Bestand
Gesetzgebende Versammlung (Eutin) (Bestand)
Einleitung: Nach Ende der Zweiten Weltkriegs wurde eine Gesetzgebende Versammlung berufen. Sie hatte die Aufgabe eine neue Verfassung und eine neue Gemeindeordnung zu verfassen. Sie bestand aus den Mitgliedern des Synodalausschusses und ihrer Vertretern sowie sechs vom Landeskirchenrat berufenen Synodalen.
Anders als in anderen Landeskirchen, in denen ein solches Gremien nach Erledigung des Auftrags wieder aufgelöst wurden, wurde in der Verfassung von 1947 die Gesetzgebende Versammlung als zweites Organ neben der Landessynode eingeführt, dem die Kirchengewalt innewohnte. Die Versammlung war für „alle anderen Angelegenheiten“ zuständig, die nicht die Landessynode berät. Hierunter fiel vor allem die Haushaltsplanung und Fragen allgemeiner Verwaltungsnatur.
1951 wurde die Anzahl der Mitlieder auf 12 Personen verringert. Mitglieder waren die fünf Mitglieder des Synodalausschusses und sieben weitere Synodale. Davon wurden vier (ein Pastor und drei weltlichen Mitglieder) von der Synode gewählt. Die anderen drei Mitglieder (ein Pastor und zwei weltliche Mitglieder) wurden vom Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Synodalausschuss ernannt.
Die Verfassung von 1967 sah eine Gesetzgebende Versammlung nicht mehr vor. Die Kirchengewalt ging wieder vollständig von der Synode aus. Dies war im Rahmen der Verhandlungen und Rechtsangleichungen zur Bildung der Nordelbischen Kirchen notwendig geworden.
- Bestandssignatur
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14.03 Gesetzgebende Versammlung (Eutin)
- Umfang
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0,2 lfd. Meter
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976) >> 14.0 Kirchenleitende Organe
- Indexbegriff Ort
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Kiel
- Bestandslaufzeit
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1947-1968
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 09:33 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1947-1968