch im Bestand GL 60 (Kellerei Lauffen). Die archivisch sonst unabdingbare Forderung, anläßlich der Verzeichnung getrennt vorliegender Akten gleicher Provenienz diese wieder zu vereinigen, konnte wegen der besonderen Besitzverhältnisse im vorliegenden Fall nicht erfüllt werden. Die Rechnungen des vorliegenden Bestands verzeichnete der frühere Archivangestellte, danach im Werkvertrag beschäftigte Wilhelm Böhm, die Bände und Akten unter Mitwirkung von Reg.-Oberinspektor Bürkle, der Unterzeichnete, der dabei auf die von Reg.-Inspektor Waldherr im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gefertigte Aufnahme der Lagerbücher zurückgreifen konnte. Von den in einem Lagerbuch (lfd. Nr. 411) abschriftlich überlieferten Urkunden liegen nahezu alle Originale in Form von Pergamenturkunden in dem Stuttgarter Bestand A 496 vor. Originale bzw. abschriftliche Mehrfertigung von drei Lagerbüchern (lfd. Nr. 409, 411, 412) enthält der Stuttgarter Bestand H 102. Der vorliegende Bestand umfaßt in 503 Bänden und Büscheln 17,7 lfd. m. Ludwigsburg, Juni 1962 Dr. B. Ottnad

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 100
Umfang
503 Bände (17,7 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Geistliche Ämter (dem Kirchenrat unterstellt)

Bestandslaufzeit
1635-1807 (Na bis 1823, Nt bis 1849)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1635-1807 (Na bis 1823, Nt bis 1849)

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