Archivbestand

Ökumenische Versammlung Westfalen 1988 (Bestand)

1. Informationen zur Ökumenischen Versammlung und ihrer VorgeschichteAuf der Weltfriedenskonferenz in Vancouver 1983 wird durch eine Delegation aus der DDR der Weg zu einer "Ökumenischen Weltversammlung der Christen für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung" angestoßen. Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates greift diesen Vorschlag auf und beschließt, 1990 eine Weltkonferenz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung abzuhalten. Während des Düsseldorfer Kirchentages 1985 formuliert der Philosoph und Friedensforscher Carl Friedrich von Weizäcker einen Aufruf zu einem Konzil des Friedens, der auf breites Echo stößt. Da der Begriff "Konzil" für viele Kirchen die Einheit und die eucharistische Gemeinschaft voraussetzt, verständigt sich der Ökumenische Rat der Kirchen auf den Begriff Weltversammlung. Die römisch-katholische Kirche erklärt durch Kardinal Willebrands im Dezember 1987, dass sie sich zwar an den Vorberei-tungen zur Weltversammlung beteiligen, aber nicht als Mitveranstalter fungieren wolle. 1986 beschließt die westfälische Landessynode, in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) als Beitrag zum konziliaren Prozess und einen Schritt hin zur Ökumenischen Weltversammlung der Christen 1990 in Seoul, am 29 Oktober 1988 in der Dortmunder Westfalenhalle eine Ökumenische Versammlung Westfalen unter dem Leitwort "...und richte unsere Füße auf den Weg des Friedens" auszurichten. Gemeinden und Initiativgruppen werden in die Vorbereitungen, die vom früheren Präses Dr. Heinrich Reiß koordiniert werden, mit einbezogen. Im Mittelpunkt der Versammlung stehen Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen "Gerechtigkeit", "Frieden" und "Bewahrung der Schöpfung. Den Abschluss und Höhepunkt bildet ein ökumenischer Gottesdienst, in dem der Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Hans-Martin Linnemann, und der katholische Bischof des Bistums Münster, Dr. Reinhard Lettmann, predigen. An der Versammlung nehmen als Mitwirkende u.a. eine Delegation der Russisch-Orthodoxen Kirche aus Moskau und viele Politiker teil. Südafrikanischen Referenten wird seitens ihrer Heimatbehörden die Reisegenehmigung verweigert. Mit über 23.000 Teilnehmern übertrifft die Reaktion auf die Versammlung die Erwartungen. (vgl. LkA EKvW 13.90 Nr. 44 "1.Informationsbrief", gez. Dr. Reiß, 19 Seiten;Archivbibliothek W 7015: Ökumenische Versammlung Westfalen 1988. Presse-Informationen Nr. 1 bis Nr. 6)2. Informationen zum FindbuchDie Akten zur Ökumenischen Versammlung Westfalen bilden die Genese hin zu dieser Veranstaltung und deren Durchführung ab. Sie enthalten die Planungsunterlagen, Unterlagen der Vorbereitungsgruppen, Adress- und Delegiertenlisten, Einladungen, Kostenkalkulationen, Flyer, Programmhefte, Buttons, Design- und Musterentwürfe für einen Regenbogenschal, Aufkleber, Plakate, Lagepläne, Transportorganisation (u.a. Einsatz von Sonderzügen) u.a.m. Die Titel der Akten, die den Inhalt beschreiben, werden je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Die 52 Aktennummern des Bestandes sind fortlaufend vergeben worden und bilden zugleich die endgültigen Ak-tennummern. Sie sind links neben dem Aktentitel zu finden. Ganz rechts im Findbuch ist die jeweilige Laufzeit der Akte angegeben. Die Gesamtlaufzeit des Bestandes erstreckt sich über den Zeitraum von 1986-1989. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evan-gelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archiva-lien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.90 Nr. xy (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Archiv verbleibt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv.

Bestandssignatur
13.90

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.04 Mission und Ökumene

Bestandslaufzeit
1986-1998

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 13:59 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1986-1998

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