Beigefügtes oder enthaltenes Werk | Lied
WAs wöllen wir aber singen/ wellen || singe zu diser frist
- Extent
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S. [2 - 7]
- Language
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Deutsch
- Notes
-
Liedanfang [Vorlage]: (W)As wœllen wir aber singen/ wellen || singē zu° diser frist
Liedanfang [normiert]: Was wollen wir aber singen/ wollen singen zu dieser Frist
Melodienverweis: Benzenauer
Strophen/Zeilen: 18/8
Nehlsen. BLF 1695
- Bibliographic citation
-
Schmid, Hans. - Ein newes lied vom Kayser || vnd Bundt/ Wie es z°um tail erganngen ist || Jn des Pentzenawers hon.||
- Series
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VD Lied digital - Berliner Liedflugschriften
- Creator
-
Schmid, Hans
- Published
-
1546
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:18 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Lied ; Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Associated
- Schmid, Hans
Time of origin
- 1546
Other Objects (12)
![Hans Schmid aus Knittlingen [Kr. Vaihingen], wegen Raufhändeln und Körperverletzung zu Nürtingen gef. und vom Vogt peinlich angeklagt, jedoch auf ein Gnadengesuch an Herzog Christof von Württemberg strenger Strafverfolgung überhoben und freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich mit dem von ihm verwundeten Gesellen gütlich oder rechtlich zu vertragen, sowie sein Atzung zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu erfüllen und schwört U. Schmid hatte auf der Kirchweih zu Oberensingen in betrunkenem Zustand, allerdings ohne Schuld, einen Streit angefangen, dabei einen ihm zunächst sitzenden Mann trotz Friedebietens geschlagen und einen Mitknecht verwundet, als er mit Gewalt niedergehauen und zum Frieden gebracht werden musste.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4e0540ac-e1e1-4a80-83fd-ece8604862ef/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Schmid aus Knittlingen [Kr. Vaihingen], wegen Raufhändeln und Körperverletzung zu Nürtingen gef. und vom Vogt peinlich angeklagt, jedoch auf ein Gnadengesuch an Herzog Christof von Württemberg strenger Strafverfolgung überhoben und freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich mit dem von ihm verwundeten Gesellen gütlich oder rechtlich zu vertragen, sowie sein Atzung zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Begnadigungsartikel zu erfüllen und schwört U. Schmid hatte auf der Kirchweih zu Oberensingen in betrunkenem Zustand, allerdings ohne Schuld, einen Streit angefangen, dabei einen ihm zunächst sitzenden Mann trotz Friedebietens geschlagen und einen Mitknecht verwundet, als er mit Gewalt niedergehauen und zum Frieden gebracht werden musste.

Hans Schmid aus Neuffen, wegen seines verdächtigen Benehmens, da er oft Kinder frommer Leute und gleichzeitig leichtfertige Leute bei sich ein- und ausgehen ließ, - woraus große Schande gegen Gott, Aufruhr und Übel entstehen könnte, - zu Neuffen gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U.

Hans Schmid aus Nußdorf, wegen liederlicher Haushaltung, Zechens und Spielens - trozt mehrfacher Warnungen und erlittener Turmstrafe - erneut zu Vaihingen gef. und einer rechtlichen Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und seiner Freundschaft sowie auf sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt und freigel., gelobt eidlich, ohne Vorwissen der Obrigkeit von seiner liegenden und fahrenden Habe nichts zu verändern und die ihm von der Obrigkeit gesetzten Pfleger mit seinen Gütern walten zu lassen, und schwört U.
![Hans Schmid aus Altensteig [Kr. Calw], zu Schorndorf gef., weil er wider päpstlicher Dekrete und kaiserlicher Mandate und Verbote etliche lutherische Büchlein unter die Leute gebracht und sich nach Kräften für die Ausbreitung dieser Lehre eingesetzt hatte, jedoch aus Gnaden der strengen Strafe enthoben und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang innerhalb des Fürstentums Württemberg kein lutherisches Buch mehr zu verbreiten, feilzubieten oder wegzugeben, auch die lutherische Lehre nicht zu verkünden oder sonst in irgend einer Weise zu fördern.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/aa594627-35bf-4ebf-9a57-1ac9490e7b42/full/!306,450/0/default.jpg)